Eindeutige Definition von Cyberkriminalität erforderlich

Jelle van Buuren 16.09.2002

Abgeodneter des Europäischen Parlaments warnt vor dem Vorschlag der EU-Kommission

Die europäische Harmonisierungder Straftatbestände des Hackens und anderer Formen von Computerdelikten dürfe nicht zur Kriminalisierung von digitalen Formen des zivilen Widerstands führen, so der EU-Abgeordneten Marco Cappato (Radikale Partei, Italien) in seinem Kommentar über den Vorschlag der Europäischen Kommission.

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Die Europäische Kommission will für das Hacken in Computersysteme eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr. Wenn ein Hacker Teil einer kriminellen Vereinigung ist oder die Tat beabsichtigt hat, "einen substanziellen wirtschaftlichen Schaden oder einen "substanziellen Schaden an einer wichtigen Infrastruktur zu verursachen, soll die Gefängnisstrafe nicht unter vier Jahre betragen.

Für Cappato sind die von der EU-Kommission vorgechlagenen Definitionen zu ungenau. Er fürchtet, dass auch digitale Formen des zivilen Widerstands kriminalisiert werden könnten: "Es ist eine deutliche Unterscheidung einerseits zwischen Online-Formen von politischen Aktivitäten, zivilem Widerstand, Demonstrationen und Aktivitäten mit geringen oder keinen Folgen notwendig, die teilweise auch als 'Hacken' bezeichnet werden können, und andererseits dem 'Cracken', einer gewaltsamen Handlung, die nur gegen Eigentum, sondern auch gegen leibhaftige Personen ausgerichtet sind.

Cappato verweist auf den Sachverhalt, dass ziviler Widerstand ein wichtiges und notwendiges Mittel der legitimen Opposition sein kann: "Es ist nicht hinzunehmen, Mitgliedsstaaten zu verpflichten, Aktivitäten als Straftaten zu ahnden, die als Beiträge zum öffentlichen Wohl betrachtet werden müssen, auch wenn sie unter den Begriff von "Angriffen gegen Informationssysteme fallen. Beispielsweise Handlungen, mit denen Zensur und Fehlinformation bekämpft werden, die eine Störung oder Sabotage der Mittel beinhalten, mit denen Individuen oder ganze Nationen unterdrückt werden.

Cappato fordert überdies, dass der Vorschlag explizit auf die grundlegenden Rechte und Freiheien hinweisen muss. Die EU-Mitgliedsstaaten sollten auch die Möglichkeit besitzen, bestimmte Formen des politischen Hackens oder des Hackens ohne großen Schaden von der Kriminalisierung in ihren nationalen Gesetzen auszuschließen.

Bürgerrechtsgruppen hatten schon zuvor vor den Folgen des Vorschlags der EU-Kommission gewarnt. Sie verwiesen darauf, dass sich die Sicherheit der Netzwerke oft in einem solch schlechten Zustand befindet, dass Internetbenutzer leicht unerwartet und unbeabsichtigt auf verbotene Webseiten geraten können. Die EU-Kommission will hingegen das Hacken in ein gesichertes Informationsnetzwerk unabhängig von den Absichten unter Strafe stellen. Cappato warnt auch vor diesem Ansatz der Kommission: "Es muss sichergestellt werden, dass die Gesetzgebung sich gegen die Straftat richtet unabhängig davon, ob es sich um einen terroristischen Anschlag, Diebstahl, Verletzung der Privatsphäre, Vandalismus oder eine Straftat handelt -, aber nicht gegen die Mittel, mit der sie durchgeführt wird.

http://www.heise.de/tp/artikel/13/13259/1.html
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