Der Radikalenerlass hatte 30tes Jubiläum

Peter Nowak 30.01.2002

Am 28.Januar 1972 beschlossen die Regierungschefs des Bundes und der Länder neue Richtlinien zum Beamtengesetz, die zu Berufsverboten führten

Hintergrund der "Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremistischen Organisationen" war das Erstarken einer neuen Linken im Gefolge der Studentenbewegung. Mit dem Radikalenerlass sollte verhindert werden, dass diese neue Linke auch in den staatlichen Institutionen an Einfluss gewinnt. Der von dem bekannten Apo-Aktivisten Rudi Dutschke propagierte Marsch durch die Instanzen sollte mit beamtenrechtlichen Maßnahmen gleich am Beginn gestoppt werden. Man wollte deutlich machen, dass mit der damals von der SPD/FDP-Koalition eingeleiteten neue Ostpolitik der Kalte Krieg gegen die Linke im Innern nicht zu Ende ist, wie es der damalige CDU/CSU-Oppositionsführer formulierte.

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Insgesamt 3,5 Millionen Regelanfragen an die Verfassungsschutzämter wurden durchgeführt. In 10.000 Fällen kam es wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten oder Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Organisation zu Nichteinstellungen von Bewerbern. In 130 Fällen fanden Entlassungen statt. Die Gründe, die Bewerber für den öffentlichen Dienst in den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit brachten, waren vielfältig. Dafür war längst nicht nur die Mitgliedschaft in einer kommunistischen Partei nötig. Es reichte auch, in einer Organisation aktiv zu sein, in der auch Kommunisten mitarbeiteten. Dazu gehörte beispielsweise die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten , die Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegner oder die Vereinigung demokratischer Juristen.

"Die Einstellung in den öffentlichen Dienst setzt nach den genannten Bestimmungen voraus, daß der Bewerber die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Bestehen hieran begründete Zweifel, so rechtfertigen diese in der Regel eine Ablehnung."

Schnell geriet die Praxis des Radikalenerlass in die Kritik nicht nur von Linken, sondern auch von Juristen und Liberalen. Auch einfache Arbeiter, die keinerlei hoheitlicher Aufgaben erfüllten, mussten "aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung" eintreten. Das böse Wort von den Berufsverboten und der Gesinnungsschnüffelei machte die Runde. In vielen Städten gründeten sich Antiberufsverbotskomitees, die mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen die Praxis des Radikalenerlass anprangerten. Besonders die Willkürlichkeit, mit der mit dem Begriff der Verfassungsfeindlichkeit hantiert wurde, kam unter Kritik und löste bei vielen Studenten, die in den öffentlichen Dienst wollten, Ängste aus.

Auch bekannte Künstler schalteten sich in die Debatte ein. So schrieb Heinrich Böll die Erzählung Du fährst zu oft nach Heidelberg, in der er den Radikalenerlass und die Folgen aus den Blickwinkel der Betroffenen schilderte. Heftige Debatten löste der Schriftsteller Alfred Andersch 1976 mit seinem Gedicht Artikel 3 (3) aus, in dem er sich polemisch mit der Praxis der Berufsverbote auseinander setzte.

Auch international wuchs die Kritik an der bundesdeutschen Praxis des Radikalenerlasses. Bekannte Intellektuelle aus dem In- und Ausland organisierten 1979 ein Russell-Tribunal, auf dem die Berufsverbotepraxis untersucht und kritisiert wurde. Die Proteste blieben nicht ohne Wirkung. 1980 bezeichnete der SPD-Vorsitzende Willy Brandt den Radikalenerlass als Irrtum seiner Regierung. Doch in vielen Bundesländern gingen die Regelanfragen bis in die 80er Jahre weiter. Nur das Schrumpfen der Linken ließ das Thema aus der öffentlichen Debatte verschwinden.

Zum 30ten Jubiläum haben sich noch einmal vom Berufsverbot Betroffene zum Wort gemeldet. Sie fordern ihre Rehabilitierung und warnen vor einem neuerlichen Demokratieabbau im Zeichen von Krieg und Krisen.

http://www.heise.de/tp/artikel/11/11696/1.html
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