US-Regierung droht der EU wegen des Internationalen Strafgerichtshofs

Florian Rötzer 10.06.2003

Ernste Folgen für Europa angekündigt, wenn die US-Bürger und Alliierte nicht weiterhin Immunität vor der internationalen Rechtssprechung genießen, ein Gesetzesentwurf droht beim Weltrechtsprinzip mit Gewalt

Die US-Regierung ist nicht nur dem Internationalen Strafgerichtshof nicht beigetreten, sondern hat auch die Unterzeichnung des Statuts von Roms in einem bislang wohl einmaligen Akt zurückgezogen). Überdies erhielt sie für ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Statuts am 1. Juli 2002 Immunität vor einer möglichen Verfolgung. Jetzt setzt sie die europäischen Regierungen - vermutlich auch wegen der in Belgien eingereichten Klage gegen den Oberkommandierenden der US-Truppen im Irak, Tommy Franks - unter Druck und fordert vom Sicherheitsrat mindestens ein weiteres Jahr Immunität. Dem Repräsentantenhaus liegt überdies bereits ein Gesetzentwurf vor, der den US-Präsidenten ermächtigen würde, gegen alle Länder auch mit Gewalt vorzugehen, die US-Angehörige wie etwa Tommy Franks nach dem Weltrechtsprinzip belangen wollen.

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Internationale Justiz ist für die Supermacht, die mit wechselnden Koalitionen der Willigen die Welt nach eigenem Gutdünken und ohne Verpflichtungen auch mit Waffengewalt und präventiv ordnen will, offenbar ein Anathema. Möglicherweise fühlt man sich über jedem Gesetz stehend, jedenfalls scheint die Angst groß zu sein, auch wegen der bereits erfolgten Aktionen und Kriege und künftiger Handlungen wegen Vergehen des Kriegs- oder Völkerrechts angeklagt werden zu können. Eine internationale Justiz lehnt man unter der Bush-Regierung vor allem deswegen ab, weil zu Unrecht erhobene, "politische" Klagen zu erwarten seien (USA und Israel boykottieren den Internationalen Gerichtshof).

Sicherheitshalber hatte der amerikanische Kongress schon einmal den schon lange zuvor vom ultrarechten Abgeordneten Jesse Helms eingebrachten "American Servicemembers' Protection Act" verabschiedet, das den US-Präsidenten ermächtigt, Vertreter der USA oder von alliierten Staaten auch mit militärischer Gewalt zu befreien, sollten sie vor dem International Strafgerichtshof belangt werden (US-Bürger und Alliierte sollen auch mit Gewalt vor dem Zugriff des Internationalen Gerichtshofs geschützt werden). Auch das ließe sich als Bestandteil der präventiven Sicherheitsstrategie verstehen.

Die Bush-Regierung hat, nach Informationen der Washington Post, letzte Woche in einer Note an die EU-Regierungen damit gedroht, dass die transatlantischen Beziehungen "schweren Schaden" erleiden würde, wenn die EU aktiv die amerikanischen Vorkehrungen unterlaufen würden, ihre Bürger vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu schützen. Bekanntlich ist die US-Regierung nicht nur vom Abkommen zurückgetreten, sondern hat bereits mit 37, vorwiegend kleinen und armen Staaten ein bilaterales Abkommen unterzeichnet, dass Amerikaner und Alliierte nicht dem Strafgerichtshof überstellt werden. Diese Abkommen kamen teilweise nicht ohne Druck seitens der US-Regierung zustande.

Dieses Vorgehen gegen den Strafgerichtshof gefällt manchen europäischen Regierungen nicht (Nachgeben als Kompromiss verkauft) - auch wenn sie selbst beispielsweise im Fall von Afghanistan ähnliche Abkommen geschlossen haben (Doppelter Maßstab?). In der Note wird von der US-Regierung daher kritisiert, dass eine Reihe von europäischen Botschaftern versuchen würden, Regierungen - u.a. in den 10 EU-Beitrittsländern - davon zu überzeugen, keine derartigen Abkommen mit den USA zu schließen. Würde dieses "Lobbying" gegen die bilateralen Bemühungen nicht unterbleiben, wären die vor kurzem wieder verbesserten Beziehungen zu Europa bzw. zum alten Europa gefährdet:

Das würde alle unsere Bemühungen, die transatlantische Beziehung zu reparieren und wiederherzustellen, gerade in dem Moment zunichte machen, in dem wir nach einer Reihe von schwierigen Monaten eine bessere Richtung eingeschlagen haben. Wir sind enttäuscht, dass die EU aktiv versucht, US-Bemühungen zu unterminieren.

Angeblich würde die weltweite Immunität für die Amerikaner nicht den Internationalen Gerichtshof untergraben, sondern die amerikanischen Bemühungen seien, so die US-Regierung, mit dem Statut von Roma konsistent. Tatsächlich sind auch wegen der amerikanischen Skepsis so viele Sicherheitsvorkehrungen in den Strafgerichtshof eingebaut worden, dass amerikanische Staatsbürger wohl keine Gefahr laufen dürften, auch wenn sie Kriegsverbrechen begangen hätten, von diesem belangt werden zu können.

Problematischer allerdings könnte das sogenannte Weltrechtsprinzip sein, dem bereits einige Staaten, darunter auch Belgien oder Deutschland, folgen, beispielsweise bei Vergehen gegen die Genfer Konventionen. Nach diesem Prinzip können schwere Vergehen wie Völkermord unabhängig vom Tatort und der Staatsangehörigkeit von Tätern und Opfern im Rahmen eines nationalen Rechtssystems verfolgt werden. Bekannt wurden die möglichen Folgen dieses Prinzips beispielsweise 1998, als Großbritannien auf Verlangen der Spaniens den ehemaligen chilenischen Diktator Pinochet monatelang festgehalten hat. Spanien verlangte die Auslieferung von Pinochet wegen Verbrechen gegen Spanier in Chile, für die dieser verantwortlich war. Henry Kissinger, der in den Putsch der chilenischen Militärs verwickelt war - und diesen weiterhin verteidigt -, nahm diesen "gefährlichen Präzedenzfall" zum Anlass, die angebliche Überdehnung der internationalen Justiz anzuprangern, die zu einer "Tyrannei der Richter" führen könne.

Tommy Franks wurde nach dem dort (noch) gültigen Weltrechtsprinzip beschuldigt, im Irak Kriegsverbrechen begangen zu haben (Judgement day in Brüssel?). Die belgische Regierung dürfte, um den Konflikt mit der US-Regierung nicht zu stärken und wohl auch unter Druck der anderen EU-Staaten, möglichst zu vermeiden versuchen, dass wirklich ein Verfahren eingeleitet wird. Gleichwohl war dieser Fall - neben anderen Anklagen etwa gegen den israelischen Ministerpräsidenten Ariel Scharon oder gegen Bush sen. - bereits Anlass für einen Gesetzesvorschlag, den der demokratische (!) Abgeordnete Gary Ackerman Anfang Mai in das Repräsentantenhaus eingebracht hat und der nach der Billigung des .. gute Chancen hat, auch Gesetz zu werden.

Der vorgeschlagene "Universal Jurisdiction Rejection Act of 2003" hält fest, dass es die Politik der USA sei, "jede Beanspruchung des Weltrechtsprinzips durch ausländische Regierungen abzuweisen und sich zu weigern, jeder ausländischen Regierung Hilfe oder Unterstützung für eine Untersuchung oder Strafverfolgung unter dem Weltrechtsgesetz zu gewähren". Das Weltrecht sei "eine Bedrohung der Souveränität der USA". Alle Angehörigen der US-Streitkräfte und der US-Regierung stünden jedoch unter dem "vollen Schutz" der amerikanischen Verfassung, zumal sie für die nationalen Interessen handeln.

Der Gesetzesvorschlag erweitert den Schutz auch auf alle Angehörigen von alliierten Staaten und würde den US-Präsidenten dazu ermächtigen, "alle notwendigen und angemessenen Mittel zu ergreifen", um die Personen zu befreien, die wegen eines Verfahrens nach dem Weltrechtsprinzip gegen ihren Willen festgehalten werden. Einer internationalen Rechtssprechung von schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen würde dieses Gesetz noch weiteren Boden entziehen. Aber das liegt wohl auch im Interesse der gegenwärtigen US-Regierung, die alles torpediert, was sie nicht kontrollieren kann.

http://www.heise.de/tp/artikel/14/14973/1.html
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