Polizei in Not
Können millionenschwere Zuschüsse Vollzugsdefizite lindern?
Noch in diesem Jahr wird der Bundestag das zweite Anti-Terror-Paket verabschieden. Strafverfolger und Geheimdienste werden dann noch mehr Vollmachten - und in Folge noch mehr Geld erhalten. Können sie damit jedoch dann auch etwas anfangen? Konnten sie bisher überhaupt effektive Arbeit leisten? Taugen Abhörmaßnahmen und Rasterfahndung überhaupt etwas? Beklagte nicht selbst Bundesinnenminister Otto Schily nach dem 11. September den Ausbildungs- und Ausstattungsstand bei den Fahndern?Dass Vollzugsdefizite seitens der Politik gerne mit gesetzgeberischem Aktionismus verschleiert werden, um vom eigenen Versagen abzulenken, ist keine neue Erkenntnis. Denn schon seit Jahren klagen Polizisten - wie übrigens auch Datenschützer - über mangelhafte Ausstattung und fehlendes Personal. Die Aufgaben indes wurden immer mehr: Organisierte Kriminalität, Rechtsextremismus, Internetkriminalität, DNA-Fahndung, Videoüberwachung.
Abhören - ist es effektiv?
Abhörmaßnahmen sind seit Jahrzehnten erlaubt. Ihre Effektivität wurde jedoch bis heute nicht geprüft. Eine vor zwei Jahren in Auftrag gegebene Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts kommt kaum voran, weil die Länder ihre Akten nur zögernd herausgeben. Bislang werteten die Forscher nur die Akten eines einzigen Bundeslandes aus.
Demnach wurde die Telefonüberwachung oftmals als Erstermittlungsmaßnahme angeordnet, da andere Maßnahmen keinen Erfolg versprachen. Was konnten die Abhörer am Telefon erfahren? Im Drogenbereich werden in der Regel keine Einzelheiten besprochen. Wohl aber werden Treffpunkte und Personen erwähnt. Die Dealer gehen offensichtlich davon aus, dass sie beobachtet werden. Im Menschenhandel hingegen werden sehr wohl auch Details am Telefon besprochen. (siehe auch Auch im Jahr 2000 mehr Telefonüberwachung)
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Die Telefonüberwachung gilt unter Strafverfolgern als sehr effizientes Mittel zur Aufenthaltsortbestimmung. Gruppenstrukturen und - hierarchien können analysiert, weitere Personen im Umfeld identifiziert werden. Obwohl die Telefonüberwachung in der Regel nicht allein zur endgültigen Aufklärung beiträgt, ist sie inzwischen für die Strafverfolger ein notwendiges Instrument geworden, das in Kombination mit weiteren Methoden effektiv ist.
Rasterfahndung - erfolgsträchtig?
Die Rasterfahndung beispielsweise hält Schily für ein "sehr erfolgsträchtiges" Instrument. Bei der Polizei ist die Rasterfahndung jedoch äußerst unbeliebt: Sie gilt als arbeitsaufwändig - die Erfolgsaussichten sind fragwürdig. Verfassungsrechtlich überprüft wurde die Rasterfahndung nie. Erst nach dem 11. September wurde sie wieder hoffähig - obwohl sie mit viel zu schwachen Kriterien operiert. Auch Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm zeigte sich von der Rasterfahndung begeistert. Als ihn jedoch einige seiner Experten beiseite nahmen und ihm eröffneten, dass Brandenburgs Einwohnerzentralregister teilweise noch aus Karteikarten besteht, verflog auch bei ihm die anfängliche Euphorie rasch. In Hamburg mussten zwei Dienststellen geschlossen werden - für die Rasterfahndung stand in der Hansestadt schlicht zu wenig Personal zur Verfügung.
Doch bei der Terrorismusbekämpfung durch Rasterfahndung konnte die Polizei bislang nur einen einzigen konkreten Erfolg erreichen. Das war 1979 die Festnahme des RAF-Terroristen Rolf Heißler. Das geht aus einer 1997 veröffentlichten bundesweiten Studie des Strafrechtler Walther Graf hervor. Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität versagte die Rasterfahndung gar komplett. So hatte das bayrische Landeskriminalamt, das im Januar 1993 mit einer Rasterfahndung auf Mafia-Jagd ging, wenig Glück: Damals ermittelte das Einwohnermeldeamt München alle männlichen Einwohner italienischer Staatsangehörigkeit, die älter als 18 Jahre waren und entweder in Agrigent oder in Palma de Montecherio auf Sizilien geboren wurden. Die Daten glich das LKA mit den Datenbeständen des polizeilichen Informationssystems INPOL ab. Übrig blieben 80 Personen, deren Daten der italienischen Polizei übergeben wurde. Diese überprüfte, ob eine Person einem Mafiaclan angehörte. Ein Ergebnis wurde den Bayern nicht bekannt gegeben. Im Juli 1993 wurde die Trefferliste vernichtet.
Dennoch wollen die Strafverfolger auf die Rasterfahndung nicht verzichten. Denn sie liefert auch weiche Hinweise auf ein Umfeld, das dann näher untersucht wird. Straftäter, die nicht unbedingt Zielobjekt der Rasterfahndung sind, wurden in der Vergangenheit aufgestöbert. Doch Voraussetzung ist, dass die Kriterien nicht zu vage sind.
Die jetzt bei der Schläferjagd angewandten Kriterien aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin sind durchaus fragwürdig. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden laut "Spiegel" bereits 1,4 Millionen Datensätze generiert. Kein Wunder: Gesucht werden mit dem Düsseldorfer Rasterbeschluss alle männlichen, ausländischen Studenten im Alter zwischen 18 und 41. Punkt. Der Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden verlangt immerhin nach den Daten von Personen zwischen 18 und 40 Jahren mit "islamischer Religionszugehörigkeit", nach einer "Meldeanschrift Hessen", "Student oder ehemaliger Student in Hessen", "legalem Aufenthaltsstatus ohne räumliche Beschränkung", "keine kriminalpolizeilichen Erkenntnisse", "keine eigene Kinder" und "finanziell autark" aus 21 Ländern, von Marokko, über Eriträa bis Indonesien.
Nach Ansicht von Walther Graf wurde der Beschluss "in großer Eile wenig reflektiert zusammengeschrieben". Aufgrund seiner wenig differenzierten Kritierien ermittle der nun "alle männlichen Studenten islamischen Glaubens", kritisiert Graf. Doch selbst die Religionszugehörigkeit ist ein zweifelhaftes Kritierum. Denn sie erfassen die Behörden in der Regel nicht, da sie aufgrund der Kirchensteuer nur nach der "katholischen" und "evangelischen" Konfession fragen.
Am erfolgversprechensten scheint noch das Kriterium der "nicht nachvollziehbaren, unregelmäßigen Zahlungseingänge auf ein Konto". Doch ob diese Zahlungen überhaupt stattfinden, können die Behörden gar nicht überprüfen. Denn der Beschluss berücksichtigt allein die Datenbanken der Meldebehörden, Universitäten und des Luftfahrtbundesamtes, nicht aber der Banken. "Das ist kein Täterprofil", empört sich Strafverteidiger Graf, "so geraten nur unschuldige Leute in den Fokus der Ermittler." Der Beschluss sei deshalb eine "einzige Katastrophe".
Anders das Berliner Amtsgericht Tiergarten, das zum einen mehr Daten erhebt, aber auch mehr Kriterien an den Datenabgleich anlegt. Berlin verlangt nicht wie Wiesbaden die Daten von Personen aus 21 islamischen Ländern, sondern nur aus 15 Ländern. Zudem berückichtigt er eine "rege Reisetätigkeit", "häufige Visabeantragungen" und "Mehrsprachigkeit". Doch, so gibt Walther Graf zu bedenken, ist es bei ausländischen Studenten üblich, dass sie außer der Muttersprache noch andere Sprachen beherrschen. Und Reisen ins Mutterland oder andere EU-Länder sind an sich nicht verdächtig.
Immerhin berücksichtigen die Berliner neben Luftfahrtschulen auch zahlreiche private Stellen mit Bezug auf kritische Infrastrukturen: Ver- und Entsorgungsunternehmen, Einrichtungen mit Bezug zu chemischen, biologischen und radiologischen Gefahrenstoffen, Verkehrsbetriebe, Kommunikationsdienstleister, Sicherheitsdienste, Catering- und selbst Reinigungs-Firmen. Die Kriterien waren allerdings so scharf, dass die Berliner noch einen zweiten Beschluss nachreichten - mit weicheren Kriterien.
Datenauswertung - abgesoffen?
Das neue polizeiliche Informationssystem des Bundes Inpol-neu könnte der Rasterfahndung wertvolle Hinweise geben - wenn es funktionieren würde. Im Frühjahr sollte nach fast zehnjähriger Entwicklungsarbeit das System an den Start gehen. Doch schon nach nach zehn Minuten stürzte es ab, die Einführung wurde abgebrochen. Inzwischen attestiert ein Gutachten der Wirtschaftsprüfer von KMPG dem System schwere Mängel. Weniger als eine Sekunde sollte eine Abfrage dauern, bis zu einer halben Minute müssen jedoch die Beamten vor dem Bildschirm ausharren, bis das System ein Ergebnis ausspuckt. Zu langsam für die Praxis.
Bis Mitte Dezember sollen noch Lasttests gefahren werden, dann werden die Innenminister über das weitere Schicksal des 100 Millionen schweren Projekts entscheiden. Scheitert das Projekt, muss das Bundeskriminalamt bis auf unbestimmte Zeit weiter mit dem fast 30 Jahre alten Inpol-System arbeiten - dabei gehören Rechner und Software schön längst in ein Computermuseum. Nicht nur in Wiesbaden kämpfen die Beamten mit der Technik. In Berlin Lichtenberg saufen bei Regen regelmäßig die Computerleitungen ab. Weil die Computer streikten, entwischte vor kurzem ein Mann, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Die Personalien konnten nicht schnell genug überprüft werden. Sogar Handschellen, schnittfeste Handschuhe und schusssichere Westen kauften sich die Berliner bereits aus eigener Tasche.
Der Flop von Inpol-neu wirkt sich überdies auch schon auf weitere IT-Projekte aus. So führt das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ab März 2002 ein neues IT-System ein. Ausgestattet ist es mit einer Schnittstelle zu Inpol-neu - die jedoch aller Voraussicht nach nicht bedient werden kann. Die Folge: Jede Landespolizei muss sich jetzt hoppladihopp ihre eigene Server-Schnittstelle beschaffen.
Kommunikationsdienste
Doch auch ganz übliche Arbeitsinstrumente wie Internet-Anschluss und Handy scheinen bislang alles andere als selbstverständlich zu sein. Beim Bundeskriminalamt erhalten die Beamten erst jetzt nach den Terroranschlägen in den USA Handy und E-Mail. Die Pressesprecherin des Staatsschutzes in Wiesbaden behalf sich mit einer GMX-E-Mail-Adresse. In Brandenburg verfügen 1800 Beamte über gerade mal zwei Dutzend Diensthandys. Die Beamten behalfen sich dort wie auch anderswo bislang mit privat beschafften und bezahlten Handys. Diese galten wenigstens, anders als das analoge Funksystem als weitgehend abhörsicher.
Neues Ungemach droht der Polizei durch die Einführung eines neuen digitalen Funksystems. "Tetra 25" heißt das neue System, das jetzt flächendeckend bis 2006 eingeführt werden soll. Ein Milliardengeschäft für die Industrie. Ein Pilotprojekt läuft in Aachen bereits. Doch europaweit soll Tetra eingeführt werden - Ausnahme sind die Beneluxländer. Die Franzosen nutzen das Konkurrenzsystem schon heute. Die Deutschen könnten jedoch in gemeinsamen Ermittlungsgruppen dann mit ihren Tetra-25-Geräten mit ihren französischen Partnern nicht kommunizieren. (vgl. Die Sprachqualität stimmt schon einmal)
Personal - Fehlanzeige
Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert die Einstellung von 50.000 Polizisten. In Berlin mahnte Polizeipräsident Hagen Saberschinsky schon vor den Anschlägen in den USA beim Senat 1267 neue Stellen an. Bis heute haben die Berliner Vollzugspolizisten über 1,5 Millionen Überstunden angehäuft. Beim Verfassungsschutz sieht es übrigens kaum besser aus. Bis zum 11. September kümmerten sich nur wenige um den islamistischen Terrorismus. Arabische Muttersprachler: Fehlanzeige. In einem Landesamt kümmerte sich sogar nur eine halbe Kraft um das Gebiet. Als sie in den Schwangerschaftsurlaub ging, blieb die Stelle unbesetzt.
Aus Fehlern lernen
Wenn jetzt mit dem Gießkannenprinzip Millionen verteilt werden, wird dies aber nicht unbedingt die Strafverfolgung verbessern. Mehr als 100 Millionen Mark haben Bund und Länder gemeinsam in einem neuen Computersystem versenkt - vor allem verursacht durch schlechtes Projektmanagement. Bis zuletzt versuchten Bundeskriminalamt und Innenminister die Fehler zu vertuschen.
Bevor nicht die Fehler analysiert und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, aus Strukturproblemen gelernt und öffentlich Reue gezeigt wird, ist wenig Hoffnung zum Anlass, dass neue Maßnahmen erfolgreicher sein und neue Gelder effektiver eingesetzt werden. Dies gilt auch für Fahndungsmethoden wie die Rasterfahndung: In der Vergangenheit ein Flop - heute blind propagiert.
http://www.heise.de/tp/artikel/11/11171/1.html- Geheime Staatspolizei (23.11.2001 20:52)
- Von der Pest zur Cholera (23.11.2001 15:48)
- Fehlerhaftes Projektmanagement (23.11.2001 11:02)
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