Selber brennen, gleich zahlen

Ralf Grötker 28.04.2002

Über den zweifelhaften Versuch der Unterhaltungsindustrie, Verbraucherrecht mittels Passwortvergabe zu schützen. Eine Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung zur Digitalkopie

An dem von der WIPO (http://www.wipo.org/) ausgerufenen Welttag des geistigen Eigentums versuchte die Heinrich-Böll-Stiftung auf einer Tagung zum digitalen Urheberrecht die Kluft zwischen "Information Sharing" und "Information Control" zu schließen. Nach dem WZB-Symposium WissensWert in der vorigen Woche und der Anhörung im Bundesjustizministerium zum neuen Urheber-Gesetzesentwurf am Montag spitzt sich die Debatte nun zu.

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Warum nicht: das Urheberrecht einfach abschaffen! Was spräche dagegen, wenn etwa die DFG die Rechte an den Arbeiten der von ihr geförderten Wissenschaftler erhielte, um damit öffentliche Publikationen zu schaffen? Es muss sich ja schließlich niemand von der DFG fördern lassen. Was ihn beträfe, wäre er mit einer solchen Regelung einverstanden, sagt Martin Grötschel, Professor für Mathematik an der TU-Berlin Mitglied des Executive Committe der International Mathematical Union (Die Mathe-Connection).

Auch für die Bibliotheken halten Martin Grötschel und die Weltorganisation der Mathematiker Empfehlungen bereit. "Guckt Euch doch mal die Preise für wissenschaftliche Zeitschriften an! Werdet Ihr ausgebeutet? Dann versucht doch einmal, mit den Verlegern zu sprechen oder die Zeitschriften abzubestellen. Oder wir reden mit den Herausgebern und sagen ihnen, dass sie die Herausgabe einfach einmal aufgeben sollen. Dann ist das Journal nämlich nichts mehr wert. Denn der Wert des Journals leitet sich von der Qualität der Leute ab, die dort drinnen publizieren und die vorne draufstehen."

Das Wissen soll wieder frei werden. Das hört sich gut an, revolutionär: Frei! Aber die Geschichte ist einigermaßen vertrackt. Angefangen hatte alles mit der digitalen Kopie - der Möglichkeit, Musikstücke, Texte oder Computerprogramme beliebig oft und ohne Qualitätsverlust zu vervielfältigen. Seit es zudem möglich wurde, die digitalen Klone ungehindert via Tauschbörsen übers Netz zu verbreiten, beginnen sich die Strukturen des Informationstransfers langsam, aber immer mehr zu verändern - zum Vorteil der einen und zum Nachteil der anderen.

In der Wissenschaft sind die Gekniffenen die Verlage und die Bibliotheken. Übers Math-Net von Martin Grötschl und seinen Kollegenen, aber auch über entsprechende Einrichtungen in anderen Fachgebieten, über die auf der Tagung Diann Rusch-Feja vom Steering Commitee der Open Archives Initiative (OAI) ausführlich berichtete, können Wissenschaftler heute Verlegern, die sich an der Arbeit der meist staatlich finanzierten Forscher unangemessen bereichen wollen, einfach ein Schnippchen schlagen und auf eigene Faust veröffentlichen. Auf der Strecke bleiben in solchen Informationssystemen allerdings nicht nur die Verlage, sondern auch deren Gegenspieler: die Bibliotheken. Wenn die Literatur einmal ihren Weg direkt aus dem Netz auf den Bildschirm findet, wird man die klassischen Dienste der Büchereien nicht mehr benötigen (Weg mit den Büchern!)

Ganz anders hingegen sieht die Situation dort aus, wenn es nicht um wissenschaftliche Informationen, sondern um kommerzielle Angebote geht - um Musik, Filme oder Online-Magazine. Alle diese Angebote können nur dadurch überleben, dass wer immer die Informationen bereitstellt, dafür auch entlohnt wird. Jemand muss dafür bezahlen - und in aller Regel tut das derjenige, der die entsprechenden Angebote nutzt. Die Frage ist nur, wie dies geschehen soll: Ob in alter Manier durch pauschales Entgelt, wie dies durch die Verwertungsgesellschaften praktiziert wird, oder nutzungsbezogen - mittels Pay-per-View, Lizenzen oder Rechte-Managment. Letzteres Modell favorisieren sowohl die Gerätehersteller, die von der Pauschalabgabe auf Computer, Drucker und Abspielgeräte gerne herunter kommen würden, als auch die Unterhaltungsindustrie, die sich von DRM größere Profite und bessere Kontrolle ihrer Kunden verspricht.

Im Zentrum der Veranstaltung der Böll-Stiftung stand ein Text: der noch recht frische "Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechtes in der Informationsgesellschaft" (Privatkopie wird der Zahn gezogen). Thema ist die Privatkopie - das heißt, die Frage, ob Hersteller von Musik-CDs diese mit einem Kopierschutz versehen dürfen, der es dem privaten Nutzer unmöglich macht, davon eine Kopie für seine Freunde zu ziehen. Der mutmaßlicher Verfasser des besagten Textes heißt Christian Heck und arbeitet im Referat Urherberrecht des Bundesministeriums der Justiz; auch er saß mit in einem der Panels.

Vielleicht zielt der Referentenentwurf auch nur darauf ab, die Spielräume der EU-Richtlinie möglichst originalgetreu wiederzugeben - bei größtmöglicher Unklarheit und mit allen Konzessionen gegenüber der Unterhaltungsindustrie. Denn schon die Vorgabe, das gibt Heck zu, ist "ein Kompromiss, auf den natürlich auch die interessierten Kreise sehr intensiv eingewirkt haben". Und in diesem Sinne soll das Projekt anscheinend auch fortgesetzt werden. Bis zum 22. Dezember 2002, so ist es vorgesehen, soll die EU-Vorgabe in nationales Recht umgemünzt werden - mit der Option, so Heck, dass die Vorgabe der Europäischen Union selbst innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren noch einmal überprüft und zur Diskussion gestellt werden könne.

Trotz der Mängel des Entwurfes, auf die der Münsteraner Rechtsinformatiker und Informationsrechtler Thomas Hoeren in letzter Zeit (Geplante Urheberrechtsnovelle "verstößt gegen Völkerrecht immer wieder hingewiesen hat, ist die Regierung entschlossen, das Projekt auch im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl "beschleunigt zu betreiben". Mitte Juni, sagte Heck, wolle man einen Kabinettsbeschluss verabschieden, damit das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden könne. Das ist etwas fix, zumal eine öffentliche Debatte über das Thema bislang noch überhaupt nicht stattgefunden hat. Der kleinste gemeinsame Nenner, auf den man sich auf der Böll-Tagung einigen konnte, war deshalb die Forderung nach einem Moratorium des Gesetzesverfahrens.

Die Grünen, ihnen voran Matthias Berninger, wollen aber noch weiter gehen. Nicht nur den Charme der als von der Begrifflichkeit eher spröde anmutenden "Urheberrechtsdebatte" hat Berninger erkannt, sondern auch die Kompetenz seines Verbraucherschutzministeriums für die "Privatkopie"Wider die Content-Kontroll-Manie der Datenherren) - in Anlehnung übrigens an die anlässlich der Tagung gegründeten Initiative Rettet die Privatkopie.

http://www.heise.de/tp/artikel/12/12424/1.html
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