Über Spitzel, Denunziantentum und Vermummungsverbot

Brigitte Zarzer 20.07.2002

Neue Beweise im Fall Volxtheater zeigen, dass der rechtlich bedenkliche Austausch von Daten über Demoteilnehmer zwischen den europäischen Sicherheitsbehörden schon prächtig zu funktionieren scheint

Vergangenes Jahr sorgte die Inhaftierung der Aktivistengruppe Volxtheater im Zusammenhang mit den Ausschreitungen beim G-8-Gipfel in Genua für erhebliche Aufregung. Hauptvorwurf der Opposition an die österreichischen Regierungsparteien war damals, dass Daten illegal an ausländische Behörden weitergegeben wurden. Jetzt legte der Abgeordnete Peter Pilz von den Grünen neue Beweise dafür vor.

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Bisher habe Innenminister Ernst Strasser von der konservativen ÖVP stets behauptet, dass die italienischen Behörden im Vorfeld der Demonstrationen keine Informationen erhalten hätten, berichtete der grüne Oppositionspolitiker jüngst in einer Pressekonferenz. Aus einem Schreiben der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit an die Staatsanwaltschaft Wien gehe aber genau das Gegenteil hervor. Dort heißt es:

"Die EBT (Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus, Anm.) übergab am 25. 5. 2001 und am 12. 6. 2001 bei informativen Gesprächen mit der DCPP (Einheit für staatspolizeiliche Angelegenheiten im italienischen Innenministerium, Anm.) eine Liste mit Namen und Geburtsdaten jener Personen, die beabsichtigen, an Protesten in Genua teilzunehmen."

Für Pilz ist damit erstmals bewiesen, dass die Staatspolizei "friedliche und unverdächtige" Gruppen systematisch überwache und zum Teil sogar "Spitzel" einsetze. Es könne nicht sein, dass die Staatspolizei "harmlose Demonstranten" filme, überwache und sie dann auch noch im Ausland "denunziere", meinte Pilz.

Der Fall "Volxtheater" scheint relativ einmalig, dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Behörden personenbezogene Daten gegebenenfalls ins Ausland liefern - mit schwer absehbaren Folgen. Immerhin gab es in Deutschland bereits Fälle von Ausreiseverboten für Globalisierungskritiker.

Auf EU-Ebene wurde zwar nach dem G8-Gipfel die Datenschutz- und Grundrechtsproblematik diskutiert, die jüngsten Entwicklungen wie etwa der Ausbau des Schengener Informationssystems oder die Beschlüsse zum Europäischen Haftbefehl deuten aber nicht eben auf eine Verbesserung des Schutzes der Bürgerrechte hin.

Österreich führt Vermummungsverbot ein

Peter Pilz zeigte schließlich angesichts der jüngst aufgetauchten Beweise des Austausches von personenbezogenen Daten Verständnis, wenn sich Kundgebungsteilnehmer vermummen wollen. Im Gegensatz zu Deutschland war österreichischen Demonstranten eine Vermummung bislang nicht verboten. Erst jetzt beschloss die rechtskonservative Regierung ein diesbezügliches Gesetz. Im Vorfeld gab es ein nicht uninteressantes Expertenhearing, bei dem unter anderem deutsche Polizeivertreter und Juristen offen über ihrer Erfahrungen sprachen. Während die Polizeivertreter sich zum Vermummungsgebot bekannten, zeigte sich Rüdiger Bredthauer von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung skeptisch, da es weder empirisch überprüft noch belegt sei, dass das Vermummungsverbot in Deutschland die Gewaltbereitschaft bei Demonstrationen reduziert habe."

Das jetzt dennoch in Österreich beschlossene Vermummungsverbot stößt auf erhebliche Kritik bei NGOs, wie beispielsweise Greenpeace. Und angesichts der jüngst aufgeflogenen Bespitzelungsaktivitäten in der Volxtheater-Causa beschleicht auch viele österreichische Bürger das unschöne Gefühl, dass die Wahrnehmung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden sein könnte.

http://www.heise.de/tp/artikel/12/12942/1.html
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