Die kalte Republik
Ein Land mauert sich ein - Die derzeitige Asylpolitik scheint Rücksicht auf Verluste nicht zu kennen
Beispiele aus dem Saarland, Berlin und Nordrhein-Westfalen belegen: Globalisierung heißt noch lange nicht automatisch Weltoffenheit.
Wie steht es mit der Asyl- und der Ausländerpolitik in Deutschland? Wenn die derzeitigen Vorgänge im kleinen Saarland symptomatisch sind, dann könnte man das Fürchten bekommen. Im laufenden und im vergangenen Jahr ist es dort zu einer Serie von Abschiebungen unter extremen Bedingungen gekommen, die man selbst bei nüchterner Betrachtung eigentlich nur noch als staatliche Exzesstaten beschreiben kann. Zum Beispiel am 1. Juli 2002. An diesem Tag versuchte die Polizei Tahsin Özdemir abzuschieben. Özdemir, dessen gesamte Familie nach 14-jährigem Aufenthalt bereits am 15.11.2001 in einer Nacht- und Nebelaktion abgeschoben worden war, wurde zu diesem Zeitpunkt wegen Suizidgefahr in der psychiatrischen Klinik Merzig behandelt. Die Klinik wurde umstellt, Özdemir wurde von acht Polizisten festgenommen und gegen den ausdrücklichen Widerspruch des Klinikpersonals verschleppt. Auch ein ärztliches Attest über die Suizidgefahr konnte die Polizei nicht umstimmen. Erst ein gerichtlicher Eilantrag verhinderte den Vollzug der Abschiebung in letzter Minute.
Dass Tahsin Özdemir ein mutmaßlicher Straftäter ist, ändert nichts an der Verwerflichkeit eines Abschiebeversuchs aus der psychiatrischen Behandlung heraus - ganz zu schweigen davon, dass sich der Wille zur Abschiebung der ganzen Familie seit dem November des Vorjahres Jahres überdeutlich in den Handlungen der Landesregierung manifestiert hatte, Straftat hin oder her. Wenn man dem Gästebuch des Unterstützerkreises der Familie Özdemir glauben darf, missbrauchte sie sogar 9-11 zur Legitimation der Familienabschiebung vom 15.11. In einem Eintrag vom 18.02.2002 zitierte ein Poster mit der Signatur "Grimm, Innenministerium" einen offenen Brief der politisch zuständigen saarländischen Innenministerin Kramp-Karrenbauer. Der letzte Satz des Zitats lautet:
In diesem Fall ist zudem die Feststellung angebracht, dass aus in der Person und in dem Verhalten einiger Familienmitglieder liegenden Gründen, die hier nicht näher dargelegt werden können, die durchgeführte und ggf. weitere Abschiebung durchaus vor dem Hintergrund der aktuellen Bemühungen um die innere Sicherheit weitere Rechtfertigung erhält.
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Laut Aussagen der Aktion 3. Welt Saar leitete ein Regierungsdirektor namens Hanno Grimm auch persönlich den Abschiebeversuch gegen Tahsin Özdemir aus der Psychiatrie.
Weniger Glück als Tahsin Özdemir hatte die Familie Celik-Özel, die am 5.9.2002 aus der kleinen saarländischen Gemeinde Gerlfangen abgeschoben wurde. Die vier Kinder der Familie, die sich seit 1991 in der BRD aufhielt, sprechen weder türkisch noch kurdisch, der Familienvater ist Repressalien der türkischen Polizei ausgesetzt, die allgemeine Lage der Familie im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien wird als desolat beschrieben.
Trotz der wütenden Proteste von Freunden und Bekannten der betroffenen Familien, trotz Mahnwachen, Demonstrationen und Schweigemärschen (bei auffallend starker kirchlicher Beteiligung) denkt die saarländische Innenministerin offensichtlich nicht daran, ihre Politik in dieser Frage zu ändern, oder personelle Konsequenzen zu ziehen.
Derweil findet zur Zeit in Berlin ein Prozess statt, der ein vielleicht noch deutlicheres Licht auf die aktuelle Situation des Asylrechts in Deutschland wirft als die saarländische Abschiebepraxis. Im November 2000 war es in der Berliner psychotherapeutischen Flüchtlingsberatungsstelle Xenion zu polizeilichen Jagdszenen gekommen.
Auf dem Weg zu einem Termin in der Beratungsstelle hatte man den 17-jährigen, foltertraumatisierten Kurden Davut K. ohne Fahrschein erwischt. Davut K. flüchtete zu der Beratungsstelle, wenig später tauchte die Polizei dort in Mannschaftsstärke auf und versuchte Davut K. wegen Schwarzfahrens mit gezückten Dienstwaffen festzunehmen. Aus Angst vor einer Abschiebung sprang der Kurde aus dem Fenster und verletzte sich bei seinem Sturz lebensgefährlich. Zwei Jahre später stehen nicht die beteiligten Polizisten vor Gericht - sondern Dietrich F. Koch, der Therapeut des jungen Mannes, der die Polizei zunächst am Betreten seiner Praxis hindern konnte, dann aber gewaltsam zur Seite geschoben wurde. Ihm wird wegen "Widerstands gegen die Staatsgewalt" der Prozess gemacht - auch dies belegt, wie bei den saarländischen Parallelfällen, einen maximalen Verfolgungswillen der Behörden, die vom Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit anscheinend noch nie etwas gehört haben. Davut K. lebt heute als anerkannter politischer Flüchtling in Berlin.
Verhältnismäßig kann schon lange nicht mehr genannt werden, was sich der Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin im Umgang mit etwa 500 Roma leistet, die seit Juni in Zelten gegen ihre drohende Abschiebung ins ehemalige Jugoslawien protestieren.
Der Bürgermeister steht im Verdacht, den genehmigten und vom Versammlungsesetz gedeckten regelmäßigen Umzug und andere Protestaktionen der Roma behindert zu haben, indem er vorgesehene (und genehmigte) Lagerplätze ohne jeden ersichtlichen Grund aufreißen und unbrauchbar machen ließ - sogar eine simple Demonstration am Rathaus entlang wurde mit einem ähnlichen Verfahren verunmöglicht. Seine ständigen Schikanen gegen die Protestler haben mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das die Staatsanwaltschaft zu interessieren beginnt - sie ermittelt gegen den als äußerst selbstherrlich verschrieenen Erwin wegen besonders schwerer Nötigung, Untreue und Verstößen gegen das Versammlungsrecht.
Gleichzeitig ließ die Polizei in Nordrhein-Westfalen keine Möglichkeit aus, die protestierenden Roma daran zu hindern, ihren Protest zum letzten Parteitag der Grünen in Bremen zu tragen, wo sie am 18.10. 2002 auftreten wollten, um Bundesaußenminister Joscha Fischer mit ihrer Sicht der Dinge zu konfrontieren: Ihrer Meinung nach ist er in erheblichem Maß dafür mitverantwortlich, dass demnächst bis zu 60.000 Roma nach Jugoslawien verschubt werden sollen.
Der formaljuristische Vorwand in diesem Fall war die sog. Residenzpflicht, eine Rechtsvorschrift, die es Flüchtlingen verbietet, den Landkreis zu verlassen, dem sie zugeteilt worden sind.
Das wirklich Erschreckende an den Beispielfällen ist die Tatsache, dass die Liste ähnlicher Ereignisse nahezu beliebig verlängert werden könnte. Wohin man auch sieht, wenn es um Asyl und Ausländer geht: Eine Bundesrepublik starrt zurück, die den Betroffenen mit extrem restriktiv gehandhabten Rechtsnormen, "Ausreisezentren", ständigen Abschiebungsdohungen und anderen Instrumenten eine kalte, aber perfekt administrierte und mit wohlklingenden Euphemismen verzierte Hölle bereitet - für ein Land, das anderen andauernd erklären will, wie die Menschenrechte zu verstehen sind, wahrlich kein Ruhmesblatt.
http://www.heise.de/tp/artikel/13/13507/1.html- Kommentierende Jahresbetrachtung (8.12.2002 13:43)
- Sehr richtig (5.11.2002 4:54)
- und Tschüss (5.11.2002 4:47)
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