Betreten verboten
Gericht bezeichnet das von Karlsruhe erlassene Verbot für "Punks", einen öffentlichen Platz zu betreten, als rechtswidrig
Weil sich Anwohner und Geschäftsleute beschwert hatten, verhängte das Amt für Bürgerservice und Sicherheit der Stadt Karlsruhe Anfang Juli für den Kronenplatz ein "Betretungs- und Aufenthaltsverbot" für "Personen, die der 'Punk-Szene' zuzurechnen sind" (Ziel: Provokation der Gesellschaft). Ein "Punk" stellte daraufhin einen Eilantrag. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied vor zwei Tagen, dass das Aufenthaltsverbot für "Punks" wahrscheinlich rechtswidrig ist und gab dem Eilantrag statt. Noch besteht das Verbot für alle anderen punk-mäßig erscheinenden Menschen fort und die Stadt kündigte an, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, um das Verbot durchzusetzen.
Die Stadt begründete das Verbot für Punks, den öffentlichen Platz zu betreten, dass schon deren "gesamtes Auftreten und Verhalten" auf Provokation ausgerichtet sei. Dazu wurde eine Liste von "Verhaltensweisen" wie "Alkoholexzesse, Beschimpfen, Anpöbeln, Beleidigen, Anspucken" etc angegeben, die über die Erscheinung hinaus gezielt provozieren sollen. Bedenklich ist, dass das Verbot nicht einzelne Handlungen betrifft, sondern eine ganze Gruppe von Menschen, die schon wegen ihrer äußeren Erscheinung einen Platz nicht mehr betreten darf. Schon 2000 hatte die Stadt versucht, mit einer ähnlichen Verfügung ein Aufenthaltsverbot für Personen auf dem Europaplatz durchzusetzen, die sich hier "zum Zwecke des Alkoholkonsums" niederlassen. Das Verwaltungsgericht hob das Verbot wieder auf.
Ganz ähnlich dürfte dies auch jetzt wieder geschehen. Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gab am 7. August dem Eilantrag eines Karlsruher Informatik-Studenten statt, da das Verbot wahrscheinlich "rechtswidrig" sei. Der Punker fühle sich der Punk-Szene zugehörig und bringe dies auch durch seine Kleidung und Frisur zum Ausdruck. Während für die anderen Punks oder die Menschen, die die Polizei dafür hält, das Aufenthalts- und Betretensverbot noch immer gilt, ist der Antragsteller nach dem Beschluss vorerst davon ausgenommen. Als Begründung führte die Kammer aus, dass "das Aufenthaltsverbot zur Bekämpfung von Störungen der öffentlichen Sicherheit ungeeignet, überflüssig und nicht in dem nötigen Maß einzelfallbezogen" sei. Ganz richtig wird bemängelt, dass das präventive Verbot auch auf Personen zutreffe, die zwar so aussehen mögen wie Punks, sich aber nicht als Störer verhalten haben. Es gäbe keinen "Erfahrungssatz, dass Personen, die von ihrem Äußeren her erkennbar der "Punk-Szene" zuzuordnen seien, zugleich Verhaltensstörer im Sinne des Polizeirechts seien".
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Überdies kam es zwar zu Beschwerden über Ruhestörungen, bei den daraufhin regelmäßig durchgeführten Kontrollen haben sich Beanstandungen aber nur in Einzelfällen ergeben, so dass nicht von einer Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgegangen werden könne, "wenn sich Personen allein zu dem Zweck auf öffentlichen Straßen und Gehwegen und in Grün- und Erholungsanlagen niederlassen, um Alkohol zu trinken". Das Gericht bezweifelte zudem, ob sich über ein solches allgemeines Verbot für eine Gruppe die Situation auf diesem Platz wirklich ändern würde, und empfahl, weiterhin im Einzelfall bei Störungen einzuschreiten.
Dieter Behnle, der Leiter des Amtes für Bürgerservice und Sicherheit, betonte, wie ka-news berichtet, dass die Stadt eigentlich nichts gegen Punks habe, weil jeder sich so anziehen und so leben könne, wie er wolle. Die Gruppe jedoch störe die Anwohner durch ihr aggressives Verhalten. Diese Störung könne man aber mit Einzelaktionen der Polizei nicht beseitigen. Er kündigte an, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, und war auch nicht erfreut, dass das Verbot in der Pressemitteilung des Gerichts als rechtswidrig bezeichnet wurde: "Es ist reißerisch und unseriös, wenn die Pressestelle des Gerichts eine Pressemitteilung mit der Überschrift 'Aufenthaltsverbot für Punks am Kronenplatz ist rechtswidrig' herausgibt. Und die meisten Medien haben das unbesehen übernommen. Dabei stimmt es so ganz einfach nicht und ist so nicht in Ordnung." Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts wird die Stadt Beschwerde einlegen.
Mit einer solchen "Sippenhaft", die Behnle offenbar als nicht rechtswidrig ansieht, wird allerdings auch anderen Orts experimentiert. Auch als in München die Panik vor den Chaostagen von den Sicherheitsbehörden geschürt wurde, waren Punks oder solche jungen Menschen, die so aussahen, von Kontrollen und zahlreichen Platzverweisen betroffen, obgleich es zu keinen Ausschreitungen kam. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) nennt dies die "Linie der Deeskalation durch Stärke". Die Tendenz, einzelne Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren, muss zumindest als sehr bedenklich angesehen werden, denn dies unterminiert einen der Grundpfeiler des Rechtsstaats.
http://www.heise.de/tp/artikel/13/13064/1.html- Behnles eigene Beschreibung (13.8.2002 23:14)
- Schwarzbraun verrecke (13.8.2002 20:30)
- Anmerkung zu Herrn Behnle Kritik am "reißerischen Urteil/ Presseerklärung" (13.8.2002 14:11)
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