Digitale Beweise für häusliche Gewalt

Die New Yorker Polizei wird künftig die Spuren alltäglicher Gewalt mit digitaler Fotografie dokumentieren; in München arbeitet man mit Polaroids

90 000 Einsätze wegen häuslicher Gewalt hat das New York City Police Department (NYPD) pro Jahr. In ungefähr einem Drittel der Fälle kommt es in der Folge zu Festnahmen und Gerichtsverfahren. Die Gewalt im sozialen Nahraum, deren Opfer in den weit überwiegenden Fällen Frauen und Kinder sind, ist von der Beweislage her oft sehr schwierig. Es steht Aussage gegen Aussage und die Opfer widerrufen nach dem ersten Schock manchmal ihren Strafantrag, weil sie vor Gericht nicht bereit sind, gegen ihre Peiniger auszusagen. Dabei spielen auch Einschüchterungsstrategien der Täter eine Rolle.

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Umso wichtiger ist die eigene gründliche Beweisaufnahme durch die Beamten. Fotos von Verletzungen, Blutergüssen oder zerschlagenen Möbeln spielen dabei eine zentrale Rolle. Bisher waren die Polizisten mit Polaroid-Kameras bewaffnet, um am Tatort Aufnahmen zu machen. Die Qualität der Bilder lässt aber zu wünschen übrig, denn die Schnappschüsse sind oft leicht unscharf und lassen z.B. blaue Flecken auf dunkler Haut kaum erkennen. Das soll sich jetzt ändern, denn wie die New York Times berichtet, stattet das Police Department seine Beamten mit Digital-Kameras aus.

Neben der wesentlich besseren und detailgetreuen Qualität der Aufnahmen haben die digitalen Geräte den entscheidenden Vorteil, dass die Bilder unmittelbar per Email an die zuständigen Justizbehörden übermittelt werden können. Vorher dauerte der Versand Tage oder manchmal sogar Wochen. Der zuständige Staatsanwalt oder Richter sieht innerhalb kürzester Zeit die geschwollenen Augen, blutunterlaufenen Wangenknochen oder Würgemale am Hals des Opfers. Dadurch können sofort Haftbefehle oder einstweilige Verfügungen wie Kontaktsperren erwirkt werden. Robyn Mazur, zuständig für häusliche Gewalt am Center for Court Innovation in New York zeigt sich begeistert:

Das ist eine sehr, sehr grundlegende Veränderung. Dadurch, dass diese Bilder direkt und ohne Zeitverlust an die Schlüsselfiguren geschickt werden, können die Fälle in diesen ersten, wertvollen Tagen potenziell viel schneller erledigt werden.

New York ist die erste US-Großstadt, die digitale Fotografie gegen häusliche Gewalt einsetzt, bisher gab es nur Probeläufe in Kleinstädten. Begonnen hat die neue Ära vor einem Jahr im Stadtteil Queens, jetzt wird das Programm auf die ganze Stadt ausgeweitet. Natürlich gab und gibt es auch kritische Stimmen, ein Hauptargument lautet, dass digitale Fotos ohne großen Aufwand manipuliert werden können. Ein Einwand, der sicher nicht von der Hand zu weisen ist, wenn sie nicht von der Polizei geschossen werden. Das zweite Argument lautet, dass die Ermittlungsbehörden damit Opfer unter Druck setzen, die ihre Zeugenaussage zurückziehen wollen. Linda G. Mills, Professorin an der New York University's Ehrenkranz School of Social Work, meint dazu:

Wir müssen zum Dialog ermutigen, nicht durch Mechanismen entmutigen, die die Stimme des Opfers nichtig machen. Wenn die Strafverfolger ein Foto haben, dann können sie sich hinsetzen, es auf den Tisch werfen und sagen: Entweder sind sie für uns oder nicht' - und es spielt keine Rolle mehr, was das Opfer wirklich will. Diese Art von Vorgehen bringt Frauen dazu, in den Untergrund abzutauchen. Denn es gibt dann kein Zurück mehr. Wenn eine Frau die Polizei ruft, weil sie will, dass die Gewalt aufhört, heißt das noch lange nicht, dass sie ihren Mann ins Gefängnis bringen will.

Die Strafverfolger aus Queens argumentieren dagegen, die Innovation helfe den Opfern, sie würden sich seltener unter Druck setzen lassen, den Mund zu halten und es käme häufiger zu Verurteilungen der Täter.

Auch in Deutschland ist das Problem der häuslichen Gewalt massiv. Der Hauptteil der Gewalt findet in den eigenen vier Wänden statt, jährlich fliehen in der Bundesrepublik mehr als 40'000 Frauen vor akuten Bedrohungssituationen in Frauenhäuser. Anfang 2002 trat das neue Gewaltschutzgesetz (Vgl. Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen pdf!) in Kraft, dass die Opfer besser schützt und u.a. die Möglichkeit beinhaltet, den Täter der Wohnung zu verweisen und ein Kontaktverbote zu verhängen. Dieses Gesetz ist ein weiteres, wichtiges Signal, dass häusliche Gewalt keine Privatsache ist und vom Staat nicht toleriert wird. Nach der Definition der Bayerischen Polizei bezieht sich der Begriff häusliche Gewalt: "Auf alle Fälle von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, insbesondere auf Nötigungs-, Bedrohungs- und Körperverletzungsdelikte, auch wenn diese sich nach einer Trennung ereignen oder im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen. Da diese Gewalt ganz überwiegend von Männern ausgeht, wird im Folgenden auch nur von Täter' ... gesprochen." (Vgl. Gewalt in Familie und Partnerschaft. Gemeinsame Bekämpfungsstrategie von Polizei und Justiz, mit Info-Broschüre zum Download.

In einem solchen Fall sichern die Polizisten am Tatort sowohl Personenbeweise, sprich Zeugenaussagen, wie Sachbeweise, zu denen neben ärztlichen Attesten oder rechtsmedizinischen Gutachten auch Fotos z.B. zerstörter Möbel gehören. Auf Anfrage von Telepolis sagte Oberkommissarin Stephanie Badewitz, Beauftragte der Münchner Polizei für Frauen und Kinder:

Die Beamten sind mit Kameras ausgestattet, manche mit Spiegelreflex-, aber das gängigste sind Polaroid-Kameras. Nicht jede Dienststelle hat eine Digitalkamera, so weit sind wir noch nicht. In manchen Fällen häuslicher Gewalt werden die Verletzungen der Frauen dann auch noch im Fotostudio der Spurensicherung dokumentiert. Wir wissen, dass ein Foto dem Staatsanwalt mehr sagt als zwei Seiten schriftliche Erklärungen zum Sachverhalt. Möglichst viel fotografisch festzuhalten, ist auf jeden Fall der richtige Ansatz, den wir auch verfolgen. Die digitale Fotografie als Standard wäre schon sinnvoll, weil man die Daten sofort versenden kann, aber das ist bei uns noch Zukunftsmusik.

Sabine Wieninger vom Frauennotruf München bestätigt, dass die Polizei inzwischen viele Fotos zur Beweissicherung schießt, sie sieht ein Defizit der Beweisdokumentation eher bei den konsultierten Ärzten. Sie meint, wichtig sei, die Interessen der Opfer in den Vordergrund zu stellen und vor der Einführung von Digitalkameras alle potenziellen Vor- und Nachteile gründlich zu prüfen. Nach ihrer Erfahrung finden es die verletzten Frauen manchmal entwürdigend, wenn sie fotografiert werden, vor allem wenn es sich um Ganzkörperbildern handelt und nicht sensibel genug vorgegangen wird. Sie plädiert für eine sorgfältige Abwägung:

Sicher wäre es für viele Frauen eine Entlastung, wenn ein deutlicher Beweis vorliegt, denn den brauchen sie, um nach dem Gewaltschutzgesetz eine Verfügung erwirken wollen, die Beweislast liegt bei ihnen. Andererseits sollte genau geprüft werden, wie mit den Kameras umgegangen wird und ob die Rechte der Opfer voll gewährleistet sind. Ich denke, im Moment muss vor sich allem die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz verbessern, die Umsetzung des neuen Gesetzes muss sich erst noch einspielen. Viel zu wenig Frauen wissen überhaupt, welche Möglichkeiten sind jetzt als Opfer häuslicher Gewalt haben, die Informationsnetzwerke funktionieren noch nicht optimal. Nach unserer Erfahrung hapert es auch manchmal bei der Information durch die Polizeibeamten, das sollte besser werden. Und das größte Problem ist im Moment, dass der Platzverweis des Täters durch die Polizei maximal vierzehn Tage dauert, dann entsteht in manchen Fälle eine Lücke, bis die Anordnung des Gerichts greift, das ist ein echtes Problem für den Schutz der Frauen.

Oberkommissarin Stephanie Badewitz sieht das Problem mit der zeitlichen Schutzlücke auch, sie entsteht vor allem, wenn die Opfer sich nicht sofort nach der Tat an das Familiengericht wenden, um die zivilrechtliche Anordnung z.B. der Wohnungsüberlassung zu erwirken (Vgl. Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt). Die Polizei ist nicht in direktem Kontakt mit den Gerichten und ist darauf angewiesen, dass die Opfer sie über anstehende Fristen oder Lücken informieren, dann kann die vorläufige polizeiliche Maßnahme verlängert werden. Die Zusammenarbeit mit den Frauen läuft ihrer Meinung nach noch nicht optimal, was aber nicht an den Polizeibeamten liege, denn die seien durch Rundschreiben und entsprechende Seiten im Intranet gut informiert. Die Geschädigten müssten ihre Hemmschwellen überwinden, wirklich schnell zur Rechtsantragstelle gehen und der Polizei alle neuen Übergriffe der Partner berichten, was häufig aber durch die intensive emotionale Verstrickung nicht geschehe.

http://www.heise.de/tp/artikel/13/13205/1.html
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