Letztes Kapitel im unendlichen Fall Yahoo

Nathalie Roller 13.02.2003

Ein Pariser Straftribunal hat am Dienstag Yahoo-Exboss Tim Koogle freigesprochen, gegen den wegen angeblicher "Verbrechen gegen die Menschheit" geklagt worden war

Die unendliche Geschichte rund um die Yahoo-Auktionsseiten und die darin feilgebotenen Nazi-Devotionalien hätte eigentlich schon im November 2000 zu einem Abschluss kommen können: Damals hatte der Pariser "Internetrichter" Jean-Jacques Gomez ein für internationales Aufsehen sorgendes Urteil gefällt, das Yahoo.com dazu zwang, ihre Online-Versteigerungen innerhalb von drei Monaten für Franzosen unzugänglich zu machen. Der Anti-Rassismusbewegung MRAP und einem Verband von ehemaligen Auschwitz-Deportierten ging die Umsetzung des französische Urteils durch die US-Suchmaschine entschieden zu langsam und man bezichtigte Yahoo und Tim Koogle der "Verbrechen gegen die Menschheit" und der "Rechtfertigung von Kriegsverbrechen". Diesmal allerdings auf strafrechtlichem Wege.

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Rein theoretisch riskierte Tim Koogle, Yahoo-Präsident bis März 2001, bis zu 5 Jahren Gefängnis und 45.000 Euro Geldstrafe. Doch die Kläger wollten bloß ein Exempel statuieren und forderten einen "symbolischen" Euro Schadenersatz und vor allem die internationale Veröffentlichung des Urteils. Wohl um dem amerikanischen "Freedom of speech" das in Rassismusfragen strengere französische Recht entgegen zu setzen. Ein kalifornisches Gericht hatte nämlich im November 2001 Yahoo Recht gegeben und erklärt, dass sich eine US-Firma nicht der französischen Gesetzgebung unterzuordnen hätte. Für die klagenden Antirassismus-Bewegungen offenbar ein Affront.

Am 26.Februar 2002 erklärte sich das Pariser Straftribunal für kompetent, um über die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Tim Koogle und Yahoo zu urteilen: Die vom nationalen Territorium aus zugängliche Versteigerung von Naziobjekten und die "simple Existenz eines informatischen Links 'search', das den User dorthin einlädt, stellt das notwendige Element an Werbung dar, um das Delikt der Rechtfertigung von Kriegsverbrechen zu konstituieren", wie in der Zuständigkeitserklärung des Gerichts zu lesen steht. Yahoo hatte sich bereits im Januar 2001 dazu bereit erklärt, die Nazi-Devotionalien von der Auktions-Sektion zurückzuziehen und weltweite Filtermaßnahmen zu ergreifen. Noch dazu waren die Online-Versteigerungen letzten Mai in sechs europäischen Ländern, darunter auch Frankreich, völlig fallen gelassen worden.

Doch die französische Justiz ließ nicht locker und am 7.Januar erklärte der Staatsanwalt, dass "die Versteigerung von Nazi-Objekten in dem Versuch, für diese den größtmöglichen Gewinn zu erhalten, sehr wohl den Tatbestand eines Verbrechens gegen die Menschheit" darstelle. Weil jedoch Yahoo die Situation mittlerweile völlig bereinigt hätte, forderte der Staatsanwalt den völligen Straferlass, die symbolische Verurteilung zu einem Euro Schadenersatz und die Veröffentlichung des Urteils. Eine "minimale" Forderung, der nun der Richter am Dienstag nicht gefolgt ist, da die "Rechtfertigung von Kriegsverbrechen" erst dann vorliege, wenn diese "glorifiziert, gerühmt oder zumindest unter ein günstiges Licht gestellt wurden". Das aber sei hier nicht der Fall gewesen.

Der Freispruch dürfte für Tim Koogle, der bei den beiden Gerichtsterminen nicht persönlich anwesend war, dann doch eine gewisse Erleichterung darstellen. Denn wie sein Pariser Anwalt in einem Interview erklärte, sei Koogle sehr erschüttert darüber gewesen, der Rechtfertigung von Kriegsverbrechen bezichtigt worden zu sein. Ganz abgesehen davon, dass "vom Internet nicht mehr viel übrig bleiben würde, wenn wir sämtliche Gesetzgebungen der Welt anwenden müssten".

http://www.heise.de/tp/artikel/14/14177/1.html
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