Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Florian Rötzer 10.11.1998

Datenschutzbeauftragte appellieren an die neue Regierung

Auch die Datenschutzbeauftragten, zumindest die von Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, versuchen der neuen Regierung einen Anstoß zu einer anderen Informationspolitik zu geben. Deutschland befinde sich auf dem Weg in die Informationsgesellschaft, so schreiben sie in ihrem Appell, in dem sie mit 10 Punkten einen wirksamen Schutz der Privatsphäre fordern: "Eine Informationsverarbeitung, bei der die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr wissen, an welcher Stelle welche Daten über sie gesammelt werden, beeinträchtigt nicht nur ihre eigenen Rechte, sondern ist auch mit dem demokratischen Rechtsstaat unvereinbar."

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Für einen ausführlicheren Bericht von Christiane Schulzki-Haddouti: Bürgerrechte in der Informationsgesellschaft.

Gefordert wird an erster Stelle die Verankerung des "Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" als Grundrecht im Grundgesetz, da Grundrechte sich den wechselnden Schutzbedürfnissen anpassen sollten und der Schutz der Privatsphäre heute hohe Priorität habe. Kritisiert wird dabei indirekt der Große Lauschangriff, der empfindliche Einschränkungen der Privatsphäre ermöglicht. Die Absicht etwa, das "Recht auf Verschlüsselung" einzuschränken, indem Sicherheitsbehörden sich eine Hintertür einbauen, sei nicht nur bedenklich, sondern auch in Zeiten der Datennetze illusorisch. Kritisiert wird auch das Telekommunikationsrecht, das vorsieht, daß Anbieter Abhörmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden einrichten sollen. Oft genug seien in letzter Zeit Sicherheitsinteressen vor dem Datenschutz gestanden: "Die Sicherheitsbehörden verfügen inzwischen über eine derartige Fülle von Befugnissen, daß es schwer geworden ist, den Überblick zu bewahren. Viele rechtsstaatlich problematische, auf die Terrorismusfahndung zugeschnittene Instrumente können jetzt ohne Sicherheitsverlust zurückgenommen werden."

Die Bürger müßten darauf vertrauen können, daß die Informationen, die sie einer Behörde mitteilen, nicht automatisch an andere weitergegeben werden. Die Datenschutzbeauftragten würdigen zwar die Privatisierungsbemühungen von Verwaltungsdienstleistungen, geben jedoch zu bedenken, daß der Datenschutz, der in der Privatwirtschaft deutlich niedriger sei, darunter leiden könnte. Da die deutsche Datenschutzgesetzgebung jetzt ohnehin wegen der Europäischen Datenschutzrichtlinie erneuert werden müsse, könne die Regierung dies zum Anlaß nehmen, sie zu modernisieren und zu stärken.

Das zielt nicht nur auf die Sicherheitsbehörden, sondern natürlich auch auf die Privatwirtschaft. Hier entwickelten sich "die privatwirtschaftlich betriebenen personenbezogenen Datenbanken oft fast schon wildwüchsig." Ähnlich werden Informationen über Arbeitnehmer gesammelt und ausgewertet. Die Betroffenen haben wenig Schutz, vor allem aber fehlen, so die Datenschutzbeauftragten, "konkrete Regelungen und Sanktionen für den Fall des Regelverstoßes." Überdies seien die Datenschutzkontrollinstanzen nicht mehr in der Lage, "mit der exponentiell wachsenden Datenverarbeitung in der Wirtschaft" mithalten zu können. So werden, wie der Spiegel (46/98) berichtet, von der Firma Tele-Info, die Datenbanken für die Direktwerbung anbietet, derzeit alle deutschen Städte mit mehr als 20000 Einwohnern Haus für Haus gefilmt und "geocodiert". Joachim Jakob, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, sieht mit solchen umfassenden Datenbanken dem Mißbrauch Tor und Tür geöffnet. Und vermutlich gibt es nur geringe Möglichkeiten, dieser Wut des Datensammelns rechtlich entgegenzutreten, auch wenn die Bilder mit personenbezogenen Daten verknüpft werden.

Die neue Regierung könnte sich mit strengeren Datenschutzrechten profilieren, selbst wenn Datenschutz derzeit offenbar gegenüber der Sicherheit wenig öffentliche Aufmerksamkeit genießt. Die SPD hat sich, gerade mit dem jetzigen Innenminister Schily, in der Opposition eher darum bemüht, sich als Partei darzustellen, der die Innere Sicherheit über alles geht. Zusammen mit den liberaleren Grünen wäre jetzt jedenfalls die Möglichkeit gegeben, diese Orientierung zu korrigieren und - auch im Interesse der Förderung einer demokratischen und nicht nur kommerziellen Informationsgesellschaft - den Schutz der Privatsphäre zu stärken, die durch die neuen Techniken immer weiter ausgehöhlt werden könnte.

http://www.heise.de/tp/artikel/1/1636/1.html
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