Spanien vernebelt neues Kontrollgesetz für das Internet
Auch Behörden können in Zukunft relativ willkürlich Websites schließen, Betreiber von Websites müssen sich im Handelsregister eintragen
Am vergangenen Freitag hat das umstrittene "Ley de Servicios de la Sociedad de la Información y de Comercio Electronica" (LSSI) in Spanien das Kabinett passiert. Dem Gesetz für die Dienste der Informationsgesellschaft und des E-Commerce stehen für die Verabschiedung im Parlament keine Hürden mehr im Weg, da die konservative Volkspartei (PP) unter Ministerpräsident, José Maria Aznar, über die absolute Mehrheit verfügt.
Wegen der massiven Kritik, die der Regierung von Seiten der Internet-Nutzer, den sogenannten Internautas, entgegen geschlagen war (Die spanische Regierung legt ein E-Commerce-Gesetz vor), wurde die Gesetzesinitiative erst eine Woche später vom Ministerrat beschlossen (Spanien: Mit Spam gegen Kritisches im Internet). Ursprünglich war geplant, die Initiative schon am 1. Februar auf den Weg zu bringen. Glaubt man der Regierung, hat sie die Zeit genutzt, um Veränderungen an dem Gesetz vorzunehmen, das "juristische Sicherheit für die Dienste im Internet und den Schutz der Nutzer bieten soll". So sieht zumindest das Ministerium für Wissenschaft und Technologie das LSSI. Die Ministerin, Anna Birulés, die für das Gesetz verantwortlich ist, versuchte am Freitag auf einer Pressekonferenz in Madrid auch Bedenken gegen das Gesetz zu zerstreuen: "Wenn in der realen Welt nur ein Richter ein Kommunikationsmedium schließen kann, ist das im virtuellen Raum, dem Internet, genauso."
Entweder hat die eifrige Ministerin ihr eigenes Gesetz nicht gelesen oder es handelt sich um eine der Nebelkerzen, die dafür gedacht sind, die öffentliche Unruhe zu besänftigen. Denn in dem Gesetz ist nicht von einer richterlichen Kontrolle die Rede. Vielmehr wird von "kompetenten Behörden" oder "kompetenten Organen" gesprochen. In Artikel 8 Absatz 2 wird in direktem Zusammenhang zu Zensurmaßnahmen sogar das Ministerium von Birulés genannt, also müsste das Ministerium nun Justizgewalt bekommen, damit die Aussage von Birulés stimmt. Im Artikel 15 wird zudem ausdrücklich definiert, dass ein "Gericht oder eine Behörde" eine Webseite schließen oder deren Zugang einschränken kann.
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So kommt auch der Rechtsanwalt und Autor der Zeitschrift Kriptópolis, Javier A. Maestre, gegenüber Telepolis zu dem Ergebnis, dass nur "formale Änderungen" vorgenommen worden seien. Auch wenn das Gesetz gute Aspekte, wie den Schutz gegen Spam, aufweist, sind es im wesentlichen negative Elemente der Kontrolle, die es bestimmen. Weder definiert es genau, wann und warum eine Webseite gesperrt werden soll, noch hat sich etwas an der Haltung des Gesetzgebers geändert, die Internet-Nutzer über die Steuerpflicht unter vollständige Kontrolle zu bringen. Schwammige Formulierungen wie die Rede vom Schutz der "öffentlichen Ordnung" oder der "öffentlichen Gesundheit" können das Gesetz schnell zum Gummiparagraphen für allseitige Anwendung mutieren lassen.
Nichts geändert hat sich auch an der Tatsache, dass sich Webseitenbetreiber als Informationsanbieter ins Handelsregister eintragen müssen und prinzipiell auch für den Inhalt von Seiten verantwortlich sind, zu denen ein Link besteht. Damit soll nicht nur Einzelpersonen oder finanzschwachen NGO's eine Möglichkeit der Meinungsäußerung genommen werden, sondern eine vollständige Kontrolle über den Inhalt im Internet erreicht werden. Da in Spanien nur eine Gebietskörperschaft, wie eine Regionalregierung oder eine Partei mit ausreichender Vertretung im Parlament, eine Verfassungsklage einreichen kann, besteht wenig Hoffnung, das Gesetz nach seiner Verabschiedung auf diesem Weg zu kippen. Die sozialistische Opposition kritisiert das Gesetz nur zaghaft und die Vereinten Linke ist zu schwach.
http://www.heise.de/tp/artikel/11/11831/1.html- Links vs. unverlinkte URLs... (13.2.2002 15:29)
- Zur Verfassungsbeschwerde (13.2.2002 4:33)
- volle Zustimmung (12.2.2002 23:09)
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