EU-Minister billigen Abhörplan

Erich Moechel 19.02.1999

ENFOPOL wird Wirklichkeit

Wie das in Auszügen vorliegende Dokument ENFOPOL Rev 2 beweist, haben die Innen- und Justizminister der EU die Abhörwünsche der Europolizisten akzeptiert. Ein EU-Ratsbeschluss steht unmittelbar bevor. Ganz offensichtlich hat die auch als sogenanntes "Tischpapier" bekannte Version ENFOPOL Rev. 1, die Telepolis am Tage vor der Sitzung vom 3.12. 1998 im Volltext veröffentlichte, Gefallen vor den in Brüssel versammelten Innen- und Justizminister gefunden.

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War in der ursprünglichen Präambel noch davon die Rede, dass der Rat "die Mitgliedsstaaten ersucht, die für das Telekommunikationswesen verantwortlichen Minister aufzufordern ... mit den für Justiz und Inneres verantwortlichen Ministern mit dem Ziel einer Umsetzung zusammen zu arbeiten", so herrscht nun der forsche Ton des Durchziehens: "Der Rat ... fordert die zuständigen Telekom-Minister auf, diese Ansicht zu unterstützen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Justiz- und Innenministerien.... diese Anforderungen in Bezug auf die Netzbetreiber und Serviceanbieter umzusetzen.

In den "Erläuterungen zu den Anforderungen der Ratsentschliessung" fällt auf, dass im Dezember offenbar noch strittige Forderungen der "gesetzlich ermächtigten Behörden", nunmehr abgesegnet sind. Die "Anmerkungen" zu verschiedenen Paragraphen wie 1.4.2, 1.4.3 sind keine solchen mehr, sondern wurden direkt in den Forderungskatalog integriert.

Besonders schmerzlich für die Netzbetreiber ist, dass die Anmerkung zu Paragraph 2 in diesen eingegangen ist und nunmehr gefordert wird, "die Bereitstellung der verbindungsrelevanten Daten" habe "innerhalb von wenigen Sekunden" zu erfolgen. Für GSM-Betreiber bedeuten diese dürren Worte Investitionen in Millionenhöhe, da die Infrastruktur ihrer Netze dafür nicht ausgerichtet ist. Gewöhnlich werden diese Daten nur einmal pro Tag erhoben, um die Gesprächsgebühren abzurechnen, beziehungsweise, um die Daten der Auslandstelefonate in sogenannte Clearinghouseszu transferieren, wo sie mit den Roaming-Partnern gegenverrechnet werden Weil die Eckdatenerhebung eine erhebliche Belastung für das gesamte Netz darstellt, findet sie im Regelfall nur zu verkehrsarmen Zeiten, also nächtens statt.

Bis heute, Freitag, 19. Februar, konnte nicht Erfahrung gebracht werden, ob diese neue Vorlage von Mitte Januar für einen Beschluss des Rats diesem zur Kenntnis gebracht wurde oder ihn gar schon passiert hat. Sicher ist nur, dass Vertreter der Austrian Internet Service Providers Association (ISPA) am 4. April im österreichischen Innenministerium gastieren, wobei Gesprächsthema die "technische Umsetzung der Telekomüberwachung" ist.

Auszug aus dem Originaldokument ENFOPOL 98 Rev. 2 [undatiert, Mitte Januar 1999]

Präambel

Der Rat der europäischen Union beschließt nach eingehender Prüfung der Anforderungen aus der Ratsenschließung vom 17.Jänner 1995, daß diese auf bestehende als auch neue Technologien, wie z.Bsp. Satelliten- und Internetkommunikation anzuwenden sind, und daher den technischen Entwicklungen folgend in einigen Punkten erläutert und ergänzt werden müssen.

Der Rat ist daher der Auffassung, daß die im Anhang beigefügten Erläuterungen bei der Implementierung der rechtmäßigen Überwachung des Telekommunikationsverkehrs in den Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden sollen, und fordert die zuständigen Telekom-Minister auf diese Ansicht zu unterstützen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Justiz- und Innenministerien diese Anforderungen in Bezug auf die Netzbetreiber und Serviceanbieter umzusetzen. ......

Erläuterungen zu den Anforderungen der Ratsentschließung vom 17.Jänner 1995:

Teil I: Allgemeine Erläuterungen:

Die Anforderungen zur rechtmäßigen Überwachung des Telekommunikationsverkehrs in Bezug auf die Netzbetreiber und Serviceanbieter (aus der Ratsentschließung vom 17.Jänner 1995, Anm.) haben für bestehende und neue existierende Technologien, z.Bsp. Satelliten- und Internetkommunikation sowie für künftige Telekommunikationstechnologien zur Anwendung zu gelangen. Daher sind die darin verwendeten, technischen Fachausdrücke so zu interpretieren, daß sie für neue Telekommunikations- technologien anzuwenden sind.

Teil II: Erläuterungen der Anforderungen:

zu 1.4.2. der Anforderungen (aus der Ratsentschließung vom 17.Jänner 1995, Anm.): "Nummer des gerufenen Teilnehmers" meint jede Kennung des gerufenen Teilnehmers

zu 1.4.3. der Anforderungen: "Nummer des rufenden Teilnehmers" meint jede Kennung des rufenden Teilnehmers

zu 2. der Anforderungen: Im Zusammenhang mit den verbindungsrelevanten Daten meint "so bald wie möglich" innerhalb weniger Sekunden

zu 3.4. der Anforderungen: "Fest- und Wählverbindungen" inkludiert alle Typen von Wählverbindungen, auch leitungs- und paketvermittelte Verbindungen. IP-Verbindungen sind nicht eingeschlossen.

zu 8. der Anforderungen: Für internationale Systeme ist die maximale Anzahl an gleichzeitigen Überwachungen aus der Kombination nationaler Anforderungen herzuleiten.

Teil III: Erläuterungen zu den Begriffsbestimmungen

zu Verbindung: Eine Verbindung inkludiert jede Verbindung, unabhängig der Netzwerktechnologie, z.Bsp. Paketvermittlung

zu Überwachungsschnittstelle: bei neuen Telekommunikationstechnologien kann diese Schnittstelle eine virtuelle innerhalb des Netzwerks sein

zu Zugriff: Die technische Möglichkeit des Zugriffs für die rechtmäßige Überwachung der Telekommunikation ist exklusiv nur den gesetzlich ermächtigten Behörden einzurichten

http://www.heise.de/tp/artikel/1/1921/1.html
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