Hyperaktive Pariser Richter

Nathalie Roller 03.03.2002

Ex-Yahoo-Präsident Tim Koogle wird im Mai wegen "Rechtfertigung von Kriegsverbrechen" vor ein Pariser Tribunal geladen

Nachdem die unendliche Yahoo-Nazidevotionalien-Versteigerungs-Geschichte vorübergehend von Paris nach Kalifornien "ausgewandert" war (Franzosen lassen nicht locker), wo man erklärt hatte, dass Frankreich kein Recht habe, allen Weltenbürgern - und schon gar nicht den amerikanischen - ihre rechtliche Sicht der Dinge aufzuzwingen, ist die Sache nun doch wieder fest in gallischen Händen: Die Strafkammer des Pariser "Tribunal de grande instance" (TGI hat sich am Dienstag für zuständig erklärt, der Klage von ehemaligen Ausschwitzdeportierten (L'Amicale des déportés d'Auschwitz et des camps de Haute-Silésie) gegen den amerikanischen Staatsbürger Timothy Koogle statt zu geben. Am 7. Mai soll der Prozess gegen den ehemaligen Yahoo-Boss wegen "Rechtfertigung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" eröffnet werden.

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Mit dem Argument, dass die Versteigerung der inkriminierten Naziandenken auf Yahoo.com noch immer stattfindet, hat sich das Pariser Gericht nun über das kalifornische Urteil vom letzten November hinweggesetzt. Ein Gericht in San Jose hatte geurteilt, dass das amerikanische Unternehmen Yahoo nicht der französischen Gesetzgebung unterworfen sei, die den Verkauf oder die Versteigerung von Gegenständen verbietet, welche rassistische und antisemitische Inhalte propagieren.

Der französische Yahoo-Ableger hatte allerdings bereits im Jänner 2001 die Nazidevotionalien von ihrer Online-Versteigerung zurückgezogen, nachdem der "Internet-Richter" Jean-Jacques Gomez gefordert hatte, dass diese für französische Staatsbürger unzugänglich gemacht werden müssten. Doch das war für das Pariser Tribunal offensichtlich noch nicht genug: Die Yahoo-Auktions-Site sei noch immer vom französischen Territorium aus zugänglich. Man brauche sich bloß auf die amerikanische Yahoo-Version zu begeben. Was das Internet nicht alles möglich macht....

So hat das WWW es nun auch möglich gemacht, dass der Klage eines Vereins ehemaliger Auschwitzdeportierter gegen den Ex-Yahoopräsidenten und Noch-immer-Vorstandsmitglied Timothy Koogle wegen Apologie von Kriegsverbrechen statt gegeben wurde. Allerdings wurde nur ein "symbolischer" Franc als Schadenersatz verlangt:

"Wir können nicht verstehen, dass manche Leute darauf beharren, Folterwerkzeuge in simple kommerzielle Andenken zu verwandeln. Wir erwarten, dass die Verantwortlichen eines der modernsten Informationsmittel, die man sich nur vorstellen kann, endlich verstehen, dass man nicht mit allem spielen kann. Was ich will, ist ein moralisches Urteil, keine materielle Verurteilung," erklärt der Präsident des Vereins, Henry Bulawko, selbst nach Auschwitz deportiert, auf der Internetsite von J'accuse.

Koogle musste persönlich verklagt werden, weil das französische Recht solche Beschuldigungen nur gegen eine Person und nicht gegen eine Organisation zulässt. Bei einer Anhörung am 22. Januar hatte der französische Anwalt Koogles umsonst das Argument vorgebracht, dass der Tatbestand verjährt sei. Für das TGI keine zulässige Erklärung, da mit jeder Aktualisierung in der Versteigerungssektion von Yahoo ein neuer Tatbestand geschaffen würde und die 3-monatige Verjährungsfrist somit gar nicht erst zum Tragen komme, wie die Online-Ausgabe des Politmagazins "Le Nouvel Observateur" berichtete.

Laut J'accuse soll Tim Koogle die Klage der französischen Holocaustopfer, die bereits im Januar 2001 eingebracht wurde, sehr ernst nehmen, da er sich letzten Mai persönlich nach Paris begeben haben soll, um mehrere Anwälte zu konsultieren. Am 7.Mai wird sich zeigen, wie weit die Pariser Richter mit der Umsetzung französischen Rechts im internationalen Netz noch gehen wollen. Dies wird aber voraussichtlich nicht die letzte Etappe im schier endlosen Yahoo vs. Frankreich-Fall bleiben, haben doch die Ursprungskläger einen Weg gefunden, gegen das kalifornische Urteil Einspruch zu erheben.

http://www.heise.de/tp/artikel/11/11985/1.html
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