Mit dem Copyright gegen Kritik

Oliver Frommel 06.12.2002

Der Chemiekonzern Dow nutzt den Digital Millennium Copyright Act, um einen Provider zu zwingen, eine kritische Website aus dem Netz zu nehmen

Der Digital Millennium Copyright Act ist nicht nur ein willkommenes juristisches Werkzeug zur Eindämmung des Kopierens von Filmen und Musik im Internet. Auch gegen unliebsame Websites kann dieses Gesetz verwendet werden. Der Chemiekonzern Dow ging damit jetzt gegen eine kritische Website vor, die die Dow corporate identity kopiert hatte.

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Die Firma Dow Chemical ist mit einem Jahresumsatz von 28 Milliarden Dollar und einer Präsenz in mehr als 170 Ländern einer der größten Chemiekonzerne der Welt. Bekannt ist er freilich auch durch die Herstellung von Kampfstoffen wie Napalm und Agent Orange.

Im Jahr 2001 übernahm Dow Chemical die Firma Union Carbide, die 1984 bei dem Gas-Unglück von Bhopal traurige Berühmtheit erlangte. Nun hatte Union Carbide bereits 1989 eine Entschädigung in Höhe von 470 Millionen Dollar bezahlt und den Fall damit weitgehend abgeschlossen. Die einzelnen Opfer sollen aber angeblich nur zwischen 300 und 500 Dollar bekommen haben. Durch die Konstruktion der Firmenübernahme schloss Dow Chemical im übrigen jede Haftung für das Unglück aus, wie sich der entsprechenden Stellungnahme entnehmen lässt.

Die Opfer und einige mit ihnen solidarische NGOs halten diese Kompensation aber für nicht ausreichend. Schließlich wurden bei der Katastrophe Tausende Menschen getötet und Hunderttausende verletzt, die zum Teil noch heute unter den Folgen zu leiden haben. So gibt es selbst im Jahr 2002 wieder Demonstrationen, in denen die Betroffenen versuchen, ihre Rechte geltend zu machen.

Aus dem Umfeld von rtmark wurde in diesem Zusammenhang eine Website mit ähnlichem Anliegen betrieben, die die corporaty identity der offiziellen Dow-Site kopierte. Auf den ersten Blick kaum erkennbar, waren in Presseerklärungen zynische Stellungnahmen zu der Bhopal-Katastrophe zu finden, die auch dem unbedarften Surfer seltsam vorkommen mussten. Auch der Domainname dow-chemical.com ließ wohl manchen an Großchemie interessierten Web-User hier landen.

Diese Website scheint Dow unangenehm aufgestoßen zu sein, die Firma schaltete ihre Anwälte ein. Diese kontaktierten die Firma verio.net, die als Provider gegenüber thing.net auftritt, die wiederum den Server der Parodie-Site betreibt. Konfrontiert mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen den DMCA schaltete verio.net kurzerhand die Leitung zu thing.net ab, und der kleine ISP war erst mal ohne Internet. Gegen geltendes Recht wurde von den Betreibern angeblich nicht nur durch die Verwendung kopierter Logos verstoßen, sondern auch durch die Verwendung der Domain dow-chemical.com. In dem Schreiben sind dementsprechend Verstöße gegen den DMCA, den Anticybersquatting Consumer Protection Act und den Lanham Act aufgelistet.

"Dow has recently discovered that the operator(s) of dow-chemical.com (the "Website") is blatantly violating Dows intellectual property rights. Dow provides this notification of infringement pursuant to the Digital Millennium Copyright Act (the "DMCA")." Aus dem Schreiben an verio.net

Thing.net konnte seinen Betrieb nach dem Abschalten der fraglichen Website wieder aufnehmen - unter der Androhung, die Anbindung endgültig zu verlieren, sollte diese wieder ans Netz gehen. rtmark selbst reagierten mit einer Erklärung, die sie nutzten, auf das eigentliche Problem hinzuweisen.

Wie schon im Fall von gatt.org (Die WTO schließt eine kritische Website, Hunderte neue entstehen) erweisen sich die Urheberrechtsgesetze und der DMCA als Mittel, unliebsame Websites aus dem Verkehr zu ziehen. Es bleibt abzuwarten, ob die Sache auch in diesem Fall wieder glimpflich verlaufen wird (Gatt.org bleibt vorerst im Netz).

http://www.heise.de/tp/artikel/13/13745/1.html
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