Das Comeback des Communications Decency Act

Jetzt mit noch weniger verfassungsfreindlichen Inhalten!

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Da ist es wieder, das Gesetz, das vor drei Jahren die amerikanische Netzcommunity aufbrachte und zum ersten Mal Onliner auf der ganzen Welt zu einem Netzstreik vereinigte: als "Child Online Protection Act" (COPA) liegt in den Vereinigten Staaten wieder ein Gesetz vor, das Kinder vor Begegnungen mit pornographischen Material im Internet schützten soll.

Seit heute verhandelt ein Gericht in Philadelphia über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Dasselbe Gericht hatte 1996 den Communications Decency Act (CDA), ein Gesetz gegen "unanständiges Material" im Netz, nach kurzen Verhandlungen für verfassungswidrig erklärt.

Im Gegensatz zum CDA-Entwurf haben die Autoren des COPA mehr Wert auf die Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes gelegt. Die CDA bezog sich generell auf "Unanständiges" im Internet, machte dabei keinen Unterschied zwischen privater Email und Webpages, Newsgroups und Chatrooms. Nach dem neuen Gesetz sollen nur noch Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, die auf kommerziell genutzten Websites Pornographie und anderes verbreiten, das nach amerikanischem Verständnis "unanständig" ist. Dazu gehört auch "foul language", also ein "unziemliches" Vokabular. Die Betreiber von solchen Sites sollen sicherstellen, daß Minderjährige keinen Zugang zu ihren Inhalten haben - zum Beispiel durch die Überprüfung einer Kreditkartennummer.

Gleichzeitig enthält die COPA aber die ausdrückliche Einschränkung, daß von Strafe nur solche Inhalte betroffen sind, denen es "an ernsthafter literarischer, künstlerischer, politischer oder wissenschaftlicher Relevanz mangelt". Der alte CDA konnte so ausgelegt werden können, daß jede Darstellung sexueller Akte im Netz mit martialischen Gefängnisstrafen hätte bestraft werden können. Dazu hätten zum Beispiel auch die Aussageprotokolle von Bill Clinton über seine Affäre mit der Praktikantin Monica Lewinski gehört, welche das amerikanische Abgeordentenhaus selbst im Internet veröffentlichen ließ. Gefängnisstrafen sollen übrigens wegen Verstößen gegen COPA gar nicht mehr verhängt werden; stattdessen werden Übertretungen - wie jetzt schon beim amerikanischen Fernsehen - mit Geldstrafen geahndet.

Das Gerichtsverfahren gegen COPA ist von der American Civil Liberties Union (ACLU) angestrengt worden, weil die Bürgerrechtsorganisation auch das abgeschwächte Gesetz immer noch für eine Beeinträchtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung hält. Das Verfahren soll drei Tage dauern.

http://www.heise.de/tp/artikel/1/1776/1.html
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