Erste Äußerungen der Bundesregierung zur Kryptopolitik
Wirtschaftsministerium ab nun allein zuständig
Vergangenen Freitag verhandelten hochrangige Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums mit ihren Kollegen aus dem Bundesinnenministerium um die künftige Zuständigkeit in der Kryptopolitik. Überraschend konnte sich das Bundeswirtschaftsministerium durchsetzen und besitzt nun die alleinige Federführung. Zuvor hatten die beiden Ministerien die deutsche Kryptopolitik in enger Abstimmung gemeinsam entwickelt.Wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf die Anfrage des SPD-Abgeordneten Jörg Tauss hervorgeht, ist die Bundesregierung jedoch noch zu keinem Entschluß hinsichtlich der Regelung der Nutzung kryptographischer Verfahren gekommen. Hinsichtlich der Verhandlungen um das Wassenaar-Abkommen habe sich die Bundesregierung mit ihrer Position allerdings gegen eine Verankerung eines Key-Recovery-Verfahrens in dem Exportkontrollregime "weitgehend" durchgesetzt. In einem "Aktionsprogramm" will die Bundesregierung "unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft" bis September 1999 den Einsatz kryptographischer Verfahren fördern sowie eine Sicherungsinfrastruktur für wirksame Selbstschutzmaßnahmen auf- und ausbauen.
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Beobachter erwarten allerdings bei den Wassenaar-Verhandlungen eine Entscheidung frühestens Anfang Dezember. Ein Erfolg läßt sich daher noch nicht verbuchen. Im Gegenteil: Wie die jetzt bekannt gewordenen ENFOPOL-Papiere zeigen, werden die entscheidenden Weichenstellungen von den Innenministerien der EU-Mitgliedstaaten getroffen. Datenschützer sehen in dem angekündigten "Aktionsprogramm" nichts als "heiße Luft", wenn es anstatt bei Taten nur bei Worten bliebe. So gilt beispielsweise eine Zerschlagung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in einen Bürgerservice-orientierten Bereich sowie einen an den Bedürfnissen der Sicherheitsbehörden orientierten Bereich als einzig sicheres Indiz dafür, wie ernst es die Bundesregierung tatsächlich mit einer liberalen Kryptopolitik meint. Doch hierfür ist eine Gesetzesänderung nötig, die vor dem Jahr 2000 nicht zu erwarten ist.
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