Die Jagd geht weiter
Wie ein wackerer Freiherr die Anbieter von E-Cards, darunter auch Bundeskanzler Schröder, zur Strecke bringt
Was haben Prinz Charles und Günter Freiherr von Gravenreuth gemeinsam? Nun, sie sind blaublütige Mannsbilder aus echtem Schrot und Korn, die beide von einer großen Leidenschaft besessen sind: von der Jagd. Während der Prinz gern Füchsen hinterherhechelt, treibt es der Freiherr und Jurist allerdings virtuell lieber im Internet, und seine Büchse ist das Gesetzbuch, auf dessen Grundlage er seine Opfer gerne mit Abmahnungen zur Strecke bringt.
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| E-Card der SPD mit dem Tropfen, der vielleicht das Fass des Freiherrn zum Überlaufen brachte |
Und von Gravenreuths Jagdstrecke wird immer länger und prominenter. Bereits im Sommer traf es unter anderem die Grünen, die auf ihren Netzseiten den Versand von so genannten E-Cards angeboten hatten. Wodurch sich der Freiherr allein schon aus Prinzip so belästigt fühlte, dass er dagegen zu Felde zog (Einstweilige Verfügung wegen Grünen-E-Card). Ein Gericht teilte seine Meinung, schätzte die E-Cards ebenfalls als unerlaubte Werbemails ein und untersagte das Angebot (Stoibers Website hat das Versenden von E-Cards eingestellt).
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Aber ein freier Herr wie unser Freiherr findet einfach keine Ruh'. Und ohne Jagd kann ein von und zu Gravenreuth sowieso nicht leben. Kurzerhand hat er nun also erneut die Büchse geschultert, ist mit ihr in das Unterholz des Internet gestiegen und bei seiner Pirsch schnell fündig geworden: Bei den Republikanern und bei der SPD, die ebenfalls E-Cards angeboten haben und immer noch klammheimlich anbieten.
Da das Braunwild nicht fristgerecht auf eine Abmahnung regiert habe, schreibt der Jäger von Gravenreuth in einer Presseerklärung vom 25. September, habe das LG München I (Az:33 0 17030/02) soeben gegen die Republikaner eine einstweilige Verfügung erlassen. Und auch das Rotwild (zur schönen Tradition der Jagd von Rot- und Braunwild siehe auch) muss sich in Acht nehmen. Das LG Berlin (Az. 15 0 560/02), heißt es in der freiherrlichen Presseerklärung weiter, habe eine einstweilige Verfügung gegen die SPD erlassen. "Wenn wieder eine Werbe-Mail kommt, droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an Herrn Gerhard Schröder."
"(Die Bundes-SPD) erklärte auf die Abmahnung hin, dass man einen Filter gesetzt hätte. Anders als der nach der einstweiligen Verfügung von den GRÜNEN gesetzte Filter, war der des 'modernen Kanzler' vollkommen wirkungslos. Tests ergaben, dass allenfalls bei einer Identität zwischen der Absender- und der Empfänger-Mail-Adresse ein Versand nicht möglich war. Wenn man dagegen die Mai von test@gravenreuth.de an gravenreuth@gravenreuth.de adressierte wurde sie problemlos ausgeführt. Es kam sogar noch schlimmer, die so verwendeten Test-Adressen wurden erkennbar gespeichert, sodass ein weiterer news-letter diesmal adressiert an 'liebe(r) Test' ging. Auf die Wirkungslosigkeit der Filter hingewiesen, kam nur noch Schweigen bei der SPD." - Aus der Presseerklärung
Ein schöner Erfolg für unseren umtriebigen Freiherrn, der sich dennoch kurz mal eine Pause gönnen und dabei an das schreckliche Schicksal seines Jagdfreundes Prinz Charles denken sollte. Dieser will nämlich, meldet heute die Agentur AP, aus Protest seine Heimat verlassen, wenn dort das viel diskutierte Verbot der Fuchsjagd tatsächlich erlassen werden sollte. Und falls Ähnliches bei uns geschehen sollte, also die Abmahnjagd eines gar nicht mehr freiherrlichen Tages erschwert oder gar untersagt würde, wäre es doch ein herber Verlust für die gesamte deutsche Internet-Gemeinde, wenn der Freiherr dann dem Vorbild Prinz Charles trotzig folgen sollte und Deutschland protestierend verließe.
http://www.heise.de/tp/artikel/13/13315/1.html- Wegen was? (30.9.2002 11:45)
- bin zwar kein jurist (30.9.2002 11:25)
- das bringt womöglich (30.9.2002 11:18)
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