Neue Technologien unterminieren das Recht auf den Schutz der Privatsphäre
Ein neuer Bericht sieht die USA hintan
Gerade führen die politischen Repräsentanten der Welt vor, wie es in den USA um den Schutz der Privatsphäre geht. Opfer ist der amerikanische Präsident selbst, der wegen seiner sexuellen Affären einen Vorreiter in Sachen Veröffentlichung des Privaten spielen muß. Obwohl es um das Recht geht, wird nach politischen Strategien vorgegangen. Die USA stehen aber derzeit nicht nur wegen ihres Präsidenten unter kritischer Beobachtung, kritisiert werden von Amnesty in einer ersten weltweiten Kampagne auch die erheblichen Menschrechtsverletzungen im Land. Und gleichzeitig wurde noch von der Global Internet Liberty Campaign ein Bericht über die internationale Lage der Menschenrechte und der Rechte auf den Schutz der Privatsphäre, verfaßt von Privacy International (die auch einen Preis für den besten Big Brother in Großbritannien ausgeschrieben haben), veröffentlicht. Untersucht wurde die Lage in 50 Ländern.
Ausgangspunkt des Berichts ist, daß das Recht auf den Schutz der Privatsphäre mittlerweile in allen internationalen Abkommen über Menschenrechte als ein fundamentales Recht gilt, das auch in den meisten Verfassungen der Länder explizit oder implizit anerkannt werde, selbst wenn natürlich die Wirklichkeit dem nicht entspricht. Der Schutz der Privatsphäre sei sogar zu einem der wichtigsten Menschenrechtsprobleme des modernen Zeitalters geworden.
Schwierig sei allerdings eine genaue Definition dessen, was als Recht auf Privatsphäre betrachtet wird. Es beschränke sich aber nicht nur auf Datenschutz, sondern damit ziehe man allgemein eine Grenze, wie weit die Gesellschaft sich in die Angelegenheit der Einzelnen einmischen dürfe. Zitiert wird etwa Louis Brandeis, Mitglied des Höchsten Bundesgerichtes, der 1890 sagte, das Recht auf Schutz der Privatsphäre sei das Recht des Einzelnen, für sich leben zu dürfen. Der Schutz der Privatsphäre erstrecke sich auf den Schutz privater Informationen, des körperlichen Selbst, der Kommunikation und des Territoriums (Wohnung, öffentlicher Raum, Arbeitsplatz).
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Besonders die neuen Technologien untergraben jedoch die Rechte des Einzelnen, weil sie die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Verknüpfung von vielen Daten für Sicherheitsbehörden, aber auch für privatwirtschaftliche Interessen erheblich leichter machen. Neben Überwachungskameras, Sammlung von medizinischen und genetischen Daten, Smart Cards oder biometrischen Mitteln zur Identifizierung sei vor allem das Internet Gegenstand wachsender Überwachung, während die Überwachungsmöglichkeiten regelmäßig, selbst in den demokratischsten Ländern, mißbraucht werden würden. In vielen Ländern würde die Gesetzgebung hinter den technologischen Fortschritt zurückfallen, wodurch Lücken entstünden. Mehr als 90 Länder überwachen illegal die Kommunikation von politischen Gegnern, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Gewerkschaftern. Und selbst in Ländern mit strengen Datenschutzgesetzen wie in Schweden oder Norwegen würde die Polizei umfangreiche Dateien über Bürger besitzen, die weder angeklagt noch eines Verbrechens beschuldigt wurden.
Die zunehmende Perfektionierung der Informationstechnologie mit ihren Möglichkeiten des Sammelns, Analysierens und Verbreitens von Informationen über Einzelne ließen die dringende Notwendigkeit nach einer Gesetzgebung entstehen. Überdies haben neue Entwicklungen in der medizinischen Forschung und Behandlung, in der Telekommunikation, bei den neuen Transportsystemen und Finanztransfers die von jedem Einzelnen verursachte Informationsmenge drastisch vergrößert. Durch schnelle Netzwerke verbundene Computer mit neuen Verarbeitungssystemen können umfassende Dossiers von jeder Person schaffen, ohne daß ein zentrales Computersystem notwendig ist. Neue Technologien, die von der Militärindustrie entwickelt wurden, werden von der Strafverfolgung, von Behörden und Unternehmen übernommen.
Über die billigeren und schnelleren Mittel zur Datenverarbeitung hinaus führt der Bericht weitere Gründe an, die die Aushöhlung der Privatspäre begünstigen. Die Globalisierung zerstört die geographischen Grenzen des Datenstroms. Die Konvergenz der Techniken überwindet die Grenzen zwischen Systemen. Multimedia verschmelzen viele Formen der Darstellung und Übermittlung von Daten.
"Die Minister betonen mit Nachdruck, daß personenbezogene Daten der Nutzer globaler Informationsnetze nur dann gesammelt und verarbeitet werden sollten, wenn der Benutzer in Kenntnis der Sachlage seine ausdrückliche Genehmigung hierzu gegeben hat oder wenn die Sammlung und Verarbeitung gesetzlich zulässig ist; darüber hinaus sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen im rechtlichen und technischen Bereich zu treffen, um den Schutz der Privatsphäre zu wahren, auf den der Benutzer einen Anspruch hat. ... Die Minister erkennen den Grundsatz an, daß die Möglichkeit des Nutzers, bei Offline-Medien anonym zu bleiben, auch für den Online-Bereich gegeben sein sollte. Die Minister fordern die Branche nachdrücklich auf, den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten in den globalen Informationsnetzen durch entsprechende technische Mittel zu verbessern, beispielsweise anonymes Browsing, E-mail und elektronischer Zahlungsverkehr." Aus der EU-Ministererklärung vom Juli 98
Unter Druck stehen die USA, was den Schutz der individuellen Privatsphäre angeht, vor allem durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Im Mittelpunkt steht dabei das Recht, über den Entstehungsort von Daten in Kenntnis gesetzte zu werden, falsche Daten korrigieren zu können, Einspruch gegen eine illegale Verarbeitung von Daten einlegen zu können und Daten nicht mitteilen zu müssen. Am wichtigsten ist, daß der Betroffene explizit der kommerziellen und staatlichen Verwendung von Daten zustimmen muß. Bis Oktober müssen die EU-Mitgliedstaaten den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen, aber auch gewährleisten, daß diese, wenn sie in Nicht-EU-Länder gelangen und dort verarbeitet werden, denselben Schutz wie innerhalb der EU genießen. "Stellt die Kommission fest, dass ein Drittland kein angemessenes Schutzniveau im Sinne des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels aufweist, so treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Massnahmen, damit keine gleichartige Datenübermittlung in das Drittland erfolgt."
In erster Linie betroffen - sieht man einmal von der umstrittenen Existenz des ECHELON-Systems zum Abhören der weltweiten Kommunikation ab, das auch in diesem Bericht erwähnt wird - sind davon amerikanische Unternehmen, die bislang ziemlich ungeniert persönliche Daten von Kunden sammeln und verarbeiten. Sie könnten vom europäischen Markt ausgeschlossen werden, wenn sie nicht die europäischen Datenschutzgesetze einhalten. Bislang hat die amerikanische Regierung versucht, den Schutz persönlicher Daten der Selbstregulierung der Unternehmen zu überlassen, aber offensichtlich sind diese nicht in der Lage, sich einem entsprechenden Verhaltenskodex zu unterwerfen. Wenn sie dies nicht bis zum Ende des Jahres schaffen, wird die Federal Trade Commission sich an den Kongreß wenden, um ein Gesetz durchzusetzen, das den europäischen Anforderungen Genüge leistet. Andererseits haben die USA noch nicht einmal die Guidelines on the Protection of Privacy and Transborder Flows of Personal Data der OECD übernommen. Der Mangel des amerikanischen Systems bestehe zudem darin, daß man bislang allgemeine Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre zugunsten von spezifischen Gesetzen für einzelne Bereiche oder Techniken vermieden hat. Andere Staaten, vornehmlich in Ost- und Zentraleuropa, haben bereits entsprechende Datenschutzgesetze eingeführt, weil sie einen Anschluß an die EU nicht gefährden wollen.
Umfassende Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre werden oder wurden auch in Staaten Osteuropas, Südamerikas und Südafrikas als Reaktion auf das Unrecht in vorhergehenden totalitären Regimen eingeführt. Ein weiterer Grund liegt, so der Bericht, vor allem in Asien und Kanada darin, daß man damit den E-Commerce sichern und fördern kann, weil nur so das Vertrauen der Kunden gewährleistet werden könne.
Offen sei allerdings noch der Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz in vielen Ländern: "Die verwendete Technologie breitet sich auf jeden Aspekt des Arbeitslebens aus." Angestellte in nahezu allen Ländern könnten durch die Vorgesetzten überwacht werden, wobei gesetzliche Bestimmungen meist ziemlich schwach seien, da die Möglichkeit der Überwachung oft als Bedingung der Einstellung gelte. Auch hier könnten die USA wieder eine Vorreiterrolle spielen. Nach einem Bericht der American Management Association überwachen zwei Drittel der amerikanischen Arbeitgeber ihre Angestellten, kontrollieren ihre E-Mail oder ihre Tätigkeit am Computer oder hören Telefongespräche ab. Überwachungskameras werden immer eingesetzt. Man verfolgt die Bewegung der Angestellten im Gebäude, untersucht ihren Urin auf Drogen, verlangt die Preisgabe intimer Informationen oder führt alle möglichen Tests durch.
Siehe auch: Bürgerrechte
http://www.heise.de/tp/artikel/1/1581/1.html- Bewegungprofile (22.10.1998 16:15)
- Das Recht wird anerkannt, aber praktisch ausgehölt (19.10.1998 12:35)
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