Deutschland treibt in der EU die Rasterfahndung voran

Rasterfahndung sei ein "wirksames und erfolgreiches" Fahndungsinstrument

Obwohl die Rasterfahndung nach islamistischen Schläfern hierzulande nicht nur juristisch höchst umstritten ist, sondern bislang auch keine konkreten Ergebnisse gebracht hat, wirbt die Bundesregierung in Brüssel massiv für die Einführung einer europaweit koordinierten Rasterfahndung.

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Die konservativen Dänen und die rot-grünen Deutschen harmonieren im EU-Rat gerade zu vorbildlich: So hat die dänische Präsidentschaft die Intiative "zur Erstellung gemeinsamer Profile von Terroristen" in Gang gebracht, die von Deutschland unterstützt wird. Deutschland seinerseits plädiert für die "computergestützte präventive Recherche" der einzelnen Mitgliedstaaten "auf der Grundlage abgestimmter Täterprofile", oder einfacher ausgedrückt: einer europaweiten elektronischen Rasterfahndung.

Bei der europaweiten Rasterfahndung führen die Mitgliedstaaten die Datenerhebung und den Datenabgleich selbst durch. Eine gemeinsame Datenbank soll nicht nötig sein - obgleich Europol sicherlich später diese Aufgabe übernehmen könnte. Das geplante Vorgehen schildert die deutsche Delegation im Dokument Enfopol 130.

So sollen die Mitgliedstaaten ein abgestimmtes Terroristenprofil nach dänischem Muster erstellen. Auf Grundlage dieses Profils durchsucht jeder Mitgliedstaat einschlägige nationale Datenbestände wie etwa Melderegister, Ausländerregister oder Datenbestände in Universitäten nach Personen, die durch die Sicherheitsbehörden weiter überprüft werden müssen. "Je genauer das abgestimmte Täterprofil, desto kleiner der erfasste Personenkreis", heißt es mahnend angesichts des ungenauen Terroristenprofils hierzulande.

Bei den weiteren Überprüfungsmaßnahmen soll abgeklärt werden, ob es sich bei den erfassten Personen tatsächlich um Terroristen handelt. Dafür können auch Erkenntnisse anderer Mitgliedstaaten herangezogen werden. Die Staaten unterrichten sich gegenseitig über den Verlauf und die Ergebnisse ihrer Fahndung. Auf diese Weise sollen die Länder auf der gleichen Fahndungsgrundlage arbeiten können

Die deutsche Delegation wirbt damit, dass die Rasterfahndung ein "wichtiges Instrument einer erfolgreichen präventiven Terrorismusbekämpfung" sei. Sie verhindere, "dass einzelne Mitgliedstaaten zum Versteck für Terroristen werden". Schließlich könne eine "wirksame und erfolgreiche" Rasterfahndung in einem Staat allein nicht verhindern, "dass dieser Staat von Anschlägen getroffen wird, die von Personen in anderen EU-Staaten geplant und vorbereitet wurden". Ein "abgestimmtes Vorgehen" sei daher erforderlich. Am 7. und 8. November diskutierte der Artikel-36-Ausschuss des EU-Rats über das Anliegen und beschloss, dass die Deutschen zunächst ein konkretes Papier erstellen und ein Seminar vorbereiten sollen, um dort das Thema weiter zu beraten.

http://www.heise.de/tp/artikel/13/13713/1.html
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