Patentierte Felder
Europäisches Patentamt hat erstmals mit transgenen Nutzpflanzen auch die dazugehörige Anbaufläche patentiert
Während sich Umweltschutzorganisationen und Menschenrechtler weiterhin verzweifelt dagegen wehren, dass überhaupt Patente auf lebende Organismen erteilt werden, hat das Europäische Patentamt wieder Fakten geschaffen, welche die Diskussion um das Für und Wider der Gentechnik auf eine qualitativ neue Grundlage stellen. Seit dem 23. Januar sind die amerikanische Firma Treetech Management und die Universität von Kalifornien in Oakland stolze Inhaber des Patents EP 784421, das nicht nur Experimente mit transgenen Nutzpflanzen, sondern auch gleich die dazugehörige Anbaufläche umfasst. Greenpeace ist sich nun nicht mehr ganz sicher, ob demnächst "auch noch der Landwirt patentiert wird, der den Boden pflügt".
"Es handelt sich hier um einen reinen Ausschluss-Tatbestand. Das Patent schützt nicht das Grundstück als solches, und der Landwirt soll selbstverständlich auch nicht enteignet werden."
Letztlich gehe es nur darum, die Rechte der Antragssteller, die eine Mischkultur aus natürlichen Nutzpflanzen und transgenen Schädlingswirten anlegen wollen, patentrechtlich abzusichern. Ob das Experiment jemals Realität wird, steht für Osterwalder übrigens durchaus noch in den Sternen. Einerseits könne gegen die Erteilung des Patents noch bis 23. Oktober 2002 Einspruch erhoben werden, andererseits regele der Beschluss des EPA einzig und allein das Verfahren und habe somit keinen unmittelbaren Einfluss auf die praktischen Folgen: "Die Wirkung dieses Patents wird durch das Landwirte-Privileg und eine Vielzahl weiterer Rahmenbedingungen geregelt, die von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können."
Rainer Osterwalder verweist in diesem Zusammenhang auf die unterschiedliche Auslegung der EU-Genpatent-Richtlinie. Die ist zwar seit 1998 in Kraft, aber noch nicht überall in nationales Recht umgesetzt und im Detail bis heute heftig umstritten. Das EPA sei derzeit gezwungen, diese Richtlinie durchzusetzen, weil es sich um eine verbindliche europäische Regelung handele (Europäisches Patentamt gibt Patentierung von Pflanzen und Tieren frei). Anderseits besteht laut Osterwalder durchaus die Möglichkeit, dass die Europäische Kommission noch einmal in den gesetzgeberischen Prozess eintritt, um den öffentlichen Kontroversen Rechnung zu tragen und möglicherweise einen breiteren Konsens herzustellen. Schließlich sei es auf Dauer nicht hinnehmbar, dass Länder wie Großbritannien oder Irland die Richtlinie als solche akzeptieren, während sich beispielsweise Frankreich bis dato strikt weigert, die Patentierung von Gensequenzen umzusetzen.
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Für Greenpeace stellt sich die Situation ganz anders dar. Die Umweltschutzorganisation, die die sogenannten "Patente auf Leben" generell ablehnt, verweist darauf, dass seit 1999, als das Europäische Patentamt die EU-Genpatent-Richtlinie offiziell zu seiner Rechtsgrundlage erklärte, von der Behörde mehr als 150 Patente auf Gene von Mensch und Tier sowie über 50 Patente auf Saatgut erteilt wurden. Gentechnik-Experte Christoph Then erwartet deshalb nicht nur ein klares Nein des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der Richtlinie, er fordert auch die EU-Kommission auf, die umstrittene Vorlage grundlegend zu ändern und bereits erteilte Patente "mit vertretbarem Aufwand außer Kraft zu setzen."
Nur so könne verhindert werden, dass in der Gentechnik ein Dammbruch auf den anderen folge. Der jüngste Vorgang mit dem Aktenzeichen EP 784421 umfasse schließlich nicht allein den Anbau von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen zusammen mit genveränderten Pflanzen, denen zur Schädlingsbekämpfung ein Gift gegen Insekten eingebaut werden soll. Darüber hinaus falle noch die Ernte unter die Reichweite des Patentes, und in diesem Fall werde sogar die landwirtschaftliche Nutzfläche selbst von den Patentinhabern beansprucht:
"Zum ersten Mal wurden die Patentansprüche sogar auf Felder, Äcker und Baum-Plantagen ausgedehnt. Demnächst wird wohl auch noch der Landwirt patentiert, der den Boden pflügt. Das Patentamt enteignet die Bauern und missbraucht das Patentrecht für eine gigantische Umverteilung zugunsten der Gen-Industrie. Wenn dem Bauern sein Feld, sein Saatgut und seine Ernte nicht mehr gehört, ist aus dem Patentrecht ein schlimmes Unrecht geworden."
Then steht mit seiner Meinung nicht allein. Gerhard Timm, Geschäftsführer der Naturschutzvereinigung BUND sieht in der Gentechnik insgesamt eine Gefahr für die viel beschworene Agrarwende. Ende Januar gab er in einer gemeinsamen Erklärung mit der Firma Bioland und dem Handelsunternehmen Bremke & Hoerster zu Protokoll:
"Landwirtschaftsministerin Künast kann die Agrarwende vergessen, wenn es in Deutschland zum großflächigen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen kommt. Angesichts der zunehmenden Verbreitung genetisch veränderter Organismen muss alles getan werden, um die Null-Option - das heißt die Gentechfreiheit von Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion - zu sichern."
Bioland-Vorstand Thomas Dosch ging bei der Gelegenheit noch einen Schritt weiter. Er erklärte die Gentechnik zur Gretchenfrage der rot-grünen Umweltpolitik:
"Wenn die Bundesregierung ihr Ziel ernst nimmt, den Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen in Deutschland bis 2010 auf 20 Prozent zu vergrößern, muss sie sich von der Illusion verabschieden, dass es ein Nebeneinander von Grüner Gentechnik und gentechfreiem Ökolandbau geben kann. Eine Reihe von Kontaminationsskandalen hat bewiesen, dass weder die Saatgutunternehmen noch die Bauern, die genveränderte Pflanzen anbauen, das Problem gentechnischer Verschmutzungen im Griff haben. Für konventionelle Landwirte gilt dasselbe wie für Ökobauern: Es gibt kein Nebeneinander von gentechfreien und Gentech-Feldern."
Dass mit einer Beschlussfassung des Deutschen Bundestages niemand zufrieden sein wird, dürfte damit feststehen. Und ob eine solche wenigstens den möglichen Missbrauch verhindern kann, ist angesichts der Zuständigkeit der europäischen Behörden mehr als fraglich. Immerhin wollen die Abgeordneten in Kürze darüber beraten, wie die EU-Genpatent-Richtlinie von 1998 in deutsches Recht umgesetzt werden soll (Wie weit darf die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens gehen?). Die bisherigen Verlautbarungen des Rechtsausschusses deuten allerdings darauf hin, dass lediglich die Patente auf menschliche Gene nicht über bestimmte technische Anwendungen hinausgehen sollen. Patente auf Pflanzen und Tiere dürften aber ebenso wie die Patente auf menschliche Organe weiterhin uneingeschränkt genehmigt werden.
http://www.heise.de/tp/artikel/11/11972/1.html- Zu spät (6.3.2002 18:53)
- __________________________ (6.3.2002 11:42)
- Terrainsicherung (6.3.2002 11:09)
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