Gesichtserkennung auf dem Prüfstand

Johannes Zerbst 27.03.2003

Eine Studie zum Thema computergestützte Gesichtserkennung wirft neue Fragen auf, was den internationalen Bestrebungen zur Einführung biometrischer Ausweisdokumente allerdings keinen Abbruch tut

In den USA ist in der Vorwoche des Irakkriegs mit dem Face Recognition Vendor Test 2002 (FRVT) eine umfangreiche Studie zum Thema computergestützte Gesichtserkennung veröffentlicht worden. Darin wird den Überwachungsprodukten aus diesem Marktbereich über die letzten zwei Jahre eine deutliche Leistungssteigerung bescheinigt. Die ausschließlich technisch angelegte Studie unter Schirmherrschaft des "National Institute of Standards and Technology" (NIST) testete im Sommer 2002 im Auftrag verschiedener Regierungsbehörden sechzehn unterschiedliche Erkennungssysteme auf ihre Praxistauglichkeit, darunter auch die Software deutscher Firmen.

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Dabei wurde das Untersuchungsdesign jenen Anforderungen angepasst, die staatliche Interessenten an praxistaugliche Überwachungs-Tools stellen. An Kontrollstellen auf Flughäfen oder an der Landesgrenze muss es eine solche Software bewerkstelligen können, die Identität von Einreisenden anhand ihres Ausweisdokumentes zu bestätigen oder sie unter Rückgriff auf eine Datenbank zu identifizieren. Erwartet wird überdies, in einer "watch-list" gespeicherte, staatlich gesuchte Personen bei Bedarf auch in Echtzeit mit Hilfe von Überwachungskameras in einer Menschenmenge orten zu können.

Um realitätsnähere Bedingungen zu schaffen, bettete FRVT 2002 die von Testpersonen erhobenen Datensätze in eine digitalisierte Lichtbild-Datenbank ein, die unter Rückgriff auf das "mexican non-immigrant" Visa-Archiv des US-Department of State bereits 121.589 Foto-Daten von 37.437 Personen enthielt.

Geringe Leistungsfähigkeit

Im Abschlussbericht finden sich neben anbieterspezifischen Leistungsbewertungen der Praxistauglichkeit auch eher skurril anmutende Ergebnisse, wie zum Beispiel die Feststellung, dass weibliche Probanden schwieriger zu identifizieren seinen als männliche, und die Identifikation älterer TestteilnehmerInnen offensichtlich erfolgversprechender zu bewerkstelligen sei als bei jüngeren.

Für die Analyse verwendete Innen- und Außenaufnahmen derselben Person am selben Tag

Selbst unter Idealbedingungen garantierten die besten Produkte nur eine Identifikationsquote von bis zu 90 % bei einer Falschidentifikation von 1 %. Wesentlich schlechtere Ergebnisse wurden geliefert, wenn in der Praxis relevante Faktoren wie z.B. eine schlechtere Bild-Ausleuchtung bei Außenaufnahmen, das Alter der Referenzdaten sowie Größenunterschiede im Umfang der verwendeten Referenzdatenbank oder der "watch-list" berücksichtigt wurden.

Unter "ourdoor"-Bedingungen leistete selbst das beste System nur eine Erkennungsrate von 50% bei 1 % Falsch-Identifikation. Bei einer simulierten "watch-list" von 300 Personen wies das beste System gerade noch eine Identifikationsrate von 69 % vor.

Auch der Zeitraum, der zwischen Erfassung eines Bildes in der Datenbank und der späteren, darauf basierenden Identifikation einer Person liegt, scheint die Leistung von Erkennungssystemen zu schmälern. Die Gutachter konstatieren dem besten System in diesem Zusammenhang einen jährlichen Rückgang der Identifizierungsquote von 5 %.

Implizit wird durch die zahlenmächtige Studie die für biometrische Applikationen maßgebliche Grundannahme relativiert bzw. in Frage gestellt, dass jeder Mensch über zeitlose unveränderliche individuelle Merkmale verfüge, die eine eindeutige Identifikation mit möglichst zeit- und kostengünstigem Aufwand einwandfrei ermöglichen können.

Politisches Verlangen nach biometrischen Merkmalen unbeeindruckt von der geringen Leistungskraft

Trotz der somit nach wie vor unzureichenden Leistungsfähigkeit von Gesichtserkennung gibt es derzeit keine Anzeichen dafür, dass die US-Administration von ihrem Vorhaben abrückt, auf Grundlage des Enhanced Border Security and Visa Entry Reform Act im Visa-freien Grenzverkehr des Visa Waiver Program ab Oktober 2003 nur noch maschinenlesbare Pässe zu akzeptieren, die zudem spätestens ab 26. Oktober 2004 biometrische Daten des Passbesitzers enthalten sollen. Sollten die 29 betroffenen Staaten, zu denen auch Deutschland zählt, bis zu diesem Termin keine entsprechenden Änderungen an ihren Pässen vorgenommen haben, werden demnach Reisende künftig wieder unter die Visa-Pflicht fallen, wobei die USA sich bei der Ausstellung dieser Dokumente die Erhebung biometrischer Daten und deren Weiterverwendung vorbehält.

Diesbezüglich hat die Standardisierungsbehörde NIST schon Vorarbeiten geleistet und dem US-Kongress Mitte Februar unter Einbeziehung der jetzt veröffentlichten FRVT-Ergebnisse unter anderem die Empfehlung ausgesprochen, biometrische Daten von Fingern und Gesicht in künftige biometrische Visa-Dokumente aufzunehmen:

"(...) within the intelligence community, facial data is often the only biometric data that has been and is currently being captured. Based on these considerations, our measurements indicate that a dual biometric system including two fingerprint images and a face image may be needed to meet projected system requirements for verification."

Diese Favorisierung von biometrischen Gesichtsmerkmalen und Fingerabdrücken dürfte sich auch auf die Bestrebungen zur Einführung biometrischer Ausweisdokumente in der EU auswirken. Die Kommission meldete Mitte letzten Jahres, jedwede Entwicklung, aufgrund deren biometrische Daten in US-Pässen verwendet werden, aufmerksam verfolgen zu wollen. Verschiedene EU-Staaten, darunter auch Deutschland, haben nach dem 11.September 2001 bereits die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung biometrischer Ausweisdokumente geschaffen.

Kein Alleingang

Nach einer Entschließung des Rates der EU haben die Mitgliedstaaten zudem so schnell wie möglich, spätestens jedoch zum 1. Januar 2005 (Pässe) bzw. 1. Januar 2006 (Personalausweise) maschinenlesbare Dokumente nach Maßgabe der Empfehlungen der ICAO einzuführen, welche sich für die Implementierung biometrischer Gesichtsmerkmale ausspricht. Eine Einführung biometrischer EU-Visa nach dem Vorbild der USA, die Deutschlands Innenminister Schily regelmäßig anmahnt, ist nach derzeitiger Beschlusslage allerdings erst frühestens im Jahre 2008 möglich.

Innenminister Schily und "Heimatschutzminister" Ridge aus den USA trafen bei einer Zusammenkunft Anfang Februar weitere Absprachen darüber, sich für international einheitliche Standards bei Kontrollen mit Hilfe biometrischer Verfahren einzusetzen. So soll vermieden werden, dass sich Staaten im Alleingang auf unterschiedliche Identifizierungsmerkmale in Ausweisdokumenten festlegten, was eine grenzüberschreitende Überprüfung sowie den Datenaustausch zwischen den Geheimdiensten erschweren würde.

Anlässlich der Computermesse CeBIT, auf der sich auch in diesem Jahr Anbieter von computergestützten Überwachungssystemen tummelten, die in der staatlichen Biometrie-Nachfrage einen ertragreichen Zukunftsmarkt wittern, mahnte Innenminister Schily noch einmal zur Geduld: "Es wird keinen Alleingang geben. Wir brauchen auf diesem Gebiet eine internationale Standardisierung."

Einer Pressemitteilung des Innenministeriums ist zu entnehmen, dass auf Anregung von Schily bereits im vergangenen Jahr eine deutsch-amerikanische Arbeitsgruppe eingesetzt worden ist, die offenbar dazu dienen soll, eine gemeinsame Linie beider Länder für die Einführung internationaler Standards für biometrische Dokumente auszuarbeiten. Die Einführung von Pässen und Ausweisdokumenten, die biometrische Merkmale enthalten, ist schließlich als globale Bescherung geplant.

http://www.heise.de/tp/artikel/14/14463/1.html
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