Journalistenrechte fallen jetzt auch dem Terror zum Opfer

Helmut Lorscheid 12.11.2001

Kehrtwende bei journalistischem Zeugnisverweigerungsrecht

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Noch im Spätsommer sah es so aus, als würde das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten endlich auch auf selbst recherchiertes Material ausgedehnt. Aber das wäre ja auch zu schön gewesen. Mehr Rechte für Journalisten passen nach dem 11.September nicht in die politische Landschaft. Folglich geht die seit Monaten im Gesetzgebungsverfahren befindliche Ausweitung des journalistischen Zeugnisverweigerungsrecht schon baden, bevor sie in trockene Tücher gepackt werden konnte.

Der Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition (14/5166) blieb deutlich hinter früheren Forderungen der Grünen (13/5285) zurück, während die FDP in der Oppositionsrolle sich ihrer Rolle als Bürgerrechtspartei besann und nun mehr Rechte für die Journalisten forderte (14/1602), als die Grünen bei der SPD durchzusetzen vermochten. Hans-Christian Ströbele am 6. Juli 2001 im Bundestag:

"Lange haben wir Bündnisgrünen uns für eine solche Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Journalistinnen und Journalisten gemeinsam mit Journalistenvereinigungen, Redaktionen und Verlage eingesetzt. Ich will kein Hehl daraus machen, dass unsere Vorstellungen und Vorentwürfe aus Oppositionszeiten weiter gehende Regelungen mit noch mehr Sicherheit für die Journalisten und Medien vorgesehen hatten, etwa, dass in allen Fällen ohne jede Einschränkung auch selbst recherchiertes Material ganz beschlagnahmefrei sein sollte oder ein Verwertungsverbot für solches Material besteht, wenn sich später ein zunächst angenommener Tatverdacht nicht bestätigten lässt. Aber wir mussten feststellen, dass nicht alles umsetzbar war..."

Dennoch hätte der von der Koalition schließlich vorgelegte Gesetzentwurf die Rechte aller Journalisten deutlich gestärkt, und den Begehrlichkeiten mancher Polizisten und Staatsanwälte Einhalt geboten. Denn immer häufiger bedienten sich in den letzten Monaten die Strafverfolger per Haussuchung bei Journalisten und in Redaktionsräumen selbst und verschleppten das dort recherchierte Material in ihre Büros.

Erstmals sollten in das Recht der Zeugnisverweigerung auch "nichtperiodische Druckwerke, Informations- und Kommunikationsdienste, welche der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienen sowie auch Filmberichte" einbezogen werden. Zwei Mal bereits vertagt, stand das "Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung" Bundesrats-Drucksache 688/01 am vergangenen Mittwoch (7. November 2001) erneut auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat.

Die CDU/CSU lehnte die von Gewerkschaften und Journalistenverbänden seit Jahren geforderte, bessere Absicherung auch für Buch - und Fernsehautoren rundweg ab. Ihr Sprecher, Ronald Pofalla, MdB, meinte bereits in der Bundestagsdebatte vom 6.7.2001, schließlich sei auch "der Deutsche Juristentag, der sich 1998 mit dem Thema auseinandergesetzt hat, der Ansicht, dass keine akute Notwendigkeit besteht, das geltende Recht zu ändern." Außerdem, so Pofalla weiter, würden durch den Gesetzesentwurf aus dem Hause Däubler-Gmelin "höchstens die schwarzen Schafe der Branche (geschützt), diejenigen, die die Berufsbezeichnung "Journalist" lediglich als Tarnung benutzen. Und genau das wird der Gesetzentwurf erreichen, er wird dazu führen, dass das unnötig erweiterte Zeugnisverweigerungsrecht als Deckmäntelchen genutzt werden wird. Dies können auch die Journalistinnen und Journalisten nicht wollen..."

Gegenüber Telepolis mochte sich der Abgeordnete Pofalla nicht zum laufenden Vermittlungsverfahren und den dort erhobenen Forderungen der CDU/CSU äußern, weil "das nicht üblich sei".

Auch vom SPD-Sprecher in diesem Gremium, Dr. Eckhard Pick, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, gab es keine Stellungnahme. Andere Teilnehmer der vertraulichen Vermittlungsausschussrunde erklärten, der Gesetzentwurf sei in die entsprechende Arbeitsgruppe zurückverwiesen worden.

Ziel der CDU/CSU ist dabei eine weitere Aufweichung des Vertrauensschutzes für Journalisten. Strittig ist vor allem der Katalog jener Straftaten, bei denen das Recht zur Zeugnisverweigerung über den Inhalt selbst recherchierter Materialien entfallen soll. Während die FDP als Voraussetzung für Ausnahmeregelungen - (also Wegfall des neuen Zeugnisverweigerungsrechts) - den Nachweis eines dringenden Tatverdachts im Bezug auf bestimmte, in einer katalogartigen Aufzählung im Gesetzestext erfassten Verbrechen verlangt - genügte der rot-grünen Koalition bisher schon das Vorliegen eines einfachen Tatverdachts.

Der CDU/CSU geht selbst das nicht weit genug. Sie verlangt Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht auch in Fällen von Vergehen im Bereich des Sexualstrafrechts und insbesondere im Zusammenhang mit dem 11. September 2001. Auf bestimmte Fristen, wann das neue Gesetz - in welchem ruinösen Zustand auch immer - erneut dem Bundesrat und Bundestag vorgelegt wird, mochte sich keiner der Gesprächspartner festlegen.

Neue Freiheiten passen eben nicht zum derzeit stattfindenden Abbau der Demokratie. Vielleicht ist deshalb auch von einem weiteren für Journalisten wichtigen Gesetz, nämlich dem Informationsfreiheitsgesetz der Bundesregierung, in letzter Zeit nichts mehr zu hören.

http://www.heise.de/tp/artikel/11/11096/1.html
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