Warnung vor Kollateralschäden bei Bürgerrechten

Florian Rötzer 05.12.2001

Anwälte aus 11 EU-Ländern haben wegen vager Formulierungen in der geplanten Terrorismusdefinition einen "Europäischen Aufruf" veröffentlicht, die belgische Regierung will das Schengen-Informations-System (SIS) auf potenzielle Randalierer aller Art erweitern

Bis zu ihrem Treffen am 5. und 6. Dezember sollen die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedsländer einen Beschluss vorbereiten, der die Etablierung eines EU-weiten Haftbefehls und eine gemeinsame Definition des Terrorismus beinhaltet (Die Europäische Union auf der Suche nach einer Definition des Terrorismus). Bürgerrechtler warnen in einem "Europäischen Aufruf" vor einer Einschränkung der Bürgerrechte.

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Bislang scheint man sich auf eine allgemeine Beschreibung geeinigt zu haben, die versucht, den von der EU-Kommission im September vorbereiteten Entwurf, zu entschärfen. Hier sollten nämlich explizit auch "Akte urbaner Gewalt" mit einbezogen werden können, was die Kritik entstehen ließ, die EU wolle die Terroranschläge in den USA ausnutzen, um auch gegen Protestbewegungen und bestimmte Aktionsformen schärfer vorgehen zu können. Während in der ursprünglichen Formulierung der EU-Kommission noch die Rede von Einschüchterung und Beeinträchtigung war, so lautet die engere Formulierung jetzt, dass bei terroristischen Akten ein "schwerwiegender Schaden für ein Land oder eine internationale Organisation" vorliegen müsse. Damit wolle man, so eine Mitteilung der EU-Kommission, eine "zusätzliche Garantie" geben, dass gewöhnliche Straftaten und "selbst Gewalttaten, die bewusst am Rande von Demonstrationen begangen werden", nicht unter diese Definition fallen können (Die Europäische Union auf der Suche nach einer Definition des Terrorismus).

Ein von Anwälten aus 11 EU-Ländern unterzeichneter Europäischer Aufruf warnt jedoch davor, dass die Rahmen des Kampfes gegen den Terrorismus geplante Gesetzgebung noch immer viel zu weit gefasst sei. Es bestehe die Sorge, dass demokratische Bürgerrechte zum "Kollateralschaden" des Vorgehens würden. Die Anwälte heben vor allem den Punkt hervor, dass auch eine illegale Besetzung oder Beschädigung von öffentlichen Einrichtungen als terroristischer Akt gewertet werden soll. In der neuen Formulierung wird allerdings nur noch von einer "schwerwiegenden Beschädigung von öffentlichen Einrichtungen, einem Transportsystem, einer Infrastruktureinrichtung" gesprochen, wozu übrigens auch "Informationssysteme" gerechnet werden.

Damit ist eigentlich der Kritik schon der Wind aus den Segeln genommen, dass alle Besetzungen oder Blockaden von Infrastruktureinrichtungen oder Störungen etwa der Elektrizitäts- oder Wasserversorgung bereits als terroristischer Akt bezeichnet werden könnten, wobei sich dann darunter auch Streiks von Angestellten verstehen ließe. Trotzdem sind bislang viele Formulierungen noch sehr dehnbar auslegbar. Die Anwälte rufen daher die europäischen Institutionen und die Abgeordneten dazu auf, die Verabschiedung dieser vereinheitlichenden Gesetzgebung zu verhindern, die aber nicht vom Parlament gebilligt werden müsste.

Der belgische Anwalt Jan Fermon, einer der Mitautoren des Aufrufs, kritisiert, dass viele der Maßnahmen gegen den Terrorismus eigentlich nichts mit der Bekämpfung des Terrorismus zu tun haben, man nur die Anschläge vom 11.9. benutze, um diese durchzusetzen. "Die Hauptkritik ist, dass die Definition so weit ist, dass sie alle Formen von legalen Protesten umfassen kann." Fermon behauptet nicht, dass die Regierungen der EU-Mitgliedsländer tatsächlich die Möglichkeiten von Oppositionsbewegungen einschränken wollen, aber er fürchtet, dass dann, wenn einmal die Gesetzgebung besteht, sie irgendwann auch gegen demokratisch legitimen Protest eingesetzt werden könnte.

Im Augenblick scheint vor allem Italien die vorgesehene Liste der terroristischen Taten zu weit zu gehen. Die italienische Regierung will nur sechs der Taten zulassen. So ist man offensichtlich dagegen, etwa auch den Straftatbestand der Korruption mit aufzunehmen (Vom Globalisierungskritiker zum Taliban - für Berlusconi ein kleiner Schritt).

Statewatch verweist auch auf einen Vorschlag der belgischen Delegation zur Erweiterung des Schengen-Abkommens, der ebenfalls im Rahmen der Terrorbekämpfung gemacht, aber bereits zuvor diskutiert wurde (EU plant Lauschangriff gegen Globalisierungsgegner). So wird vorgeschlagen, den Artikel 96 des Schengen Informationssystems (SIS) dahin gehend zu verändern, dass die Daten aller Personen, die in die die Schengen-Zone einreisen zentral registriert werden, um überprüfen zu können, ob sie diese im vorgesehenen Zeitraum auch wieder verlassen haben. Gedacht ist daran, dass ein automatischer Hinweis erfolgt, wenn beispielsweise das Visum oder die Aufenthaltgenehmigung überschritten wurde.

Überdies schlägt die Delegation auch vor, den Artikel 99 zu verändern, um es zu ermöglichen, dass Personen, die der Polizei bekannt sind, weil sie die öffentliche Ordnung gestört haben, an den Grenzen als Einzelne oder als Gruppen abgewiesen werden können, um nicht an bestimmten Ereignissen teilnehmen zu können. Der bereits vom deutschen Innenminister Schily nach den Ausschreitungen in Göteborg unterbreitete Vorschlag setzt gleichfalls eine Eu-weite Registrierung von Personen voraus, für die es "Hinweise" gibt, dass eine Person oder eine Gruppe an einem Ereignis teilnehmen will, um "mit dem Ziel Probleme zu organisieren, zu verursachen oder an diesen teilzunehmen, die öffentliche Ordnung oder Sicherheit zu stören". Entsprechende Ereignisse können "sportlicher, kultureller, politischer oder gesellschaftlicher" Art sein.

Praktiziert wurde diese Art der neuen Grenzziehung auf Verdacht bereits beim G8-Gipfel in Genua (Dringend: Update für Polizeidatenbanken, Right Now streitet gegen Abbau der Grundrechte in Europa). Bislang konnten nach Artikel 99 nur "extrem schwerwiegende Straftaten" verhindern werden, nach dem neuen Vorschlag reicht bereits ein Verdacht aus, dass eine diesbezüglich bekannte Person die "Absicht" besitzt, die öffentliche Ordnung stören zu wollen. Für Statewatch wird mit einer solchen Eintragung in einer nationalen oder EU-weiten Datenbank die freie Bewegung in der EU sowie das Recht auf Protest gefährdet und, zumindest für eine bestimmte Zeit während eines Ereignisses, eine Art Vorstrafeneintragung geschaffen.

http://www.heise.de/tp/artikel/11/11276/1.html
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