Franzosen lassen nicht locker

Nathalie Roller 08.12.2001

Die beiden französischen Antirassismus-Bewegungen haben gegen das kalifornische Yahoo-Urteil vom November Berufung eingelegt

Seit der französische "Internet-Richter" Jean-Jacques Gomez vor etwas mehr als einem Jahr eine einstweilige Verfügung gegen Yahoo erlassen hat, die da besagte, dass der Zugang zur Online-Auktion von Nazi-Devotionalien für Franzosen gesperrt werden müsse, ist die Sache zu den amerikanischen Gerichten weitergewandert (Bis ans Ende). Am 7. November hatte ein kalifornisches Bezirksgericht entschieden, dass französisches Recht, das die Verbreitung von rassistischen und antisemitischen Inhalten unter Strafe stellt, zwar gut für die Franzosen sei, jedoch dem US-Grundrecht auf die Freiheit der Rede widerspreche. Yahoo brauche sich daher dem Pariser Urteil nicht zu unterwerfen. Doch die beiden Anti-Rassismusbewegungen LICRA und die Union der jüdischen Studenten Frankreichs (Union des Etudiants Juifs de France), welche die Klage gegen Yahoo und seine Naziandenken ursprünglich eingebracht hatten, sind nun bereit, die Sache bis zum amerikanischen Obersten Gerichtshof weiterzutragen.

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Für den Präsidenten der Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (LICRA), Marc Knobel, der übrigens auch die Klage gegen das Hassportal front.14.org eingebracht hatte, ist es ein Skandal, dass Nazi-Nostalgiker die Meinungsfreiheit verbiegen und missbrauchen, wie es ihnen gerade passt. Einer ähnlichen Argumentationslinie folgten auch die Anwälte der beiden Organisationen beim Berufungsverfahren Anfang November in Kalifornien: Die Vereinigten Staaten drohten zu einem Paradies für Extremisten und Rassisten aller Art zu werden, falls weiterhin dem amerikanischen "freedom of speech" der Vorzug gegeben werde. Die USA könnten zu einer Art "technologischem Asyl" für all diejenigen werden, deren nationales Recht Rassismus unter Strafe stelle, steht interessanterweise just in der Yahoo-News-Sektion nachzulesen.

Doch der kalifornische Bezirksrichter Jeremy Fogel zeigte sich wenig beeindruckt vom französischen Idealismus und urteilte, dass die Redefreiheit amerikanischen Zuschnitts selbstverständlich auch für die US-Firma Yahoo zu gelten habe:

"It is preferable to permit the non-violent expression of offensive view points rather than to impose viewpoint-based governmental regulation upon speech."

Außerdem hätte Yahoo bereits seinen "good will" gezeigt, indem die Naziandenken letzten Februar "freiwillig" von den Auktionsseiten zurückgezogen wurden. Eine Entscheidung die allerdings rein gar nichts mit dem Gomez-Urteil zu tun habe, versicherte man damals bei Yahoo (Yahoo geht in die Knie).

Für die amerikanische Electronic Frontier Foundation ist das Urteil Fogels von großer Tragweite für die internationale freie Meinungsäußerung am Internet, denn hätte man auf US-Territorium den Franzosen Recht gegeben, so hätte jede weniger liberale Auslegung des Rechtes auf die Redefreiheit anderer Staaten, das sakrosankte amerikanische "freedom of speech" untergraben können:

"The Yahoo US-based website was protected by the First Amendment and the enforcement of the French decision here risks subjecting all U.S. speakers to the more speech-restrictive laws of other countries".

So lautete auch die Argumentationslinie Yahoos, da man befürchtete, es ansonsten mit einer Flut an Vorladungen aus aller Herrenländer zu tun zu bekommen:

"Es ist unmöglich sich nach der Rechtssprechung von 200 Ländern zu richten", sagte eine Sprecherin der französischen Yahoo-Filiale.

Der US-Anwalt der beiden französischen Organisationen, Ronald Katz, glaubt allerdings, dass man im nun kommenden kalifornischen Berufungsverfahren trotzdem Chancen auf eine Anerkennung des französischen Urteils hätte. Richter Fogel hätte sich sogar selbst während des Verfahrens für inkompetent erklärt, da er sich auf eine rein hypothetische Verletzung des amerikanischen Rechts auf die freie Rede stützen musste. Und die hätte eben nicht statt gefunden, da Richter Gomez Verfügung den Zugang zur Nazi-Auktion für Franzosen zu sperren, nicht ausgeführt worden war, da Yahoo bereits selbst die inkriminierten Devotionalien zurückgezogen hatte.

Laut dem französischen Online-Medium transfert.net glauben die Anwälte, dass die Souveränität eines Staates, in diesem Falle Frankreichs, in manchen Fällen auch außerhalb seiner Landesgrenzen anerkannt werden könnte. Ob dies ein solcher Fall sein könnte, wird sich schon in wenigen Wochen in Kalifornien zeigen. Ein leiser Zweifel scheint hier angebracht.

http://www.heise.de/tp/artikel/11/11305/1.html
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