AN.ON. - Anonymität Online

Brigitte Zarzer 21.08.2002

Kriminalität im Internet offenbar weit geringer als bisher angenommen

100.000 Surfer luden bis dato das Programm des Anonymisierungsdienstes AN.ON. down. Das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein legte nun erste Zahlen zu dem Modellprojekt vor und relativierte zudem die offizielle Statistik zur Internetkriminalität.

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Seit dreizehn Monaten betreiben das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULDZ) und die Technische Universität Dresden im Rahmen eines vom Bundeswirtschaftsminister geförderten Modellprojekts den Anonymisierungsdienst AN.ON. Für diesen Dienst wurde das Programm JAP entwickelt, das Internetnutzern anonymes Surfen im WWW ermöglicht. Jetzt wurde eine erste Bilanz gezogen.

"Wegen der den Nutzern zugesicherten Anonymität verfügen die Projektpartner nur in sehr eingeschränktem Maße über statistisches Material. Gleichwohl lassen sich daraus bemerkenswerte Schlüsse ziehen", heißt es von Seiten der Datenschützer. Insgesamt hätten weltweit rund 100.000 Surfer das im Rahmen des Modellprojekts entwickelte Programm JAP heruntergeladen "Durchschnittlich 5000 mal täglich wird JAP genutzt, hochgerechnet auf die gesamte Projektlaufzeit ergeben sich circa 1,2 Millionen Nutzungsfälle, konkretisiert der Landesbeauftragte für den Datzenschutz, Dr. Helmut Bäumler gegenüber Telepolis.

Rein technisch gesehen handelt es sich bei AN.ON um einen Anonymitätsdienst, dessen Basis viele unabhängige Netzknoten (sog. Mix-Proxies) sind, über den die Internet-Kommunikation verschlüsselt abläuft. Mit diesem System bleibt auch den Providern oder Lauschern auf den Leitungen verborgen, wer was im Internet macht. Indes gibt es fünf Server, welche die Anonymität garantieren. Vor kurzem wurde der bislang jüngste vom Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein selbst in Betrieb genommen. "Der Vorteil für den Internetnutzer liegt darin, dass er sich jenen Server aussuchen kann, dem er auch absolut vertraut.", so Bäumler.

Pikantes Detail am Rande: An der strikten Verpflichtung zur Anonymität sind schon einige Sicherheitsbehörden gescheitert.

Da es gerade eine Eigenschaft des Anonymisierungsdienstes ist, keine Verbindungsdaten zu speichern, die eine spätere Identifizierung der Nutzer zulassen, wurde den Anfragern in allen Fällen mitgeteilt, dass die Erteilung derartiger Auskünfte nicht möglich ist,

so das ULDZ.

Besonderen Wert legen die Datenschützer auf die Feststellung, dass "die Kriminalität im Internet offenbar weit geringer ist als bisher angenommen". Dies hätte die Analyse des AN.ON-Projekts ebenfalls gezeigt. Dazu Bäumler "Den circa 1,2 Millionen Nutzungsfällen stehen insgesamt 17 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden im Rahmen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts gegenüber. Die überwiegende Mehrheit waren Anfragen von deutschen Behörden." Gerade diese Statistik würde zeigen, dass das Internet nicht der "Hort des Bösen" ist, wie dies gerne in der Öffentlichkeit dargestellt werde.

Den Einwand, dass die geringe Anzahl an behördlichen Anfragen sich eventuell auch mit fehlenden Personalressourcen in den Ämtern begründen ließe, will Bäumler so nicht gelten lassen.

Das würde dann auch ganz allgemein für die offizielle Kriminalstatistik gelten und diese relativieren. Abgesehen davon haben wir hier in Deutschland - z.B. in Bayern - eine personell sehr gut ausgestattete Abteilung für Internetkriminalität. Uns Datenschützern ging es bei der Veröffentlichung dieser Zahlen darum, einen Kontrapunkt zu den Statistiken der Sicherheitsbehörden zu schaffen. Denn oftmals wird der Eindruck erweckt, das Internet würde überproportional für kriminelle Machenschaften genutzt. Das ist ja offensichtlich nicht der Fall.

Grundsätzlich sei man gerne bereit mit Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten. Dann aber in den "richtigen Bereichen". Die Tendenz, die in Europa in Richtung präventive Überwachung der Bürger ginge, betrachte man mit Sorge. "Wir verfolgen sehr genau was in England passiert oder auch in Österreich. In Deutschland ist die Rechtslage aber noch anders", so Bäumler. Letztlich ginge es bei AN.ON um die Verwirklichung des Teledienstedatenschutzgesetzes. Dort heißt es in § 4 Abs. 6 wörtlich:

Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeiten zu informieren.

http://www.heise.de/tp/artikel/13/13120/1.html
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