Geheimnis um Standorte für Mobilfunkanlagen

Gerald Jörns 25.06.2002

Grüne fordern Zugang für alle Bürger

Es gibt also doch einen Standortatlas für Mobilfunkanlagen. Eine geplante Internetdatenbank der Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation (Reg TP) wird allerdings lediglich den Kommunen und Landesbehörden zur Verfügung stehen. Dem Normal-Bürger soll die Datenbank per Passwort verschlossen bleiben.

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Enno Hagenah, der städtebauliche Sprecher der Niedersächsischen Grünen, sieht der Ankündigung der Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation, einen Standort-Atlas für Mobilfunk-Anlagen nur für Kommunen und Landesbehörden einzurichten, mit Skepsis entgegen. Die Reg TP überschreibt ihre Presseerklärung mit dem Stichwort der "Versachlichung der Diskussion um Antennenstandorte durch mehr Transparenz" und sperrt letztlich doch jeden interessierten Bürger aus. In der Datenbank sind alle Mobilfunk-Standorte enthalten, für die die Regulierungsbehörde im Rahmen des Standortverfahrens eine Standortbescheinigung erteilt hat. Dies sind insgesamt 51.000 Standorte, davon 41.000 Mobilfunkstandorte. Eigentlich könnten auch die Bürger alle für sie relevanten Daten aus der - noch geheimen - Datenbank entnehmen, die umfassende Angaben bietet:

Standortadresse

Standortbescheinigungsnummer

Erteilungsdatum

Art des Funksystems

Montagehöhe

Hauptstrahlrichtung

Sicherheitsabstände

die zuständige Außenstelle der Reg TP

Für Enno Hagenah ist der geschlossene Nutzerkreis dieser Datenbank nicht gerade ein Zeichen von Transparenz. Gerade die widersprüchlichen Ergebnisse über die Wirkungen von Mobilfunkanlagen verunsichern viele Bürger, so dass ein öffentlicher Zugang zu entsprechenden Datensätzen die Diskussion sicher versachlichen würde. Zudem erhielten die Bürger ein wichtiges Instrument an die Hand, wenn es um die Mitbestimmung bei neuen Standorten von Sendemasten geht.

Merkwürdig klingt in diesem Zusammenhang die Erklärung des RegTP-Präsidenten Matthias Kurth:

"Um zu verhindern, dass Nichtberechtigte mittels falscher Angaben bei der Anmeldung Zugang zur Datenbank erhalten, wurde ein passwortgeschütztes Zugangsberechtigungssystem konzipiert."

In der Presseerklärung wird nicht weiter erklärt, warum eine solche Eingrenzung des Nutzerkreises notwendig sein sollte. Datenschutzrechtliche Hindernisse dürfte es bei einer Standortdatenbank eigentlich nicht geben. Stattdessen betont Kurth: "Der Zugriff auf die Standortdatenbank und die damit verbundene Datenübermittlung soll den Kommunen zur Erfüllung verschiedener, ihnen zugewiesener Aufgaben der Daseinsvorsorge (z.B. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) und der Gesundheitsfürsorge dienen."

Die einzige öffentliche Karten-Datenbank gibt es - nach Hagenahs Angaben - in Bremen für die UMTS-Sendersuchstandorte einschließlich der vorhandenen GSM-Standorte. Doch auch dort fehlen wichtige Daten wie die genaue Adresse, die Werte der Abstrahlungen und die Ausrichtungen der Anlagen. Deshalb fordert der Grüne: "Schluss mit der Geheimniskrämerei und dem Hinhalten der Öffentlichkeit. Die Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, welcher Strahlenbelastung sie ausgesetzt werden."

http://www.heise.de/tp/artikel/12/12792/1.html
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