Einstweilige Verfügung wegen Grünen-E-Card
Gravenreuth strikes again
Ob Heise-Verlag oder SELFHTML'er oder Exploratoren aller Couleur - wer was auf sich hält, wurde schon mal aus der Münchner Schwanthalerstraße abgemahnt. Gestern sind die Grünen in diesen erlauchten Kreis eingetreten und haben es sogar bis zur einstweiligen Verfügung gebracht.
Was ist passiert? Auf Joschka.de gibt es einen Link hierher, wo sich dann E-Cards ohne Absender oder mit komplett gefaktem Absender versenden ließen. Gegen eben diese Werbebelästigung - offensichtlich versandten Internetfreunde ein paar dieser E-Cards an den sattsam bekannten Freiherren - verwahrte sich der zum Opfer gewordene Anwalt, zunächst durch eine Abmahnung, als diese nichts fruchtete, durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München I,
wonach sie bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an dem Bundesvorstand der GRÜNEN, an der Versendung dieser E-Cards an mich nicht mehr mitwirken dürfen.
Da der Freiherr von Gravenreuth gerade beim Abmahnen Effizienz- und Produktivitätssteigerungen wie kein anderer erzielen konnte, wurde auch gleich noch die F.D.P. abgemahnt: Hier hatte ein Witzbold den Freiherrn als Newsletterempfänger eingetragen, und auch derlei Parteiwerbung war in der Schwanthalerstraße unerwünscht.
Auch wenn man's ungern zugibt: So ganz unrecht hat er nicht. Wer Newsletter verschickt, sollte wirklich erst per Rückmail und nochmaliger Bestätigung des Empfängers der versandten Testmail das Abonnement beginnen lassen (Heise-Nutzer kennen das Verfahren). Es ist schön zu sehen, dass die F.D.P. noch an das Gute im Menschen glaubt: Dort schrieb man in Antwort auf die Abmahnung:
Die Zusendung erfolgt jedoch erst nach vorherigem Eintrag des Users in eine Verteilerliste auf unserer Homepage. Sie haben sich also selbst registrieren lassen.
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Dass man nicht Inhaber einer E-Mail-Adresse sein muss, um diese eintippen zu können, scheint dem Bundesgeschäftsführer der Freien Demokratischen Partei Hans-Jürgen Beerfeltz unbekannt zu sein.
Und auch eine Überprüfung des vermeintlichen E-Card-Absenders wäre in der Tat in unser aller Interesse, weil erstens dann keine Absender gefakt werden könnten und zweitens allgemein weniger von dem Unsinn versandt würde, weil dies vielen Leuten zu umständlich wäre. Die einstweilige Verfügung liegt übrigens in Berlin noch nicht vor. Kampagnenmanager Hoogvliet erklärte Telepolis auf Anfrage, dass man sich darum kümmern werde, sobald sie vorliegt.
Ob es dem Freiherrn von Gravenreuth um unser aller Wohl geht oder um ein paar Worte in der Presse (was für die unter Werbeverbot stehenden Rechtsanwälte Gold wert ist), das weiß sein Herz allein. Immerhin wissen wir, dass ihn nicht alle E-Cards stören. Denn Telepolis-Chefredakteur Florian Rötzer ließ es sich nicht nehmen, von Stoibers Webseite eine CSU-E-Card mit dem Absender nsdap@nsdap.de an den Freiherrn zu senden und nachzufragen, ob er auch dagegen vorgehen wolle.
Sehr geehrter Herr Rötzer,
gegen die CDU/CSU fehlt mir das rechtssschutzbedürfnis für eine EV. Ich bin CSU-Mitglied, sodass die Partei berechtigt ist mir Werbung senden.
Im übrigen halte ich E-Cards ohne Authorisierung des Absenders bei ALLEN PARTEIEN für eine rechtlich unzulässige Dummheit, da Spamming negativ ankommt.
Wie gesagt, mit dem zweiten Absatz hat er nicht Unrecht. Inwieweit das Outing des einfachen CSU-Mitglieds und Opinion Leaders Freiherr von Gravenreuth der konservativen Sache Stimmen zuführt oder auch nicht, werden die Leute selbst entscheiden. Vielleicht wäre manchem CSU'ler eine einstweilige Verfügung lieber gewesen.
http://www.heise.de/tp/artikel/13/13022/1.html- ja, genauso fix wie die cdu, ... (4.8.2002 16:18)
- Frage (3.8.2002 17:16)
- Zeit für Taten (3.8.2002 1:54)
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