Von den Sorgen unbescholtener Bürger

Ralf Grötker 26.11.2001

"1984" damals und heute: Eine kleine Geschichte des (deutschen) Überwachungsstaates seit den 70er Jahren

"In dem Glauben, dass (...) immer mehr und immer enger verbundener Datenaustausch, immer mehr und immer extensivere Fahndung letztlich dafür da seien, terroristische Gewalttäter zu fangen und den Bürgerfrieden wiederherzustellen, lassen die Deutschen der Regierung, dem Parlament und den Gerichten ihren Lauf." Diese Zeilen, die ebenso gut heute geschrieben sein könnten, haben Autoren einer Stern-Dokumentation bereits 1979 verfasst.

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Die Geschichte ist schnell erzählt. Mit Beginn der 70er Jahre, unter Innenminister Hans-Dietrich Genscher und dem damals als "Mr. Computer" bekannten BKA-Chef Horst Herold, hatte man in Deutschland daran gearbeitet, Polizei und Verfassungsschutz für das Informationszeitalter zu rüsten. In der Amtszeit Genschers kletterte der Etat des BKA von 22,4 im Jahre 1969 auf 75,2 Millionen Mark drei Jahre später. Dass diese Investitionen bitter nötig waren, mochte zunächst niemand bezweifeln. Damals vergingen noch 10-25 Tage, ehe ein Fahndungsersuchen einer örtlichen Polizeistelle auf dem Dienstweg das jeweilige Landeskriminalamt erreichte. Bis der Gesuchte im "Fahndungsbuch" stand, brauchte es mitunter vier bis sechs Wochen - dies wurde dem BKA noch 1972 in einem Evaluationsbericht bescheinigt.

Wenige Jahre später aber war das Wunder vollbracht: Bereits 1975 konnte Genschers Amtsnachfolger Werner Maihofer anlässlich der 25-Jahr-Feier des Verfassungsschutzes ein "in der Welt beispielloses nachrichtliches Informationssystem" preisen.

Warnung vor dem Reichssicheramt

Diese beispiellose Informationssystem machte indes bereits 1977 Negativschlagzeilen, als publik wurde, dass der Atomwissenschaftler Klaus Traube mittels einer Wanze in seiner Wohnung illegal bespitzelt worden war. Ein Jahr später folgten dann die großen Enthüllungskampagnen über die Datennetze von Polizei und Verfassungsschutz im "Stern" und im "Spiegel".

Dass überhaupt Computer bei der Verbrechensbekämpfung zum Einsatz kamen, erweckte in jenen Tagen wohl ähnlichen Argwohn, wie heute die Nachricht verbreiten würde, dass Kripobeamte sich geheimer gentechnischer Methoden bemächtigten. Der Rechner war damals noch ein schwarzes Gehäuse, mit Knöpfen, Schaltern und Drehreglern - und unbekanntem Inhalt. Die Aufnahmen aus den Rechenzentralen des BKA glichen damaligen Science-Fiction-Interieurs oder Schaltzentralen von Atomkraftwerken, wie man sie aus James-Bond-Filmen kennt, während die Datenbank-Archive mit den Magnetbändern seltsame Ähnlichkeit mit den Hemdenregalen beim Herrenausstatter hatten.

Die Menschen, die die Maschinen bedienten, waren ein Wunder an unauffälliger Alltäglichkeit: Beamte in Zivil, junge Männer mit Bart, Lederjacke und Karohemd. Eingeklemmt zwischen Werbeanzeigen für Trimm-Dich-Equipment, Aftershave und Drehtabak, verrichteten die schlecht gekleideten Staatsdiener auf den Reportagefotos ihren Dienst - mit dem Tele-Objektiv auf dem Balkon, Demonstranten fotografierend, oder beim Einlesen von Passdaten in den Zentralcomputer.

Aber Anlass zur Sorge hatten die Bürger auch ganz konkret: Immer wieder gerieten Unschuldige in die Netze der Fahnder - wie etwa der Hemdenfabrikant Otto Kern. Mit seiner Freundin, einer 20jährigen Französin vietnamesischer Abstammung, musste er sich auf dem Frankfurter Flughafen peniblen Kontrollen unterziehen: Er wird mit der Maschinenpistole bedroht, in einen Nebenraum abgeführt, und muss sich zur Leibesvisitation ausziehen. Nach eineinhalb Stunden gesteht die Polizei: "Es war eine Verwechslung." Der "unbescholtene Bürger" - eine damals viel zitierte Figur - war vor staatlicher Überwachung und Schikane nicht mehr sicher.

Hinzu kam, dass in Folge des Radikalenerlasses 1972 jegliches politisches Engagement zu einer Gefahr für Ansehen und Karriere geworden war. Bis 1978 hatte man zwei Millionen Beamtenanwärter einem regelrechten Gesinnungs-TÜV unterzogen und Tausenden von ihnen die Anstellung verweigert. Nicht nur DKP-Mitgliedschaften wurden registriert, sondern jegliche Aktivitäten in politischen Studentengruppen. Selbst der bloße Besuch an Veranstaltungen dieser Gruppen geriet zum belastenden Faktum - ebenso wie die Teilnahme an Demonstrationen, die Unterzeichnung von Flugblättern oder die Teilnahme an Gruppenreisen in die DDR. Jeder, der nur seinen Personalausweis verloren meldete, wurde als RAF-Unterstützer verdächtigt; die zufällige Mitfahrt im selben Zugabteil wie eine der verdächtigten Personen genügte, um jemanden zur "Kontaktperson" zu machen.

Die Humanistische Union warnte vor Gesetzen, die Staatsschützern mehr Kompetenzen "als dem Reichssicherheitsamt" einräumten und der Berliner Theologie Helmut Gollwietzer gab zu bedenken, dass sich die Gestapo von 1933 nach dem Bonner Sicherheitsapparat "die Finger geleckt" hätte. "Kontrolliert werden nicht mehr nur mit scheinbarer technischer Zwangsläufigkeit einige verbrecherische Anarchisten, sondern zugleich die Gesamtheit der Bundesbürger", schrieb Wilhelm Steinmüller, damals Juraprofessor in Regensburg, im "Spiegel" - und musste sich daraufhin prompt vor Gericht verantworten.

Die Angst vor dem Überwachungsstaat blieb virulent. Im Volkszählungsjahr erreicht sie einen zweiten Höhepunkt: 1983 war "1984"; Big Brother war überall. Orwells Roman erkletterte die Bestsellerlisten. Auf der ganzen Welt, im "Harper's" und im "Time" Magazin, im "Playboy" und in "The New Republik" befassten sich die Titelgeschichten mit der unvermeidlichen Frage: Hatte Orwell Recht? Das ganze Arsenal technischer Überwachung, das seit Ende der siebziger Jahre prächtig gediehen war, wurde im Orwell-Jahr noch einmal vorgeführt: Man staunte über "komplette Bildaufnahmegeräte in kleinen Diplomatenköfferchen", über Parabolspiegel mit Richtmikrophonen, die bis zu fünfhundert Meter Entfernung jeden Ton aufzeichnen können, und über Kohlemikrophone, mit denen man durch zwei bis drei Meter dicke Wände hören kann.

In gewisser Hinsicht scheinen sich heute die Ereignisse zu wiederholen: Mit dem Gesetzespaket zur Terrorismusbekämpfung unternimmt Deutschland einen weiteren Schritt hin zum Überwachungsstaat. Wieder einmal werden, wie die Bürgerrechtsvereinigungen in ihren gemeinsam verfassten Erklärungen betonten, Bürger wie verdächtige Straftäter behandelt. Und wieder einmal ist zu hören, dass die geplante Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten sich in Richtung einer neuen Gestapo entwickeln könne.

Die Datenschutzbewegung der 70er Jahre speiste sich aus persönlicher Sorge

Damals, 1978, gab Henri Nannen zu bedenken, ob denn einer wirklich glaube, "dass man die Baaders, Raspes, Klars und Stols mit Hilfe des Radikalenerlasses hätte fangen können". Heute konstatiert Thilo Weichert, Vorsitzender der Vereinigung für den Datenschutz: "Gegen Schläfer, die unauffällig und legal in unserem Land leben, helfen auch die ausgeklügeltsten Überwachungsmaßnahmen nichts."

Doch im Unterschied zu damals verhallen heute die Proteste weitgehend ungehört. Es will und will einfach kein Skandal entstehen. Trotzdem wäre es verfehlt, deshalb von einem Niedergang des Datenschutzbewusstseins zu sprechen - nicht nur deshalb, weil die Debatte über Schilys "Ottokatalog"(Kabinett beschließt Schilys Anti-Terror-Paket) übertönt wird vom Milzbrand-Alarm in den USA und der Beteiligung der Bundeswehr an den Militäreinsätzen.

Denn sowohl zu Zeiten der Terroristenfahndung wie anlässlich des Volkszählungsboykotts speiste sich der Protest nicht aus einem Engagement für den Datenschutz, sondern aus dem Gefühl persönlicher Betroffenheit. Wer in den siebziger Jahren studierte, der musste tatsächlich darum bangen, dass ihm später einmal der Eintritt ins verbeamtete Berufsleben verwehrt würde, weil sein Name aus nichtigem Anlass in irgendeiner Polizei- oder Geheimdienstdatei gespeichert sein könnte. Und wer hätte sich nicht von der Vorstellung bedroht fühlen sollen, dass die Volkszähler buchstäblich an der Wohnungstür stehen würden und Auskunft über Arbeitsstelle, Einkommen, Familienstand, Mobilität und Finanzgebaren ersuchen würden?

Diese Ängste sind der Hintergrund der Datenschutz-Bewegung der achtziger Jahre. Sie kam aus dem Horizont der eigenen Betroffenheit nie so recht heraus und degenerierte, wie böse Zungen meinen, zu einer reinen Rechtshilfebewegung, die nicht einmal in der Lage war, die politische Dimension der neuen staatlichen Kontrollfunktionen zu begreifen. Von daher darf es einen nicht verwundern, dass heute sich die Empörung über die neuen Überwachungsmaßnahmen in Grenzen hält. Betroffen ist diesmal schließlich nicht die Gesamtheit der "unbescholtenen Bürger", sondern in erster Linie jene Mitglieder der Gesellschaft, deren Nationalität die Möglichkeit einer islamischen Religionszugehörigkeit vermuten lässt.

Aber dennoch: Nach dem Gesetzesentwurf, der das Bundeskabinett passierte, werden die Geheimdienste ermächtigt, nicht nur wie bisher auf die amtlichen Register, sondern ebenso auf Bank-, Luftverkehrs- und andere Kundendaten zurückzugreifen. Die so gewonnenen Erkenntnisse dürfen gleichwohl polizeilich verwertet werden. Auch heute schon darf die Polizei zwar im Ausnahmefall auf solche Daten zurückgreifen - sie braucht dazu jedoch eine richterliche Genehmigung. Wenn die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdienst reibungslos funktioniert, könnte eine solche Vorschrift im Rahmen des neuen Gesetzes leicht umgangen werden. Aber das braucht sie vielleicht nicht einmal: Denn das BKA soll nach dem Entwurf sogar zur Feststellung, ob zureichende Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, personenbezogene Daten erheben dürfen.

Handfeste persönliche Nachteile entstehen durch diese Maßnahmen allerdings nur wenigen. Selbst als Reaktion auf die derzeit laufenden Rasterfahndung, in deren Zuge allein in Nordrhein-Westfalen die Daten von fünf Millionen Einwohnern in einer zentralen Fahndungsdatei zusammengetragen worden sein sollen, hat es kaum Beschwerden Betroffener gegeben. Zwar hat berichtet ein Leiter einer islamischen Gemeinde bei islam.de von einem Besuch unfreundlicher Kriminalpolizisten, und auch die unliebsame Begegnung eines britisch-pakistanischen Schriftstellers mit Polizeibeamten auf dem Münchener Flughafen hat sich herumgesprochen. Aber hier muss differenziert werden: In Verbindung mit der datenschutzrechtlich so problematischen Rasterfahndung - der "computergestützten Suche nach unbekannten Tätern in außerpolizeilichen Datenbeständen" - stehen diese Vorfälle nicht.

Man darf sich nichts vormachen: Argumente für den Datenschutz waren, wo sie nicht auf die Vermeidung von konkreten Unannehmlichkeiten für persönlich Betroffene abzielten, schon immer etwas fragile Gebilde. Von jeher stand die Angst vor dem "Überwachungsstaat" unter dem Verdacht, nicht mehr als eine "bloß emotionale Reaktion" sachlich nicht zureichend informierter Bürger zu sein.

In der Tat: Wir sind kaum gerüstet, der neuen Bedrohung auch argumentativ zu begegnen. Der Ausblick auf eine Existenz, die sich der zentralen Zusammenführbarkeit so gut wie aller im Laufe eines Lebens angefallenen Informationen stets vergegenwärtigen muss, stellt kein bezifferbares Technikrisiko dar, welches in einen einfachen und zwingenden Einwand gegen Rasterfahndungen und Geheimdienst-Überwachungen umgemünzt werden könnte. Das ist fatal: Denn waren es in den 70er und den frühen 80er Jahren noch bloß Angaben zur Wohnanschrift, KFZ-Haltung oder dem Stromzahlungsgebaren, die den Kripobeamten zwecks Data-Mining zur Verfügung standen, so haben sie heute im Ernstfall Zugriff auf einen Datenpool, der Aufschluss über so gut wie alle Lebensbereiche geben kann - angefangen vom Zahlungsverkehr mit der EC- oder mit der Kreditkarte, den Informationsbeständen der Reiseunternehmen und den Kundenlisten der Adressverlage und Pay-Back-Firmen. Lückenloser ist Überwachung kaum möglich.

http://www.heise.de/tp/artikel/11/11186/1.html
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