Kinderpornografie: Privatdetektive unerwünscht

Brigitte Zarzer 25.02.2002

Kanada lehnt Zusammenarbeit mit Privatorganisationen ab und will Strafen für Porno-Jäger einführen

Der Kampf gegen Kinderpornografie wird weltweit von Sicherheitsbehörden gerne ins Treffen geführt, wenn es um die Forderung nach stärkerer Kontrolle des Internet geht. Mit der medialen Präsenz pädokrimineller Web-Machenschaften begannen sich indes Privatpersonen und -organisationen verstärkt zu engagieren. Sie spüren verdächtige Sites oder Files auf und melden sie den Behörden. Den kanadischen Behörden ist das offensichtlich zuviel des Guten.

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Mit einem Gesetzesvorhaben, der Bill C-15A, soll in Kanada der "Privatkampf" gegen Kinderpornografie abgestellt werden. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass nicht nur der Besitz, die Übertragung via Internet und das Produzieren von kinderpornografischem Material strafbar ist, sondern auch das Aufspüren verdächtiger Sites und das Weiterleiten von entsprechenden Hinweisen an die Sicherheitsbehörden.

BytesCanada fühlt sich von dieser geplanten Regelung massiv betroffen. Die Organisation wurde von Rebecca Warren gegründet und bietet Sicherheitsinformationen für Internet-User an. Ebenso unterhält BytesCanada eine "Child Porn Tipline". Hier können Surfer, die zufällig auf kinderpornografisches Material stoßen, die URL der Website und ihre Email-Adresse eintragen. Die Organisation leitet die gesammelten und geprüften Informationen an die kanadische Polizei weiter. Zumindest tat sie das bis vor kurzem.

Die Gesetzesvorlage, die inzwischen das House of Commons passiert hat und nur noch eine dritte Lesung im Senat benötigt, würde die Arbeit der Organisation zunichte machen, ärgert sich Warren. Sie rief BytesCanada ins Leben, nachdem eine Freundin ihrer 15 Jahre alten Tochter Opfer eines Internet-Stalkers geworden war. "Das Gesetz legt eine vitale Ressource im Kampf gegen Kinderpornografie lahm", meint Warren. Mitglieder des "Trace-Team" von BytesCanada würden ein intensives Training durchlaufen, in dem Tracing-Techniken und die rechtlichen Grundlagen gelehrt werden. Alle Hinweise von Usern werden geprüft und ausgewertet.

"Oft erhalten wir URLs, unter denen sehr junge Modelle abgebildet sind. Allerdings entsprechen sie oft den gesetzlichen Vorschriften. Die filtern wir heraus. Wenn wir tatsächlich auf kinderpornografisches Material stoßen, so suchen wir nach dem Sitz des Providers und der Firma. Erst diese Informationen leitet die Organisation an Behörden weiter. Dafür ist es aber nötig die Sites aufzurufen, was das Gesetz künftig verbieten will", so Warren.

Kanadas Sicherheitsbehörden können mit dem Privatengagement wenig anfangen. Sgt. Matthews von der Spezialeinheit "Project P" meint:

"Wir fordern die Bürger auch nicht auf, Drogen zu kaufen, um dann die Dealer zu überführen". Als weiteres Argument für das Gesetz führt die Polizei an, dass Pädokriminelle versuchen würden, sich mit dem Hinweis, lediglich Recherchen durchgeführt zu haben, schadlos zu halten. "Dabei ist ihre Festplatte voll mit kinderpornografischem Material."

Diese Argumentation scheint auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar. Doch bei genauerer Betrachtung wären neben Projekten wie BytesCanada auch andere Personenkreise beziehungsweise Berufsgruppen betroffen. Beispielsweise Journalisten, die sich in dieser Materie umtun und - wie man weiß - bereits etliche kriminelle Machenschaften an die Öffentlichkeit gebracht haben. Sogar Filtersoftware-Entwickler, wie die in Vancouver ansässige Firma Net Nanny, könnten unter die Räder der Justiz geraten. Wie der "Toronto Star" herausfand, beschäftigt Net Nanny für Entwicklung und Update der Software ein eigenes Team, das verdächtige Web-Sites beobachtet und dokumentiert. CEO Gordon Ross bezeichnete das Gesetzesvorhaben als Reflex "fehlgeleiteter Politiker ohne technologisches Verständnis".

Net Nanny lagerte indes einen Großteil der Entwicklung nach Bellvue jenseits der Grenze aus. Der Arm der kanadischen Justiz greift dort nicht. Auch BytesCanada blickt in die USA. Nachdem die Behörden keine Kooperation mit der Organisation wünschen, werden alle gefundenen und ausgewerteten Files an Onlineguardians weitergeleitet. Diese in den USA beheimatete Privatorganisation operiert ähnlich wie BytesCanada. Sollte das kanadische Gesetzesvorhaben tatsächlich in dritter Lesung bestehen, so wäre aber auch dieses Vorgehen von BytesCanada strafbar.

http://www.heise.de/tp/artikel/11/11931/1.html
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