Panzerknackern auf der Spur

Brigitte Zarzer 08.02.2002

Die österreichische Polizei will Datensätze von rund 200.000 Handytelefonaten überprüfen, um drei Einbrüche aufzuklären

Rund 200.000 Verbindungsdaten verlangte die Gendarmerie des österreichischen Bundeslandes Kärnten von den Mobilfunkbetreibern der Alpenrepublik. Etwa 50.000 Personen dürften von dieser Massenüberwachung betroffen gewesen sein. Ein wenig viel Aufwand für die Aufklärung von einer Handvoll Einbruchsdiebstähle, meint die Opposition und sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.

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Wieder einmal war es der aufdeckungserprobte Peter Pilz, Sicherheitssprecher der österreichischen Grünen, der die Sache an die Öffentlichkeit brachte. Ausgangspunkt für die in Europa wohl einmalige Massenüberwachung waren gerade mal drei Überfälle in Kärnten, bei denen Tresore geknackt wurden. Ein am Tatort zurückgelassenes Handy regte offensichtlich die Fantasie der österreichischen Sicherheitsbehörden an.

Die Landesgendarmerie erwirkte im Dezember des Vorjahres einen Gerichtsbeschluss zur Auswertung der gesamten Rufdaten sämtlicher Netzbetreiber an den drei Tatorten, die innerhalb von vierundzwanzig Stunden geführt wurden. "In den drei Sendebereichen wurden in diesem Zeitraum rund 200.000 Gespräche geführt", erklären die Grünen. Von der Aktion waren mindestens 50.000 Personen betroffen, glaubt Pilz.

Zwar gab es keine inhaltliche Überwachung, zumal dies erst nach der Implementierung des ETSI-Standards gemäß der neuen, inzwischen bereits rechtswirksamen Telekommunikations-Überwachungsverordnung möglich sein wird (ETSI-Standard auch in Österreich). Dennoch reichen aber die Rufdaten bereits aus, um Bewegungsprofile einzelner Personen zu erstellen.

Für den Grünen Sicherheitssprecher handelt es sich bei dem Kärntner Vorfall um eine "glatte illegale Überwachungsmaßnahme". Sie würde außerdem der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes und der Menschrechtskonvention widersprechen. Demnach dürfe das Fernmeldegeheimnis nur dann verletzt werden, wenn dieser Eingriff "verhältnismäßig" sei. Die politisch Verantwortlichen für diese Affäre orten die Grünen in der schwarz-blauen Regierung. Pilz nannte die "üblichen Verdächtigen": den umstrittenen Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) und den Innenminister Ernst Strasser (ÖVP).

Unbehelligt von dieser Raster-Aktion blieben lediglich die Kunden vom zweitgrößten Anbieter Maxmobil, einer Tochterfirma der Deutschen Telekom. Das Unternehmen geht mit staatlichen Überwachungsbegehrlichkeiten streng nach dem Buchstaben des Gesetzes vor. "Als die Anfrage zur Herausgabe von etwa 70.000 Verbindungsdaten kam, antwortete unsere Rechtsabteilung mit einem Brief. Wir wiesen auch darauf hin, dass eine hohe Anzahl unbeteiligter Personen von dieser Maßnahme betroffen wären", so die Maxmobil-Pressabteilung. Der Leiter der Unternehmensrechtsabteilung, Klaus Steinmaurer, schildert den Vorfall gegenüber Telepolis im Detail:

"In dem Schreiben wies ich unter anderem auf die hohen Kosten hin, die entstehen würden und warf die Frage nach der Verhältnismäßigkeit beziehungsweise auch nach Grundrechtsverletzungen auf. Daraufhin haben sich die zuständigen Beamten nicht mehr gemeldet."

Die anderen österreichischen Mobilfunkbetreiber dürften dem Wunsch der Behörden allerdings unverzüglich entsprochen haben. Zumindest der größte, ehemals staatliche, Mobilfunkbetreiber Mobilkom gab zu, inzwischen 14.000 Datensätze an die Kärntner Behörden übermittelt zu haben.

Inzwischen meldete sich auch der zuständige Untersuchungsrichter zu Wort und verteidigte die Genehmigung zur Rufdatenerfassung. Es hätte sich um eine "Aktion gegen Kriminaltourismus" gehandelt. Seine Behauptung, dass nur einige Hundert Handybesitzer betroffen wären, ärgert den Grün-Abgeordneten Pilz besonders. "Vielleicht sollte man den U-Richter einmal über die Grundbegriffe der Telefonie aufklären", so Pilz gegenüber Telepolis. Der Politiker bereitet jetzt drei parlamentarische Anfrage zu der Affäre vor. "Dabei geht es neben allgemeinen Fragen zur Überwachungspraxis auch um die Überlastung der österreichischen Untersuchungsrichter. Ihnen fehlt häufig die Zeit, um die Verhältnismäßigkeit von Überwachungsanträgen genauestens durchzuführen", erklärt Pilz.

Angesichts der Mehrarbeit, die auf Richter im Zuge erweiterter Überwachungsbefugnisse im Telekom-Bereich zukommt, könnte sich diese Frage über kurz oder lang auch in Deutschland stellen, insbesondere dann, wenn hierzulande Praktiken wie in Österreich einreißen sollten.

http://www.heise.de/tp/artikel/11/11802/1.html
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