Big Brother im Panopticon?

Matthias Rothe 12.07.2002

Überwachung aus liberaler und autonomiekritischer Sicht

"Während Orwells Vision 1984 in der öffentlichen Kultur noch vor einer Generation nahezu einhellig als Schreckbild empfunden wurde (...) ist die technische Infrastruktur zur ubiquitär-panoptischen Ausleuchtung individuellen und kollektiven sozialen Lebens zu Beginn des 21. Jahrhunderts technisch weitgehend installiert und stößt nur noch sporadisch auf ernsthaften und/oder organisierten Widerstand", schreibt Detlef Nogala in Telepolis (Der Frosch im heißen Wasser). Dieses kurze Zitat fasst bereits den Stand der Diskussion zum Phänomen der Überwachung zusammen und dokumentiert zugleich die Art und Weise in der allerorts debattiert wird. Die Bestandsaufnahme: Wir leben in einer Überwachungsgesellschaft, zumindest bedarf es nur noch eines Knopfdrucks, um sie zu aktivieren und niemand wehrt sich dagegen. Die einschlägige Metaphorik: 1984 und das Panopticon.

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Der Vergleich hat allerdings eine seltsame Schieflage. Zweifellos empfinden auch diejenigen, die heute Orwells Buch lesen oder den Film sehen, die dort geschilderte Welt als eine Schreckensvision. Die Protagonisten des Romans akzeptieren allerdings ihre Situation, und auch wir scheinen die Situation, in der wir uns befinden, hinzunehmen. Formulierte man es so, könnte man den apokalyptischen Ton kaum aufrecht erhalten und müsste unter Umständen genauer nach den sicherlich sehr unterschiedlichen Bedingungen dieser Akzeptanz fragen.

Diese Schieflage aber ist nicht nur zufällig und nicht nur Stimmungsmache. Das Zitat veranschaulicht auch ein Dilemma, das symptomatisch ist für die liberale Fassung des Phänomens Überwachung. So wie Hamlet seinen toten Vater nicht los wird, so kann sich der Liberalismus Orwells nicht entledigen.[1] Denn traditionell wird aus liberaler Perspektive Überwachung über die Konfrontation Individuum vs. Staat verstanden. Auch wenn man mittlerweile von den vielen kleinen Brüdern und Schwestern des Big Brother spricht und nicht staatliche Organisationen einschließt, am Grundmodell wird festgehalten: das Individuum, mit seinen Möglichkeiten, sich auf eine selbst gewählte Weise zu verhalten, ist herausgefordert durch eine Macht, die diese Möglichkeiten einzuschränken oder ganz außer Kraft zu setzen droht. 1984 ergibt sich daraus zwangsläufig immer wieder als Albtraum.

Nogalas Diagnose muss, eben weil sie sich diesem Verständnis verpflichtet, den Blick auf die möglichen Unterschiede zu Orwells Welt verstellen. Und Überwachung muss einmal mehr als die große monotone Bedrohung der Individuen vorgestellt werden. Die Klage und das Unverständnis, mithin die Wahrnehmung ihrer Passivität sind dann ganz dieser liberalen Konzeption geschuldet und nicht etwa angemessene Reaktion auf den 'Stand der Dinge'.

Aber es kommt eigentlich noch schlimmer. Wenn man, dem liberalen Modell folgend, unter der Voraussetzung einer solchen starken Konfrontation: Individuum vs. staatliche oder substaatliche Macht, schließlich doch Erklärungen für die Akzeptanz der Überwachung findet, beraubt man sich zugleich der Möglichkeiten, auch ihre Gefahren zu denken, d.h. man diskreditiert das eigene kritische Unternehmen. Das lässt sich auch an einem jüngst erschienen, bereits zum Manifest vieler Aktivisten avancierten Buch aufzeigen. Es entfaltet dieses liberale Selbstverständnis u.a. am Thema der Überwachung, ist von Beate Rössler und trägt den Titel: Der Wert des Privaten[2] (Deliberieren hinter geschlossener Tür).

Privatheit und Autonomie

Rössler fragt vor dem Hintergrund genau dieser Opposition (Individuum vs. Macht) nach den möglichen Gefahren von Überwachung. Sie kommt zu dem Schluss, dass Überwachung die Autonomie des Individuums bedroht und zwar mittelbar, über die Gefährdung von Privatheit. Autonom sein heißt für sie, sich jederzeit die Frage stellen zu können (man muss es natürlich nicht wirklich jederzeit tun), wie man leben und wer man sein will. Autonom sein heißt auch, sich für sein Leben selbst gute Gründe geben und danach handeln zu können.

Dezidiert grenzt sie diesen Begriff von Autonomie gegen eine Haltung ab, bei der grundlos, aus bloßen Stimmungen heraus, heute so und morgen so entschieden wird. Allgemein anerkannte Ansprüche auf Privatheit nun, so Rössler, konstituieren 'Schutzzonen', die funktional auf eine solche Autonomie bezogen sind. Sie setzen für den Einzelnen a) bei bestimmten Entscheidungen über seine Lebensführung Rechenschaftspflichten außer Kraft (Bereich dezisionale Privatheit), b) sie statten ihn mit dem Recht aus, Anderen den Zutritt zu bestimmten Orten zu verwehren (Bereich lokale Privatheit) und c) wird jeder, so er diesen Ansprüchen folgt, für sich entscheiden wollen, welche persönlichen Informationen er wann, wem und zu welchem Zweck Preis gibt (Bereich informationelle Privatheit).

Diese drei Dimensionen des Privaten garantieren die Möglichkeit von Autonomie allerdings auf je spezifische Weise. Dezisionale Privatheit gestattet Distanznahmen zum eigenen Handeln, die lokale Privatheit gestattet Entwürfe von Probeexistenzen, einen spielerischen Umgang mit sich selbst und schließlich ermöglicht die informationelle Privatheit ein selbst bestimmtes, kontextsensibles Verhalten. Denn nur, wenn der Einzelne wissen kann, was andere jeweils über ihn wissen, ist es ihm möglich, sich diesen gegenüber auf eine von ihm selbst gewählte Weise zu entwerfen. Ansonsten müsste er jederzeit damit rechnen, dass alles, was er tut, gegen ihn verwendet werden kann. Ein globaler Effekt davon wäre, dass er beginnt, auf bestimmte Handlungsweisen überhaupt zu verzichten, voraus eilend gehorsam lebt, ein eher lokaler, dass er in der Interaktion mit anderen beständig versucht, sich aus deren Perspektive zu sehen.

Wenn Überwachung nun Privatansprüche unterläuft, z.B. durch Lauschangriffe und Webcams die lokale Privatheit, durch Rasterfahndung, Protokolle des Netzverhaltens, Data Mining usw. die informationelle Privatheit und dadurch mittelbar auch die dezisionale Privatheit gefährdet, so erschwert sie autonomes Verhalten bzw. macht es unmöglich. Das stellt Rössler plausibel dar. Aber dennoch muss weiter gefragt werden: Warum benötigen bzw. schätzen Individuen überhaupt Autonomie?

Ihre Antwort darauf deckt den normativen Kern des liberalen Unternehmens auf. Das westlich sozialisierte Individuum ist schlussendlich deshalb in so großer Gefahr, weil es seine Autonomie zur Bedingung für ein gelungenes Leben macht. Nur, so Rössler, wenn der Einzelne sich als selbst bestimmt und autonom anerkennen kann, gewinnt er das Gefühl und das Bewusstsein ein glückliches und gelungenes Leben zu führen bzw. geführt zu haben. Überwachung kann individuelle Glücksansprüche vereiteln.

Warum akzeptieren Menschen die Überwachung?

Warum wird Überwachung dann hingenommen? Zwei Antworten liegen nahe. Rössler beruft sich auf beide. Sie behauptet zum Einen, die Menschen seien bereit, mit ihren Privatheitsrechten zu handeln, um Vorteile, z.B. Sicherheit oder Bequemlichkeit, zu erkaufen. Sie verfolgten also durchaus starke Ansprüche auf Privatheit, gäben diese jedoch manchmal strategisch, unter selbst gewählten Gesichtspunkten, auf, wären aber jederzeit in der Lage, die Grenze zu ziehen und das Handeln mit den eigenen Rechten abzubrechen.

Dass sie die Mitwirkung der Individuen an ihrer Überwachung nur als einen 'Handel' begreifen kann, ist wiederum der Annahme eines ursprünglich selbst bestimmten Individuum geschuldet. Rössler verweist dazu auf empirische Umfragen, die zeigen sollen, dass diese Verträge schließenden Individuen auch existieren.[3] Damit setzt sie allerdings bereits voraus, was sie beweisen will: ein starkes autonomes und selbst bestimmtes Subjekt, also eines, das völlig unangefochten ist von den allgegenwärtigen Diskursen, die Überwachung legitimieren.

Wie dem auch sei, die Behauptung, das 'Management' funktioniere im Wesentlichen, müsste sich an Konfliktlinien belegen lassen. Es sollte Punkte geben, an denen die Verhandlungen abgebrochen, an denen Nachverhandlungen eingefordert bzw. die Verhandlungen überhaupt verweigert werden. Gibt es diese Konfliktlinie? Sie sind schwer aufzuzeigen, denke ich. Gerade in den letzten Monaten bot sich schließlich genug Gelegenheit für Protest und Widerspruch. Der jedoch kam erneut nur von den Berufsaktivisten.

Vielleicht, und auch diese Antwort legt Rössler nahe, sehen die Individuen aber auch die Folgen ihres Verhaltens nicht immer ab. Der Prozess der Beschädigung ist ein schleichender, d.h. mit der fortlaufenden partiellen Aufgabe bestimmter Ansprüche wird sich auch das Selbstverständnis des Menschen ändern. Nur, wenn dies geschieht, dann ändert sich doch mit diesem Selbstverständnis zugleich auch die Vorstellung von einem gelungenen Leben. Es ist wenig plausibel anzunehmen, die Individuen verzichteten fortlaufend auf ihre Privatheit, während Selbstbestimmung für sie eine starke normative Orientierung bleibt. Wenn aber die Autonomie nicht mehr Grundlage eines gelungenen Lebens ist, verliert die liberale Perspektive ihre normative Grundlage: sie beruft sich ja auf Glücksansprüche.

Und welche Gefahren die liberale Argumentation auch immer darin sehen mag, dass Individuen die Selbstbestimmung nicht mehr zur Voraussetzung eines gelungenen und glücklichen Lebens machen, sie könnte sie nur noch gegen die Glücksansprüche des Individuums wieder einklagen. Auch ließe sich skeptisch anfragen, ob ein Subjekt, das so wenig darin geübt ist, die Bedrohung seiner Selbstbestimmung abzusehen, wirklich Selbstbestimmung in diesem Maße geschätzt haben bzw. überhaupt autonom gewesen sein kann. Rössler gewinnt mit dem Handels- bzw. Vertragsmodell dann zwar eine Erklärung für die Akzeptanz der Überwachung, beraubt sich aber der Möglichkeit Überwachung als Gefahr auszuzeichnen.

Panopticon und die Notwendigkeit, sich selbst zu vermarkten

Das Panopticon, so wie es Foucault versteht, ist, im Gegensatz zur Big Brother Metapher, Kennwort einer nicht liberalen Problematisierung von Überwachung. Foucault diskutiert dieses Konzept ausführlich in seiner Studie: Überwachen und Strafen.[4] Er bezieht sich dabei auf Jeremy Bentham (1748 - 1832), der diese Idee ursprünglich ins Spiel gebracht hatte. Das Panopticon in der Benthamschen Form aber ist zuvorderst ein architektonisches Setting, eine Gefängnisarchitektur, die den Gefangenen in seiner Einzelzelle vollkommen sichtbar macht und den Wärter hingegen vollkommen unsichtbar belässt. Damit erübrigen sich schließlich, so Benthams Hoffnung, die Aufseher, denn der kontrollierende Blick wird vom Gefangenen internalisiert.

Nun wird in den einschlägigen liberalen Veröffentlichungen auf das Panopticon ebenso häufig verwiesen wie auf 1984. Der Begriff taucht dort zumeist seltsam unvermittelt auf. Wird er aber in den Argumentationsverlauf eingebunden, dann immer um den Preis einer (an Foucault gemessenen) entscheidenden Verkürzung. Er wird dann als eine spezifische Überwachungskonstellation verstanden, die vor allem die informationelle Privatheit verletzt. Worauf Foucault hingegen mit diesem Begriff abhebt, ist nicht, die Verletzung von Privatsphäre aufzuzeigen, sondern überhaupt erst die Bedingungen der Möglichkeit von Individualität, mithin Privatsphäre zu analysieren.

Das Panopticon steht bei ihm für eine in jeder sozialen Interaktion mit gedachten Sichtbarkeitsachse. Die Einzelnen, so Foucault, verstehen sich in den spezifischen Kontexten ihres sozialen Lebens (Schule, Familie, Freundschaft, Arbeit usw.) immer schon auf einen unbeobachteten Beobachter hin. Sie verwickeln sich dadurch in die Effizienzanforderungen der jeweiligen Kontexte, verteilen ihre Aufmerksamkeiten dementsprechend, d.h. sie organisieren ihre Selbstwahrnehmung entlang einer Norm.

Ein Effekt solcher Aufmerksamkeiten ist ein Wissen vom jeweils Eigenen und Individuellen. Individualität und Privatheit sind, aus autonomiekritischer Perspektive betrachtet, also nicht bereits vorausgesetzt, eine quasi natürliche Gegebenheit und müssen nun verteidigt werden, sondern erscheinen als ein Resultat von Macht und als eine Hypostasierung. Sofern Macht nämlich nun für die Vielzahl der heterogenen und kontextspezifischen Zwänge steht, die, unter der 'panoptischen Voraussetzung', bestimmte Aufmerksamkeiten abfordern. Damit kommt zugleich eine zweite sehr wichtige Differenz zum liberalen Modell in den Blick. Die Einzelnen bringen sich in den je verschiedenen Situationen als nützliche, d.h. produktive Individuen hervor. Das Individuum ist also von Beginn an auf Ökonomie und Verwertbarkeit bezogen und steht nicht außerhalb solcher Anforderungen bzw. entscheidet darüber, ob es ihnen stattgibt.

Privatheitsansprüche scheinen sich daraus zwangsläufig zu ergeben, wenn man sie wie Rössler als Ansprüche auf Selbstverwaltung ("Zugangskontrolle") begreift. Denn die fortgesetzte optimale Verwertung der Ressource Individualität verlangt auch einen genauen Zuschnitt auf die individuellen Voraussetzungen, das heißt sie muss wiederum individuell sein. Die 'ursprüngliche' Individualität muss sich auf der Ebene des operativen Umgangs mit ihr wiederholen und kann nur durch die gleiche Instanz geleistet werden. Und diesem Verwertungsanspruch unterliegt schließlich auch das Private wenn es als Privates in die Aufmerksamkeit tritt und scheinbar Selbständigkeit gewinnt. Denn in die Distanznahmen und Selbstentwürfe, die es dann ermöglicht, gehen die Anpassungszwänge notwendig ein.

Es sind doch gerade die (scheinbare) Freiheit der Selbstbestimmung und jenes Gefühl, dass Nützlichkeitserwägungen gerade keine Rolle spielen, die die Verinnerlichung der Normen vollenden. Den unmittelbaren Zwängen (scheinbar) enthoben, richtet sich der Einzelne erneut und innovativ auf die jeweiligen Anforderungen aus. Die Bereitschaft der Individuen, ihre Privatheitsrechte aufzugeben, ist, so gesehen, nur eine Allegorie für ein schon immer prekäres Verhältnis. Die Selbstbestimmung erscheint hier vielleicht als das, was sie 'in Wirklichkeit' ist, ein Property Right, d.h. ein Recht und eine Pflicht, sich gut zu vermarkten.

Authentizität der Inszenierung

Überwachung stellt sich nun vollkommen anders dar. Sie kann nicht mehr mit dem Panopticon gleich gesetzt bzw. dieses kann nicht mehr als eine ihrer Spielarten betrachtet werden. Überwachung katalysiert bzw. kanalisiert nur die Wirkungen einer ohnehin gegenwärtigen Sichtbarkeitsachse. Sie schließt lediglich an eine grundsätzliche panoptische Bereitschaft an. Und sie ist nicht das einzige 'Verfahren', das dies tut und sie tut es keinesfalls zwangsläufig, sondern dazu bedarf es weiterer Vorkehrungen. Vorkehrungen, die es den Einzelnen überhaupt ermöglichen, eine bestimmte Situation beispielsweise als 'bedrohlich' zu klassifizieren. Nicht jede Kamera an einem Geldautomaten wirkt auf die, die vor ihr Objektiv geraten. Foucault hat diese externen Bedingungen später vor allem mit dem Begriff des Dispositivs[5] einzuholen versucht.

Und auch die Wirkungen selbst müssen nun neu gedacht werden. Denn Überwachung kann nicht mehr als Bedrohung von Individualität und Privatheit behauptet werden. Sie ist, so die These, vielmehr konstitutiv auf Individualität bezogen. Nicht zuletzt deshalb muss sie, wenn man ihre Leistungen angemessen analysieren will, in einer konkreten Situation verortet werden (denn das Individuelle wird ja nur kontextabhängig 'gewonnen'). Die Besonderheit der technischen Verfahren und deren jeweilige Ziele zählen hier ebenso wie die Tatsache, ob die Kenntlichmachung freiwillig oder unfreiwillig, gegenüber Anwesenden oder Abwesenden geschieht. Überwachung verliert damit an Allgegenwart und an Monotonie und sie eignet sich weniger für apokalyptische Visionen.

Konstitutiv bezogen auf Individualität scheint Überwachung in doppelter Hinsicht. Zum Einen vermag sie Individualität mit zu ermöglichen, zum Anderen sie zu bestätigen bzw. zu vertiefen. Falls beispielsweise mit gedacht werden muss, dass die Kameras, die die Parkanlagen scannen, auf atypische Bewegungsmuster reagieren, könnte ein Effekt davon nicht nur die reflexartige Anpassung an eine vorgestellte Norm sein, sondern bestimmte Bewegungsmuster geraten überhaupt erst als eigene Muster in die Aufmerksamkeit und gewinnen an Bedeutung. Damit geht nicht nur Unsicherheit einher, so dass die Verfehlung näher liegt als die erfolgreiche Anpassung, sondern zugleich wird ein Selbstverhältnis ermöglicht, das heißt, eine variable Positionierung zu dem, was da als eigenes Verhalten kenntlich ist, die sich ebenso in seiner Verleugnung wie in seiner Ausgestaltung äußern kann. Durch Data-Mining erstellte Profile können den Einzelnen auf eine Weise kenntlich bzw. sichtbar machen, die ganz der Zusammenfassung einer Unzahl von losen und flüchtigen Ereignissen geschuldet ist und gerade weil diese als Ereignisse von ihm akzeptiert werden, provozieren sie eine Stellungnahme, die, unabhängig davon ob diese in der Anerkennung oder Ablehnung des Profils besteht, dessen Gegenwart verewigt.

Die Funktion der Bestätigung ergänzt schließlich die der Ermöglichung und auch sie operiert vor dem Hintergrund einer immer bereits auf Norm und Effizienz bezogenen Individualität. Denn eben deshalb kann Individualität jederzeit mit der Verdächtigung daher kommen, gerade nicht individuell zu sein. Selbstbestimmung muss als Selbstbestimmung ausgewiesen und die privaten Bereiche als schützenswerte Kernbereich des Individuellen anerkannt sein. Das Private muss zugleich gezeigt und entzogen werden. Eine paradoxe Konstellation. Überwachung kann die Bestätigung zwar nicht unmittelbar vollziehen, aber sie immerhin imaginieren helfen.[6]

Dieser doppelte, paradoxe Charakter des Individuellen, vor allem des Privaten, führt zwangsläufig zu einem zweiten schweren Verdacht: dem der Inszenierung. Auch er ist damit bereits in die Genese des Individuellen eingeschrieben. Und auch hier bieten sich bestimmte Formen von Überwachung, vorzugsweise Szenarien unbeobachteter Beobachter, geradezu als Lösung an. Denn Überwachung kann den Einzelnen in Verhaltensweisen kenntlich machen, die keinem fremden Blick geschuldet sind bzw. wenn sie es sind, dann garantiert sie noch die Authentizität der Inszenierung.[7]

Von hier aus lässt sich vielleicht nicht nur die Akzeptanz, sondern auch die Lust an der Überwachung verstehen. Überwachung kann zu dem Bewusstsein verhelfen, wirklich die Person zu sein, die man gerade abgibt. Und das um so mehr, weil es zu einer signifikanten Beschleunigung gekommen ist. Die Funktionen der Ermöglichung und der Bestätigung von Individualität scheinen sich mittlerweile zu überlagern. Was lange Zeit nur verzögert und träge über Lektüre und Theater geschah, vollzieht sich nun unter Umständen zugleich: Die entdeckten eigenen Möglichkeiten werden im Moment der Entdeckung bereits als eigene bestätigt. Das mag den Rauschzustand erklären helfen, in den Überwachte bisweilen geraten und der sich auch darin äußert, dass sie sich auf alle nur erdenklichen Weisen zu entwerfen suchen. Die Jugendlichen, die vor den Überwachungskameras zu randalieren beginnen bzw. dies tun, weil es diese Kameras gibt[8], sind ein plötzliches Bild dafür, wie Überwachung Individualität immer wieder in die Schwebe bringen kann und für Bestimmungen offen hält.

Kritik ohne Perspektive

So ist das Private und Individuelle aus einer autonomiekritischen Perspektive auch auf Überwachung angewiesen. Und mit den Save Privacy-Kampagnen geht man unter Umständen gegen das vor, was man doch benötigt. Lässt sich Widerstand dann überhaupt noch denken? Müsste man sich dazu nicht in jedem Fall auf die Autonomie bzw. Selbstbestimmung berufen?

Wenn man dies tut, kann es nicht um eine Konzept von Selbstbestimmung gehen, das die Entscheidung darüber, wer man sein will, auf Dauer stellt und dem Einzelnen gute Gründe abverlangt. Vielleicht heißt aber das bessere Unternehmen: Kritik ohne Perspektive. Denn mit jeder normativen Grundlegung liegt wohl die Gefahr eines Rückfalls in die Idee einer freien und ursprünglichen Individualität nahe.

Diese Kritik muss sich nicht auf eine autonomes Subjekt berufen. Ihr Ziel sollte die Analyse des Wissens sein. Und zwar des Wissens, das es dem Einzelnen gestattet, sich als privat anzuerkennen und zu verhalten, und des Wissens, das er gewinnt, wenn er, diese Privatheit einmal vorausgesetzt, darüber nachdenkt, wer er sein und wie er leben will. Und dieses Wissen muss so analysiert werden, dass sichtbar wird, welchen Zwängen es jeweils geschuldet ist.

Die Frage ist also nicht, wie verteidigen wir unsere Individualität am besten, sondern, wie sind wir dazu gekommen, uns als diese Individuen anzuerkennen. Überwachung kann dabei eine Rolle spielen, im Ensemble mit anderen Vorkehrungen. Und schließlich geht es wohl auch darum zu vermeiden, dass ein solches Wissen überhaupt entsteht bzw. wirksam werden kann. Da kommt, soweit es die Überwachung betrifft, der bunte Aktionismus, den Attac propagiert, manchmal gerade recht. Und die Tatsache, dass man sich auf Überwachung einstellen kann, ermöglicht vielfältige Strategien der Irreführung. Thomas Pynchon ist bekanntlich sogar bei den Behörden eingebrochen, hat alle seine Daten vernichtet und lebt nun inkognito. Irgendwie ist das doch eine gute Aktion.

http://www.heise.de/tp/artikel/12/12842/1.html
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