Weit jenseits der Möglichkeiten heutiger Technologie

Konrad Lischka 02.04.2002

Während ein Gericht über die Verfassungsmäßigkeit des "Children's Internet Protection Act" entscheidet, bleibt die Frage nach geeigneten Gremien für Jugendschutz ohne Zensur im Internet unbeantwortet

Was haben andalusische Pferde, einedänische Organisation gegen die Todesstrafe in den USA und das New Haven Gay and Lesbian Community Center gemeinsam? Sie gefährden jugendliche Internetnutzer mit pornographischen Inhalten. So sieht es zumindest das Filterprogramm N2H2 Internet Filtering 2.0. Dies sind nur drei von 6.777 Internet-Seiten, die einer Untersuchung von Ben Edelman zufolge von den vier verbreitetsten Filterprogrammen zu Unrecht blockiert werden. Die Studie wird als Expertenbericht bei einem gerade laufenden Prozess um den sogenannten "Children's Internet Protection Act" (CIPA verwandt.

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Geklagt hat die "American Civil Liberties Union" (ACLU) im Namen von sieben Bibliotheken, acht Bibliothekaren und neun Webseite-Betreibern. Ihrer Meinung nach ist das Gesetz verfassungswidrig, da es die freie Meinungsäußerung gefährdet. Gemäß dem CIPA werden ab 2003 Bibliotheken nur dann mit Bundesgelder unterstützt werden, wenn sie minderjährige Surfer in der Bibliothek von jungendgefährdenden Seiten fernhalten. Zwei frühere Gesetze, die ebenfalls Kinder vor Pornographie im Netz schützen sollten, sind von US-Bundesgerichten bereits für verfassungswidrig erklärt worden.

Doch anders als der "Communications Decency Act" und der "Child Online Protection Act" wirkt der CIPA lediglich indirekt, da es nur die Vergabe von Bundesmitteln an bestimmte Bedingungen knüpft. Dagegen kann allerdings eingewendet werden, dass der CIPA die Zugangschancen zu Informationen noch ungleicher verteilt: In armen Gemeinden, wo ohnehin nur wenige Menschen einen Internetzugang haben, werden die öffentlichen Bibliotheken eher filtern müssen als in reichen Gemeinden, da sie viel stärker auf Bundesgelder angewiesen sind. Wie das Gericht entscheidet, ist daher offener als in den vergangenen Prozessen, bei denen letztlich immer dem ersten Verfassungszusatz Vorrang zugestanden wurde. Der Prozess ist bis zum 4. April angesetzt, über eine Berufung wird das oberste Verfassungsgericht entscheiden.

Allerdings wird die Entscheidung, ob CIPA mit der US-Verfassung zu vereinbaren ist, nicht das eigentliche Problem lösen, welches seit Jahren in den Vereinigten Staaten und auch Deutschland immer wieder erwähnt, aber nie angegangen wird: Wie lässt sich Jungendschutz effektiv im Netz sicherstellen?

Filtersoftware - ganz gleich ob server- oder clientseitige - ist im Moment gewiss keine Lösung. Arbeiten die Programme mit von Menschen ausgewählten URL-Listen, blockieren sie nicht einmal annähernd genügend Seiten. Allerdings kann man qualitativ bessere Urteile erwarten. Doch die sind nicht garantiert: Auch eine menschliche Auswahlinstanz kann eine Interessenvereinigung von Schwulen und Lesben als jungendgefährdend bewerten. Deshalb ist auch das Schweigen der allermeisten Hersteller von Filtersoftware über den Inhalt ihrer Listen, deren Zustandekommen und die möglicherweise zugrundeliegenden Wertvorstellungen beängstigend.

Wenn Filterprogramme mit automatischer Texterkennung - was im Endeffekte wohl die Suche nach Reizworten wie "cunt" bedeutet - arbeiten, werden hingegen zu viele Seiten blockiert. Die Programme sind unfähig, den Sinnzusammenhang eines Reizwortes zu erfassen. So sagte Geoffrey Nunberg, Sprachwissenschaftler an der Stanford University vor Gericht, eine präzise Analyse liege "weit jenseits der Möglichkeiten heutiger Technologie". Die Folgen sind, dass gerade für Jugendliche wichtige Informationen wie zum Beispiel über Empfängnisverhütung oder ein etwaiges Coming-Out von ihnen ferngehalten werden.

Ganz zu schweigen von den Vorstellungen einiger Jugendschützer in Deutschland, überrascht es, dass ein Gesetz wie der CIPA überhaupt in den Vereinigten Staaten verabschiedet werden konnte. Denn die Unzulänglichkeiten von Filterprogrammen sind seit langem bekannt und ebenso lange stehen alternative Lösungsvorschläge im Raum. Sie wurden ja sogar von der vom US-Kongress berufenen COPA-Kommission) gemacht.

Der Bericht der COPA-Kommission aus dem Jahr 2000 umfasst und bewertet all die Vorschläge, die seitdem nicht umgesetzt wurden. Die Kommission plädierte für einen Methodenmix, bei dem Filterprogramme nur ein Bestandteil sind. Eigentlich unnötig zu erwähnen ist, dass die Information der Eltern an erster Stelle stehen sollte, da keine Technologie perfekt ist. Wenn Eltern sich nicht mit den Interessen und Internet-Sitzungen ihrer Kinder beschäftigen, nützt ein Filterprogramm wenig.

Die technischen Lösungsvorschläge der Kommission umfassen ein Selbstklassifizierungssystem für Anbieter von Internet-Inhalten, die Einführung neuer Top-Level-Domains wie .xxx und .kids, die Verbreitung von Verfahren zur Altersprüfung, die Schaffung von Jurys, die Inhalte empfehlen und damit sogenannte "Greenspaces" für Kinder schaffen.

All diese Vorschläge müssen im internationalen Rahmen diskutiert und letztlich umgesetzt werden. Über Strukturen, die dies leisten können, denkt aber zur Zeit niemand nach. Am allerwenigsten die Internet-Selbstverwaltung Icann. Deren Aufgabe ja eigentlich auch nur die Gestaltung der technischen Grundlagen für das Internet. Doch selbst bei der noch praktizierten relativen Selbstbeschränkung Icanns wird deutlich, dass über viel mehr als technische Grundlagen entschieden werden muss und wird. Schon die Frage, wie viele neue Top-Level-Domains zugelassen werden, ist eine politische. Sollen die Interessen von Unternehmen stärker berücksichtigt werden als die der einfachen Nutzer?

Irgend ein Gremium muss die politischen Fragen, zu denen vorrangig der Jugendschutz gehört, diskutieren. Falls Icann das tun soll, ist eine vollkommen neue Struktur nötig, die tatsächlich als repräsentativ gelten kann. Eine andere Möglichkeit aber wäre die wirkliche Beschränkung auf rein technische Aufgaben. Die Klärung politischer Fragen könnte Icann anderen Organisationen überlassen, die bereits über entsprechende Strukturen verfügen. Warum nicht eine Lösung im Rahmen der Vereinten Nationen suchen?

Sollte Icann selbst versuchen, die nötigen Strukturen aufzubauen, um politische Fragen wie zum Beispiel die freiwillige Klassifizierung von Inhalten zu klären, dürften die Kosten noch weit über den 43 Millionen Dollar Jahresbudget liegen, die der Geschäftsführer Stuart Lynn jetzt verlangt. Und über Jugendschutz würde dann frühestens in einem Jahrzehnt gesprochen werden.

http://www.heise.de/tp/artikel/12/12217/1.html
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