Rasterfahndung unerwünscht

Florian Rötzer 09.08.2002

Der Aufforderung des Bundeskriminalamts an zahlreiche Unternehmen, Daten ihrer Mitarbeiter für die Rasterfahndung nach "Schläfern" zur Verfügung zu stellen, kamen nur wenige nach

Deutschland hat zwar strenge Datenschutzgesetze, aber es ist auch ein Staat, der viele Daten seiner Bürger in zentralen Computerdatenbanken sammelt und so auch durchsuchen kann. Eine deutsche Erfindung ist die Rasterfahndung, also das Durchsuchen möglichst vieler Daten aller Bürger des Landes oder einer Region, um aufgrund von bestimmten Merkmalskombinationen möglicherweise verdächtige Personen zu identifizieren. Die Ende der 70er Jahre zur Bekämpfung der RAF-Terroristen entwickelte Rasterfahndung wurde von der deutschen Polizei nach dem 11.9. wieder entdeckt, um möglichen "Schläfern" auf die Spur zu kommen. Dem Bundeskriminalamt genügte die Durchsuchung der staatlichen Datenbanken jedoch nicht, sondern wollte auch auf eigene Faust die Personaldatenbanken möglichst vieler Unternehmen durchsuchen - mit bescheidendem Erfolg.

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Nachdem die Identität der mutmaßlichen Attentäter vom 11.9. bekannt wurde, erstellte man in Deutschland, dessen rotgrüne Regierung damals "uneingeschränkte Solidarität" mit dem Vorgehen der USA zusagte, während Innenminister Schily sich beeilte, im Windschatten der Anschläge sich als Sicherheits- und Ordnungspolitiker zu profilieren, einen Katalog von verdächtigen Merkmalen von möglichen Terroristen. Datenbestände sollten nach Menschen durchforstet werden, die arabischer Herkunft, alleinstehend und zwischen 18 und 40 Jahre alt sind, ein technisches Fach studieren, viel reisen und natürlich dem männlichen Geschlecht angehören (Rasterfahndung in Deutschland).

Zum Ziel wurden neben den Behörden zuerst die Universitäten, schließlich waren auch die aus Deutschland stammenden Terroristen des 11.9. durchweg Studenten (Durchs Raster gefallen). Trotz mancher Proteste erhielten die Länder Zugriff auf die Daten der Studenten. Die meisten Länder schickten die ausgewerteten Daten dann an das BKA. Es kam zu Klagen gegen die Rasterfahndung. Gerichte wie Hessens Oberlandesgericht erklärten die Rasterfahndung ganz oder teilweise für rechtswidrig. Durchgeführt dürfte sie werden, wenn es eine "gegenwärtige Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leben, Leib oder Freiheit einer Person" gibt. Das konnten manche Gerichte nicht so sehen.

Das BKA ermittelte allerdings auch selbst und schickte Mitte Oktober Briefe an den Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), den Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und den Verband Chemische Industrie (VCI). Darin baten sie, dass die Verbände ihre Mitgliedsunternehmen auffordern sollen, die erwünschten Daten aus ihren Personaldatenbanken an das BKA weiter zu leiten. Insgesamt richtete sich der Datenhunger des BKA auf die Datenbanken von 4000 Unternehmen wie Siemens, Bayer oder Lufthansa (Rasterfahndung auf eigene Faust).

Aus welchen Gründen dies auch immer geschehen ist, so haben sich offenbar, wie das Wall Street Journal berichtet, die überwiegende Zahl der Unternehmen geweigert, die verlangten Daten herauszugeben. Von den 4000 angeschrieben Unternehmen hätten nur 212 der datenschutzrechtlich zweifelhaften Aufforderung Folge geleistet. So hatte der VDEW an seine Mitglieder aufgerufen, die Daten ihrer insgesamt 160.000 Angestellten weiter zu geben. Der Sicherheitschef des Verbands hatte die Unternehmen noch unter Druck gesetzt und sie gewarnt, dass sie verantwortlich dafür seien, wenn man bei ihnen Schläfer finden sollte und sie nichts zu deren Identifizierung getan hätten. Doch offenbar hatten viele Unternehmen nicht nur Bedenken über mögliche Verletzungen der Privatsphäre und die Rechtmäßigkeit des Verlangens, sondern sie fürchteten auch Klagen ihrer Angestellten. Ähnliche Aufforderungen wurden vom BKA auch an die führenden wissenschaftlichen Institute in Deutschland geschickt.

Welche Unternehmen Daten geliefert haben, scheint nicht vollständig bekannt zu sein. Während Bayer oder die Hamburgischen Elektrizitätswerke sich geweigert haben, war man etwa bei Energie Baden Württemberg oder Lufthansa dem BKA gegenüber spendabel. Nach Auskunft des WSJ hatten die Unternehmen, die ihre Daten weiterreichten, in aller Regel starke Verbindungen mit dem Staat und waren daher leichter unter Druck zu setzen. Trotz des enormen Aufwands erwies sich die Rasterfahndung jedoch als praktisch ergebnislos. Dafür hat Deutschland im Rat der Europäischen Union den Vorschlag eingebracht, die Rasterfahndung auf ganz Europa auszudehnen, weil dies angeblich der beste Weg sei, den Terrorismus erfolgreich zu bekämpfen (Rasterfahndung europaweit?).

http://www.heise.de/tp/artikel/13/13067/1.html
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