EU-Kommission: Nein zur d-box
Schlechte Zeiten für Bertelsmann und Kirch?
Die EU-Wettbewerbskommission fordert die Medienkonzerne Bertelsmann und Kirch auf, die gemeinsame Vermarktung der d-box sofort einzustellen. Die Konzerne müssen jetzt die Entscheidung der Kommission über die beantragte Fusion von Premiere und DF1 abwarten.
Die EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert forderte Bertelsmann und Kirch auf, die gemeinsame Vermarktung des Decoders d-Box sofort einzustellen. Bis die EU-Kommission über die beantragte Fusion der Pay-TV-Sender Premiere und DF 1 entschieden habe, dürfe das für das neue TV nötige Empfangsgerät bei "Premiere digital" nicht mehr verkauft werden. Van Miert will damit verhindern, daß Fakten geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Die EU forderte Bertelsmann und Kirch auf, öffentlich klarstellen, daß ihre Pay-Fusion noch nicht genehmigt sei und die d-box-Technologie nicht den einzigen Standard auf diesem Gebiet darstelle.
Seit Monaten ziehen sich die Streitereien um die d-box hin. Zunächst hatten sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten über die fehlende API-Schnittstelle beklagt. Da die Technologie der d-box veraltet sei, könnten die eigenen elektronischen Progammführer nicht optimal bzw. gar nicht eingesetzt werden, beklagte sich die ARD. Nach dem Vertragsschluß Anfang November schien jedoch vorerst die Zug abgefahren zu sein. Jetzt scheint sich das Blatt mit dem EU-Veto wieder gewendet zu haben. Generell behindert die monopolistische Vorgehensweise von Bertelskirch und Telekom in Deutschland auf lange Zeit die Entwicklung von kreativen interaktiven Programminhalten und -strukturen sowohl im Free- als auch Pay-Bereich.
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Der Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann AG, Dr. Mark Wössner stellte in einem internen Kreis von Führungskräften fest: "Es gibt keinen Anlaß zur Besorgnis. Wir achten peinlich genau auf Geist und Buchstaben von Recht und Gesetz und werden Kartell- und Medienvorschriften selbstverständlich einhalten. Die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Stellungnahme der KEK und die Entscheidung der Landesmedienanstalten (DLM) werden abgewartet."
Die KirchGruppe erklärte, die Entscheidung der EU stoße bei den betroffenen Unternehmen auf Unverständnis. Die Befürchtungen der Kommission, daß der Einsatz der d-box bei Premiere einen Vorvollzug der gerade vorgelegten Einigungsverträge zur Erschließung der digitalen Fernsehwelt in Deutschland darstelle, sei nicht nachvollziehbar. Vertreter der beiden Unternehmen werden in den nächsten Tagen bei Gesprächen mit der Kommission ihre Standpunkte darlegen.
Premiere werde auch dann die d-box zur Verbreitung seines digitalen TV-Angebots verwenden, wenn die EU-Kommission sämtliche Vereinbarungen zwischen CLT-UFA, KirchGruppe und Telekom untersagen sollte, so die Kirchgruppe in einer Pressemitteilung. Auch die Entscheidung der Telekom für die d-box sei nicht von einer Zustimmung durch die EU-Kommission abhängig. Das Verlangen der EU bedeute, daß Premiere der einzige Pay TV-Sender Europas sei, dem die Nutzung eines Dekoders verboten werde. Die Kirchgruppe sieht die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in Europa im Bereich des digitalen Fernsehens "klar behindert". Daß sie den Wettbewerb innerhalb von Deutschland jedoch mit dem Festhalten an der d-box blockiert, wird in dem Lamento "übersehen".
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