Krummes Urteil wegen Pädophilie im Internet
Zwei bekennende Pädophile wurden wegen Verbreitung von Kinderpornografie im Internet verurteilt. Allerdings handelt es sich nicht um pornografische Bilder, sondern um den angeblichen Bekenntnisbericht eines Mannes, der als Kind sexuelle Beziehungen zu erwachsenen Männern hatte
Die Richterin am Trierer Amtsgericht schloss sich mit ihrem harten Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. 6 Monate mit Bewährung plus 3000,00 Euro Geldstrafe bekam Ilja. S., 8 Monaten ohne Bewährung Dieter Gieseking, der in der Öffentlichkeit bereits als Vorsitzender des inzwischen aufgelösten Pädophilen-Vereins "Krumme 13" bekannt ist. Beide waren bereits wegen Kindesmissbrauchs, bzw. Verbreitung von Kinderpornografie vorbestraft.
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Gieseking ist eine bundesweit bekannte Figur der Szene, seit vergangenes Jahr seine Website "Krumme 13", sowie der Versuch den gleichnamigen Verein als gemeinnützig anerkennen zu lassen, die Kinderschützer auf den Plan rief. Ihre heftigen Proteste und Forderungen nach einem Verbot des Vereins (vgl. "Für diese Leute ist die Guillotine noch viel zu wenig") fanden begeisterte Unterstützung ausgerechnet bei den Neonazis, die sich sofort selbst gegen diese "entartete Sexualität" engagierten. Zuerst wurden die Fensterscheiben der Wohnung von Gieseking zerschlagen und er selbst mit Abfall beworfen, anschließend geriet eine völlig unbeteiligte Frau mit gleichem Namen ins Visier der selbst ernannten Rächer der Republik, sie wurde am Telefon massiv bedroht.
Diese brutale Selbstjustiz aus dem braunen Sumpf sorgte dafür, dass die Pädophilen sich selbst als arme Verfolgte darstellen konnten. Das tun sie genauso gerne und ausführlich wie die Rechtextremen. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied: Volksverhetzung ist strafbar, Verherrlichung von Pädophilie nicht. Wer sich nicht an einem Kind vergreift oder kinderpornografisches Material verbreitet, kann und darf Sexualität mit Kindern nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland öffentlich verteidigen und sich für eine Änderung der entsprechenden Strafrechtsparagrafen einsetzen.
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Die meisten Bundesbürger finden es widerwärtig, wenn ein Kinderschänder sich hinstellt und offen das Recht seiner sexuellen Befriedigung mit Kindern einfordert. Nichts spricht gegen eine heftige öffentliche Diskussion darüber - nur strafbar ist dieses Verhalten definitiv nicht. Das wird es erst, wenn ein Erwachsener sich sexuell an einem Kind zu schaffen macht, denn inzwischen hat es sich herum gesprochen, dass ein Kind gegenüber einem Erwachsenen nicht selbst bestimmt sexuell handeln kann, dazu ist das Machtgefälle zu groß.
Die Definition, dass alle sexuellen Handlungen an, mit und vor Kindern sexueller Missbruch sind, wird nur noch von der Lobby der Pädophilen angezweifelt. Sie würden gerne ihre Neigungen wieder straffrei ausleben und es liegt an der Gesellschaft, ihnen nicht zu erlauben, sich an Kindern zu befriedigen. Dafür muss man ihnen aber nicht verbieten, für ihre Interessen und Meinungen einzutreten, schließlich gibt es viele Gruppen in unserer Gesellschaft, die Änderungen - auch des Strafrechts - einfordern. Der öffentliche Widerstreit verschiedener Meinungen ist ein wichtiges Grundrecht in unserem System.
Und eine öffentliche Auseinandersetzung zu dem Thema ist wichtig. Nach wie vor versucht unsere Gesellschaft das Thema von sich weg zu drängen und zu tabuisieren. Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder ist das Strafrechtsdelikt mit der höchsten Dunkelziffer. Mindestens jede fünfte Frau ist betroffen (vgl. Sexuelle Gewalt und unter den Jungen werden zwischen zehn bis zwanzig Prozent missbraucht (vgl. Kein sicherer Ort).
Viele Opfer bedeuten auch viele Täter und die Täter stammen meistens aus dem direkten Umfeld, sind Verwandte, Freunde oder Betreuer. Es gibt also sehr viele Pädophile in unserer Gesellschaft und der Fremde, der hinter dem Busch einem Kind auflauert, ist der seltene Ausnahmefall. Umso wichtiger ist es, öffentlich über das Thema zu diskutieren und nicht so zu tun, als beträfe es nur einzelne Perverse, mit denen sowieso keiner etwas zu tun haben will.
Die Schlagzeilen und die öffentliche Verurteilung im Fall der "Krumme13" haben dafür gesorgt, dass der Provider die Website nicht mehr hosten wollte und die Pädophilen-Truppe löste sich als Verein im Januar 2003 auf. Die Website ist längst wieder online und sie ist nur eine unter vielen, die unter Namen wie AG Pädo, Pädo-Portal, IPCE oder Trotz-Webring im Internet zu finden sind. Dazu gehört unter anderem auch das "Pedosexual Resources Directory", kurz PRD genannt, das nach eigenen Angaben eine wissenschaftliche "Datensammlung zu sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern" in Englisch und Deutsch sein soll.
Es wurde von dem jetzt verurteilten Ilja S. inhaltlich betreut und auf verschiedenen Servern, unter anderem auch von der Krummen 13 gespiegelt. Dabei war im Impressum klar gestellt, dass allein Ilja S. die Inhalte verantwortet. In dieser wenig exquisiten Dokumenten-Sammlung findet sich auch der Text, in dem ein Mann namens Stefan sozusagen als Beichte seines Lebens davon berichtet, wie er als 11jähriger Sex mit einem Dreißigjährigen hatte. Literarisch ist keinerlei Anspruch erkennbar, das schlecht geschriebene und wohl kaum authentische Machwerk ist immer noch online zu finden und erwähnt unter anderem oralen Sex. Dass dieser Blödsinn von einem Pädophilen zur Selbstrechtfertigung verfasst wurde, kann nach der Lektüre kaum bezweifelt werden. Aber wie die Richterin dazu kam, diesen Text als Pornografie zu werten, ist schlicht rätselhaft.
Zweifelsfrei sind die beiden Angeklagten bekennende Päderasten. Das ist ekelhaft, aber für diese Meinung oder Gesinnung wird man in der Bundesrepublik nicht bestraft. Das betonte auch der Staatsanwalt. Deswegen waren die beiden wegen Verbreitung von Pornografie angeklagt. Die Definition des Bundesgerichthofes lautet:
Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt.
Davon kann bei diesem Text nicht die Rede sein. Trotzdem wurde Gieseking wegen der Veröffentlichung dieses pädophilen Blablas zu 8 Monaten ohne Bewährung und Ilja S. wegen der inhaltlichen Verantwortung zu 6 Monaten auf Bewährung plus Geldstrafe verurteilt. Entscheidend für das Urteil war nach Aussage der Richterin der pädophile Kontext, in dem der Text veröffentlicht wurde. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
Die Verurteilten haben Rechtmittel eingelegt und sicherlich wird das Urteil in der nächsten Instanz gekippt. In ihrem Newsletter der Krumme 13 schreiben sie von "Gesinnungsurteil" und befinden:
Dieses Gerichtsverfahren ist ein politischer Prozess. Die im Grundgesetz verankerten Rechte auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Wissenschaft sind gefährdet. (...) Auf der Anklagebank saßen nicht nur die zu unrecht Angeklagten, sondern auch alle Pädophilen.
Die Freiheit der Wissenschaft ist durch dieses Urteil sicherlich nicht gefährdet, aber dass in Trier gegen die freie Meinungsäußerung geurteilt wurde, ist nicht von der Hand zu weisen.
Diese Gesellschaft muss sich mit den Kinderschändern und ihren Gelüsten auseinander setzen, ob sie nun will oder nicht, denn sie sind ein viel zu häufiges Phänomen, um sie auszublenden. Es wird uns kaum weiterbringen, den Pädophilen den Mund zu verbieten, schon gar nicht mit unhaltbaren Urteilen. Stattdessen sollte offen und selbstkritisch über Missbrauch diskutiert werden. Wenn wir aufhören, die Täter zu Monstern zu erklären, werden wir uns vielleicht ganz langsam einer Gesellschaft nähern, in der es weniger (sexuelle) Gewalt gegen Kinder gibt.
Wir können schon mal anfangen an dieser neuen Gesellschaft zu arbeiten, in der Kinder und ihre Bedürfnisse respektiert werden, in der es nicht mehr automatisch ein Küsschen für die Tante gibt, die die Schokolade mitgebracht hat und kein Kind mehr zu dem Nachbarn nett sein muss, den es ekelhaft findet. Im Bereich der körperlichen Gewalt ist das zumindest schon ein Stück weit gelungen, denn heute gehen Eltern durchaus zu Beratungsstellen, wenn sie merken, dass sie sich nicht beherrschen können und lassen sich helfen. Im Bereich der sexuellen Gewalt sind wir davon leider noch meilenweit davon entfernt.
http://www.heise.de/tp/artikel/14/14601/1.html- Skandalprozesse Trier - Stefan Text: Revison erfolgreich (23.7.2004 12:52)
- Aktuelle Meldungen (14.5.2004 18:39)
- Unrechts-Urteile - Revision (29.2.2004 15:57)
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