Verwertungsmonopole aufbrechen
Kommission legt Richtlinie für Verwertung öffentlicher Informationen vor
Die Europäische Kommission hat am 5. Juni einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Verwertung und kommerzielle Nutzung von Dokumenten des öffentlichen Sektors vorgelegt. Dabei geht es bei der Verwertung dieser Informationen um einen milliardenschweren, umkämpften Markt, der in einigen Ländern wie Deutschland oligopolistisch bis monopolistisch organisiert ist. Die Richtlinie soll Marktschranken abbauen und europaweit vergleichbare Bedingungen schaffen.
Es geht um "allgemein zugängliche" finanzielle und geschäftliche Informationen, die Ministerien und anderen Stellen des öffentlichen Sektors erfassen, ebenso wie um juristische und administrative Informationen. Beispielsweise übernimmt in Deutschland die Einarbeitung von Bundestagsbeschlüssen in bestehende Gesetze der Bundesanzeiger-Verlag - und vertreibt diese dann kostenpflichtig. Aber auch begehrte Geografie-, Verkehrs- und Tourismusinformationen, die öffentliche Stellen sammeln, sind keineswegs preiswert zu erhalten. So sind bestimmte Informationen des Statistischen Bundesamtes nur gegen Entgeld zu beziehen. Nicht betroffen sind Dokumente, die öffentliche Sicherheit, Verteidigung, Staatssicherheit und das Vorgehen des Staates bei Gerichtsverfahren betreffen. Auch Dokumente, die etwa Geschäftsgeheimnisse enthalten, werden nicht behandelt.
Eine Studie von Andersen Consulting schätzte den Markt für Europa im Jahr 2006 auf rund 19 Milliarden Euro. Dabei könnten attraktive Anwendungen für diese Informationen eine "wichtige Rolle bei der Entwicklung dieses neu entstehenden Dienstemarktes spielen". Die Kommission entschloss sich zu einer Richtlinie, da ihre Leitlinien von 1989 in der Praxis kaum eine Rolle spielte. Dabei zieht sie das in den USA übliche kostengünstige Gebührenmodell gegenüber den in Europa üblichen kostendeckenden Modellen vor. Letztlich bleibt es allerdings den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie ihre Gebührenstrategie festlegen, nachdem vor allem die Datenbesitzer in einer Online-Konsultation Bedenken geäußert hatten. Dabei sollten die Gebühren die Kosten für die Reproduktion und Verbreitung der Dokumente nicht überschreiten, "unangemessene Gewinne" sind verboten. Auch sollten die Gebühren nicht diskriminierend sein.
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Die meisten Analysen, so die Kommission, kämen zu dem Schluss, dass Niedrigtarife der Gesellschaft insgesamt die größten Vorteile bieten. Aus einer niederländischen Studie über mehrere von öffentliche Stellen genutzte Datenbanken geht hervor, dass mit der Berechnung der Grenzkosten für Reproduktion und Verbreitung mit Abstand die größten wirtschaftlich und sozial vorteilhaften Auswirkungen erzielt werden. Außerdem könnten dann Informationen auch Bürgern zugänglich gemacht werden. Zudem käme eine verstärkte Wirtschaftstätigkeit infolge niedriger Gebühren dem Staatshaushalt insgesamt zugute.
Auch dürfen keine ausschließlichen Rechte an verwertende Unternehmen gewährt werden. Falls jedoch dies im öffentlichen Interesse liegt, muss diese Lizenz mindestens alle drei Jahre überprüft werden. Dies betrifft unter anderem den Bundesanzeiger-Verlag, der unter anderem ausschließlich Originaldaten der Bundeszollverwaltung über Zolltarife der Wirtschaft zur Verfügung stellen darf.
Im Falle des europäischen Gemeinschaftsrechts kam es bereits zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Otto Schmidt Verlag Köln gegen die wesentlich kleinere Seidl-Datenbank Service GmbH. Seidl hatte eine entsprechende CD-ROM um den Faktor 30 günstiger angeboten als der Otto Schmidt Verlag, was dieser mit einer einstweiligen Verfügung konterte. Dabei ging es in der Auseinandersetzung um die umfassenden Rechte an dem Produkt EuroLex.
http://www.heise.de/tp/artikel/12/12725/1.html- Duck! you, ... (17.6.2002 21:52)
- Viva la Revolution (17.6.2002 14:29)
- Der Bürger zahlt doppelt ... (17.6.2002 12:38)
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