Das Dot.Sex-Gesetz

Janko Röttgers 18.04.2002

US-Senatorin will jugendgefährdende Websites unter eine eigene Top Level Domain verbannen

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Die US-Senatorin Mary Landrieu hat am Dienstag ein "Family Privacy Protection"-Gesetzespaket in den US-Senat eingebracht. Hauptanliegen der demokratischen Senatorin ist es, versteckte Video-Überwachungskameras aus privaten Gebäuden zu verbannen. Ganz nebenbei will sie aber gleich auch noch alle pornografischen Websites dazu verpflichten, eine eigens für sie einzurichtende Top Level Domain (TLD) zu benutzen und dafür die anderen TLDs zu räumen.

Bei der Vorstellung des Gesetzes erklärte Landrieu, dass zahlreiche pornografische Websites doppeldeutige oder unverfängliche Domain-Namen benutzen, um auf Kundenfang zu gehen. Als prominente Beispiele dafür nannte sie die Sites Whitehouse.com und - offenbar irrtümlicherweise - das Web-Verzeichnis Fun.com. Diese Adressen könnten dazu führen, Kinder und Jugendliche gegen ihren Willen mit pornografischen Darstellungen zu konfrontieren.

Nach einer von Landrieu zitierten Studie der Kaiser Foundation sind 31 Prozent aller 10 bis 17-jährigen schon einmal versehentlich auf einer Porno-Website gelandet. In der Gruppe der 15 bis 17-jährigen liege diese Zahl sogar bei 75 Prozent. Laut Landrieu zeigten sich 84 Prozent aller US-Amerikaner beunruhigt darüber, wie einfach man sich im Netz Pornografie besorgen könne. Ganze 64 Prozent wünschten sich, dass die Regierung diesen Bereich stärker reguliere.

Aus Porn.com wird Porn.sex?

Mit dem "Family Privacy Protection Act", der eine ältere Initiative von Kongressabgeordneten mit dem "Dot Kids Domain Name Act of 2001" aufgreift (US-Politiker wollen die .kids-Domain mit einem Gesetz durchsetzen), will Landrieu die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) nun anweisen, eine eigene Top Level Domain für Porno-Websites einzuführen. Diese müssten dann ihre Domains innerhalb von 12 Monaten auf die neue TLD übertragen lassen. Aus Porn.com würde dann also möglicherweise Porn.sex - aber was würde aus Porn.net?

Und was geschähe mit den Domains anderer Länder, wie etwa den auch im Rotlicht-Gewerbe beliebten .tv-Adressen des Inselstaats Tuvalu? Schon diese Probleme zeigen, dass Landrieus Gesetz in der Praxis kaum durchsetzbar sein dürfte. Übersehen hat die Senatorin offenbar auch die Tatsache, dass die Icann keine US-Behörde ist, der man mal eben die Erweiterung des Internet-Namensraums anordnen kann.

Kameras werden verboten - sofern sie nicht der Überwachung dienen

Etwas praxisnaher zeigte sich die Senatorin mit ihrem Vorstoß zum Verbot so genannter Spycams. Anlass für den Gesetzesentwurf gab der Fall einer Familie aus Louisiana, der vor einigen Jahren ohne ihr Wissen von einem Nachbarn eine Videokamera in die Dusche eingebaut worden war. Zwei Jahre filmte der Nachbar die Familie beim Duschen, bis die Kamera entdeckt wurde. Der Mann konnte für seine Tat jedoch nicht belangt werden, da es in Louisiana zu diesem Zeitpunkt noch keine Gesetze gegen diese Form des Video-Voyeurismus gab.

Mittlerweile hat der Bundesstaat seine Gesetzeslage geändert, steht damit in den USA aber weitgehend allein dar. Nur in vier anderen Bundesstaaten sind derartige Vergehen laut Landrieu ebenfalls strafbar. Ihr Gesetzesentwurf sieht es deshalb vor, das Filmen von Personen in Privaträumen ohne ihre Zustimmung zu verbieten. Als Strafmaß sind bis zu drei Jahre Gefängnis vorgesehen, beim Filmen von Minderjährigen sogar zehn Jahre. Sicherheitskameras sollen dagegen weiterhin erlaubt bleiben - auch an so delikaten Orten wie etwa der Umkleidekabine im Kaufhaus.

http://www.heise.de/tp/artikel/12/12350/1.html
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