Die Sonne ist mein Eigentum

Florian Rötzer 15.05.2002

Ein Jurist will Besitzansprüche auf Himmelskörper und den Verkauf von Grundstücken auf Planeten als absurd erweisen, indem er beim Weltraummonopoly mitspielt

Im Geschäft mit dem Verkauf von Grundstücken auf dem Mond ist vornehmlich der Kalifornier Dennis Hope mit seiner Lunar Embassy, der damit bereits einige Millionen Dollar verdient haben soll. Seit Anfang der 80er Jahre meint er, eine rechtliche Lücke in den internationalen Weltraumverträgen nutzen zu können, um für sein Unternehmen Besitzansprüche auf Himmelskörpern zu erheben, die er als Grundstücke exklusiv verkauft. Hope, der sich auch "The Head Cheese" nennt, war freilich nicht erste, der sich extraterrestrisches Land aneignen wollte, und natürlich haben sich auch einige Nachahmer eingefunden. Nun hat Virgiliu Pop Besitzansprüche auf die Sonne angemeldet und fordert von den angeblichen Eigentümern der extraterrestrischen Grundstücke Energiegebühren.

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Die Sonne mit allen ihren Teilchen soll nun Virgiliu Pop gehören. Bild

Der Jurist Pop, der sich schon länger mit den Weltraumverträgen und Besitzansprüchen im Weltraum beschäftigt, will mit seiner Aktion die Praxis der Händler mit Weltraumgrundstücken aushebeln und zeigen, dass es dafür keine rechtliche Basis gibt. Tatsächlich gibt es zwei internationale Abkommen - den Outer Space Treaty von 1967 und den Moon Treaty von 1984 (Sonne, Mond und Sterne) -, die die Nutzung der Weltraumkörper zu regeln versuchen. Der erste Vertrag verbietet allen Staaten, irgendeinen Eigentumsanspruch auf Planeten zu erheben, da der Weltraum allgemeines Gut der gesamten Menschheit sei. Daraus leitet Hope die rechtliche Lücke ab, dass Privatpersonen Eigentumsansprüche erheben können. In den 60er Jahren ging man davon aus, dass Weltraumfahrten nur in staatlicher Regie vonstatten gehen könne, weswegen die Inbesitznahme vermutlich nur für Staaten, nicht aber für Einzelpersonen oder Unternehmen verboten wurde. Unter anderem diese Lücke sollte dann "das Agreement Governing the Activities of States on the Moon and other Celestial Bodies", kurz: "Moon Treaty", füllen, das das Verbot explizit auch auf natürliche Personen und Organisationen erweiterte. Das Problem bei diesem Vertrag ist allerdings, dass es praktisch von keiner Regierung unterzeichnet wurde, weswegen es schlicht ein Papiertiger ist.

Ganz Ernst nimmt Hope sein Geschäft mit den Grundstücken auf dem Mond oder Mars nicht, bezeichnet sie etwa als eine Art "Geschenkartikel", auch wenn er den Leichtgläubigen doch suggeriert, dass die Gesetzeslücke und nicht beantwortete Schreiben an die UN, die US-Regierung, die NASA oder die russische Regierung eine Besitznahme legitimieren würden. Hope versucht, an der Grenze zwischen Spielerei, Geschäft und Betrug zu agieren. Aber es gab auch schon Versuche, ihn mit nicht minder absurden Behauptungen vom Thron zu stoßen. 1996 hat beispielsweise der Deutsche Martin Jürgens den Besitzanspruch von Hope auf den Mond angefochten und behauptet, dass dieser sich seit 1756 im Besitz seiner Familie befinde. Damals nämlich habe angeblich Friedrich der Große den Mond an seinen Vorfahren Aul Jürgens geschenkt. Damals hatte man im Institut für Luft- und Weltraumrecht der Universität Köln festgestellt, dass der Mond niemandem gehöre und daher auch nicht verkauft werden könne. Und natürlich könnte auch Friedrich der Große nicht rechtswirksam etwas verschenken, ohne Eigentümer zu sein. Wenn diese rechtliche Auslegung zutreffend ist, wäre dann wohl eher interessant, ob die getäuschten Käufer der Mondgrundstücke Schadensersatzforderungen an Hope stellen könnten. Das aber hat offenbar noch niemand gemacht.

Auch zuvor gab es schon fantasievolle Aneignungen. So hatte 1955 Robert Coles begonnen, Grundstücke auf dem Mond zu verkaufen. Mittlerweile wurden vom Archimedes Institute die Möglichkeit auf seiner Website eingerichtet, Ansprüche auf extraterrestrischen Besitz zu registrieren. Einige Scherzbolde und Glücksritter haben hier schon Ansprüche auf den Mond oder Mars, einige Asteroiden oder Monde von anderen Planeten geltend gemacht. Noch steht das Weltall allen offen, die noch einen kolonialistischen Geist besitzen und sicherheitshalber oder auch nur spaßeshalber dieses oder jenes Weltraumobjekt für sich beanspruchen.

Asteroid Eros. Bild

Gregory Nemitz, der Gründer von OrbDev, einer noch reichlich virtuellen Erschließungsgesellschaft, hat kurz nach der erfolgreichen Landung der Sonde NEAR im Februar 2001 auf dem Asteroiden Eros eine Erklärung verfasst, in der er die Ankunft der Sonde auf seinem Besitz begrüße. Seit dem 3. März 2000, so teilte er mit, sei er Eigentümer von Eros, da Staaten dies nach dem Outer Space Treaty nicht sein könnten und er als erste Privatperson das Recht auf den Asteroiden geltend gemacht habe. Der NASA hatte er eine Rechnung über 20 US-Dollar geschickt, die die Parkkosten für die nächsten 100 Jahre abdecken. Dazu gab er einen verwegenen Nutzungsplan für die nächsten 50 Jahre, um seinen Anspruch durch Nutzung zu rechtfertigen:

On each pole of Eros' spin axis, the Project will dig two large caverns. One pit will house a spinning O'Neil colony city, which will be the inhabited capital city of 433 Eros. The city will be well shielded from solar radiation and be a comfortable place to live.

The other shielded pit will be used as a shipyard to construct hulls for additional O'Neil cities, large oxygen tankers, and spacecraft hulls. These products will be for sale.

Large solar concentrators will be used to smelt and refine materials. Export products are expected to be refined iron, magnesium, aluminum, potassium, oxygen and pure silicon. It is probable that platinum, gold, iridium, and other Rare Earths metals will be processed for export.

A corridor will be mined along the spin axis, which will become the main throughfare between the City and the Shipyard. As mining progresses, branch tunnels and caverns will be constructed for industry, storage, and recreation.

Nemitz bedauert ganz allgemein, dass die Erde letztlich schon als Eigentum aufgeteilt ist. Während der letzten 10.000 Jahre sei man in der Zivilisation damit eifrig beschäftigt gewesen, die Besitztümer aufzuteilen und dafür Eigentumsrechte zu schaffen. Jetzt muss man in den Weltraum gehen - und sei es auch nur virtuell -, um weitere Besitztümer anzuhäufen. Und wer hier der Schnellste ist, wird auch am meisten raffen können, sollten sich denn die Aneignungsansprüche legitimieren lassen.

Für Pop ist das alles ein schlechter Witz. Um die Spinner, die Grundstücke verscherbeln, die sie nicht besitzen, kümmern sich Staaten oder andere Organisationen wie die UN ebenso wenig wie um Monopoly-Spieler, die die Parkstraße, einen Bahnhof oder das Elektrizitätswerk erwerben, meint er. Erst wenn die Spieler die wirkliche Parkstraße in ihren Besitz nehmen wollten, würden die Behörden einschreiten und würde das Spiel zum Ernstfall. Allerdings müssten mit der zu erwartenden Privatisierung der Raumfahrt die Eigentumsverhältnisse international eindeutig geklärt werden, um künftige rechtliche Konflikte zu regeln. Wer freilich die Gesetze dann auch durchsetzen würde, dürfte auch fraglich sein. Die nächste Probe aufs Exempel wird zunächst in der Militarisierung des Weltraums liegen.

Bild

Um der Angelegenheit ein wenig Schwung zu geben, hat nun Virgiliu Pop am 28. April mit einer Eingabe in das Verzeichnis des Archimedes Instituts für sich die Sonne beansprucht, einschließlich aller Elementarteilchen, um zu verhindern, dass ein anderer kleinere Teile wie die Oberfläche oder die Materieschicht unter der Oberfläche in Besitz nehmen könnte. Ebenso wie andere Personen und Firmen einfach Himmelskörper in Besitz nehmen wollen, weil dies ihr Wunsch ist, weil es zuvor noch niemand anderes gemacht hat und weil sie ihren Anspruch öffentlich geltend gemacht haben, könne er nun sein Recht an der Sonne wahrnehmen, an die bislang, vermutlich weil zu heiß, noch niemand gedacht hatte. Der erzieherische oder auch aufmerksamkeitserheischende Effekt soll sein, denjenigen der angeblichen Besitzer von Weltraumgrundstücken, die sich rechtlichen Argumenten verschließen, die Unhaltbarkeit ihrer Ansprüche deutlich zu machen, indem man in das galaktische Monopoly einsteigt:

"Als Spieler des 'himmlischen Monopoly', dem nun das 'Elektrizitätswerk' des Sonnensystems gehört, beabsichtige ich, den anderen 'Besitzern' Geld für die Energie und das Licht von der Sonne abzuknöpfen ... Falls die Anderen meinen Anspruch nicht anerkennen, dass ich die Sonne besitze, dann würden sie auch ihre eigenen Ansprüche untergraben. Wenn sie aber anerkennen, dass ich die Sonne besitze, dann sind sie verpflichtet, mir etwas für die Energie von 'meiner' Sonne zu zahlen. Mein Anspruch ist nicht mehr oder weniger große als der ihre."

Angeblich erwartet Pop, dass seine Ansprüche angefochten werden - und daher auch die anderen Inbesitznahmen sich als null und nichtig erweisen, was sich natürlich auch auf die an Einzelpersonen verkauften Grundstücke bezieht. Großzügig verkündete Pop jedenfalls, dass von den Erdenbewohnern nicht auch für die Benutzung der Sonnenenergie Geld haben will. Schließlich gäbe es auch keine Möglichkeiten, solche Forderungen durchzusetzen. Gleichwohl hat er sich scherzhaft andersherum abgesichert, denn als möglicher Besitzer der Sonne könnten auch Schadensersatzklagen auf ihn zukommen, die wie die Strahlung oder Sonnenstürme Schaden auf der Erde verursachen:

"Ich erkläre mich hiermit als nicht verantwortlich für jedwede Art von Schaden, der durch 'meinen' Besitz in der Form von Hautkrebs, Hitzeschlag, Sonnenblitze etc. entsteht. Sie sollten stets eine schützende Sonnencreme benutzen, Sonnenbrillen und Sonnenhüte tragen sowie genügend Wasser trinken."

http://www.heise.de/tp/artikel/12/12491/1.html
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