Todesstrafe gegen Abu-Jamal aufgehoben

Gabriel Fehrenbach 19.12.2001

Erneuter Prozess jedoch abgelehnt

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Ein US-Bundesgerichtshof hat die Todesstrafe gegen Mumia Abu-Jamal aufgehoben. Zugleich hat es angeordnet, dass innerhalb von 180 Tagen eine neue Verhandlung über das Strafmaß stattfinden oder die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt werden müsse. Ein erneuter Prozeß, wie ihn Jamal gefordert hatte, lehnte das Gericht ab.

Zur Begründung gab der leitende Richter William Yohn an, mögliche mildernde Umstände seien bei dem Urteilsspruch der Geschworenen nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Der schwarze Journalist und ehemalige Aktivist der "Black Panther"-Bewegung war 1981 wegen Mordes an einen 25-jährigen Polizisten verurteilt worden. Jamal soll den Polizisten erschossen haben, als dieser seinen Bruder angehalten habe und mit ihm eine Streit anfing. Laut Urteil soll Jamal dabei den Polizisten in den Rücken geschossen haben. Er selbst hatte stets seine Unschuld beteuert. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Berufung gegen die Aufhebung angekündigt. "Abu-Jamal ist immer ein erbarmungsloser und kaltblütiger Mörder gewesen", sagte Bezirksstaatsanwältin Lynne Abraham.

Jamals Fall hat international für Aufsehen gesorgt. Seine Anhänger sehen in ihm ein Opfer der einer rassistischen Polizei und Justiz (siehe z.B. mumia.org und Indymedia Philadelphia).

http://www.heise.de/tp/artikel/11/11387/1.html
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