Europäische Verfassung: Kanzler gegen Volksentscheid
Nach den Grünen, FDP, PDS und dem Bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber fordern nun auch die SPD-Juristen einen Volksentscheid über die künftige EU-Verfassung.
Vorgestern erklärte der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Dr. Klaus Hahnzog, Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags:
Im Zusammenhang mit den weiteren Schritten für die vom Europäischen Verfassungskonvent erarbeitete EU-Verfassung ist auch in anderen Parteien die Frage von Volksentscheiden auf Bundesebene in Deutschland wieder aktuell geworden. Die Bundestagsfraktionen von Rot/Grün sollten schnellst möglich ihren Gesetzentwurf vom 13. März 2002 zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz wieder einbringen. Unmittelbare Demokratie hat sich in den deutschen Ländern und Kommunen bewährt. Sie ist als Ergänzung des parlamentarisch-repräsentativen Systems überfällig.
Zuvor hatte die FDP einen entsprechende Antrag im Bundestag eingebracht und auch der - im Landtagswahlkampf Befindliche - Bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber sprach sich für einen Volksentscheid aus. Das veranlasste die PDS-Bundestagsabgeordnete Petra Pau zu einem Aufruf an die Mitoppositionellen:
Nun hat die Forderung nach mehr Demokratie auch die CDU/CSU erreicht. Die PDS plädiert seit langem für Volksabstimmungen auch auf Bundesebene. SPD und Grüne haben es versprochen. Die FDP hat es jüngst beantragt. Eine entsprechende Gesetzesinitiative der PDS liegt dem Bundestag seit der vorigen Wahlperiode vor. Nötig ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag, da das Grundgesetz reformiert werden muss. Angenommen, SPD, Grüne, FDP und PDS stimmen 100 Prozent mit Ja. Dann müssten sich unter den 248 CDU/CSU-Abgeordneten lediglich noch 47 liberal Gesinnte finden, die ebenfalls zustimmen. Wenn selbst Edmund Stoiber über seinen langen Schatten springen kann, dann sollten auch weitere Christdemokraten ihre Scheu vor Volkes Stimme ablegen.
Doch bisher kam von Seiten der SPD überwiegend Ablehnung gegen eine Bürgerbefragung. So auch vom Bundeskanzler und SPD-Vorsitzenden. Gerhard Schröder im "Bericht aus Berlin":
Ich halte davon nichts. Ich glaube, dass wir zunächst einmal davon auszugehen haben, wie unsere Verfassungslage ist. Und die sieht solche Entscheidungen nicht vor. Und ehe wir eine Änderung des Grundgesetzes, über die ja immer mal wieder diskutiert worden ist, hinbekommen haben, wird es zu spät sein. Ich finde diese Diskussion durchaus interessant. Aber ich glaube, wir sollten jetzt in den Gremien über diese Frage entscheiden, die dafür von der geltenden Verfassung vorgesehen sind. Ob man in dem Prozess, der jetzt im Laufen ist, dazu kommt, dass man das, was man plebiszitäre Elemente nennt, also direkteren Einfluss des Volkes auf politische Entscheidungen ausbauen kann, wofür ich im Prinzip durchaus wäre, das wird Teil einer Debatte bei uns sein müssen, die uns bevorsteht.
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Der Kanzler verschweigt, dass auch so im Zusammenhang mit der EU-Verfassung eine Grundgesetzänderung, bevorsteht. Dies ergibt sich aus einem, Telepolis vorliegenden Rundschreiben des SPD- Fraktionsvorsitzenden Franz Müntefering.. Wörtlich heißt es in dem an die Vorsitzenden der anderen Bundestagsfraktionen gerichteten - aber in der eigenen SPD-Fraktion weitgehend unbekannten - Schreiben vom 8. Juli 2003:
Unser Grundgesetz hat sich in über 50 Jahren vielfach bewährt und soll auch in Zukunft Grundlage und Richtschnur sein für unseren demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Gleichwohl erfordert die Modernisierung unseres Gemeinwesens auch ein Nachdenken über die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung...(...) Ziel muss es sein, die Verantwortlichkeiten von Bund und von Ländern klarer als bisher abzugrenzen..(...) Es ist auch von Bedeutung, wie sich die Weiterentwicklung der Europäischen Union auf die bundesstaatliche Ordnung in unserem Land auswirkt...(...) Ich schlage Ihnen namens de SPD-Bundestagsfraktion vor, im Herbst diesen Jahres eine Verfassungskommission zur Modernisierung der bundessstaatlichen Ordnung einzusetzen. Eine solche Kommission könnte sich am Vorbild der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat zu Beginn der 90er Jahre orientieren.
Wenn das Grundgesetz ohnehin geändert werden muss, warum nicht vor der Verabschiedung der EU-Verfassung. Bedenken, die Bevölkerung könnte aus "sachfremden" Argumenten, etwa aus Ärger über die Gesundheitsreform die EU-Verfassung ablehnen, treten auch die SPD-Juristen entgegen:
Die Hürden des Gesetzentwurfs sind fair, aber gleichzeitig nicht für jedes Partikularinteresse überwindbar (notwendig etwa bei Verfassungsfragen eine Beteiligung von 40 Prozent und eine 2/3 Mehrheit der Abstimmenden). Deshalb ist auch die Angst vor einem Volksentscheid über die künftige EU-Verfassung unbegründet. Einer der Hauptgründe für diese Verfassung ist mehr Transparenz und stärkeres Engagement der Bürgerinnen und Bürger für Europa zu schaffen. Dazu wäre ein Volksentscheid in Deutschland mit der vorhergehenden Diskussionsphase ein wichtiges Mittel. Auch die EU-Verfassung selbst sieht mit den Bürgerbegehren einen ersten Schritt unmittelbarer Demokratie vor. Es wäre absurd, wenn in der Kette der politischen Ebenen Kommunen, Länder, Bund, Europa unmittelbare Demokratie lediglich auf der Bundesebene ausgeschlossen bliebe.
Zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen stellen zudem die Frage, wieso Deutschland in Sachen Demokratie mal wieder Schusslicht in Europa sein sollte. Denn auch wenn Giscard d'Estaing bei der offiziellen Übergabe des EU-Verfassungsentwurfs an Ratpräsident Berlusconi darum bat, den Text nicht mehr zu ändern, muss er außer von den Regierungschefs und den nationalen Parlamenten, auch noch von der Bevölkerung mehrerer EU-Mitgliedsländern abgesegnet werden.
Eigentlich sollten alle darüber abstimmen, findet eine breite Volksbewegung die hierzulande vor allem vom Verein "Mehr Demokratie e.V." angeführt wird. Mit Frankreich, Spanien, Portugal, Dänemark und Irland haben sich bereits fünf Länder auf ein Referendum festgelegt. Und auch das Volks der Luxemburger wird nun befragt. Das europäische Bündnis "Mehr Demokratie und Democracy International" kommt in seiner Studie "Volksentscheid über die EU-Verfassung" zu dem Ergebnis:
In allen 25 Mitglieds- und Beitrittsländern ist bei einem entsprechenden politischen Willen ein Referendum oder zumindest eine Volksbefragung möglich.
In 17 der 25 Mitglieds- und Beitrittsstaaten sehen die Verfassungen Volksentscheide vor. Sechs weitere Länder führten bereits Plebiszite ohne Verfassungsgrundlage durch. Nur in Deutschland und den Niederlanden fehlt es an beidem: den rechtlichen Voraussetzungen und der politischen Praxis. Neben den fünf bereits festgelegten Ländern bestehen laut der Studie auch in Italien und Österreich gute Chancen für ein Referendum. In den Niederlanden, Belgien und Finnland sei die Debatte noch offen. Nur in Schweden, Griechenland und Großbritannien zeichne sich ein Nein zur Volksabstimmung ab.
"Aber selbst in diesen Ländern steht die Tür noch offen. Je mehr Staaten sich für ein Referendum entscheiden, desto größer wird der Druck auf die skeptischen Regierungen", so Efler, Sprecher von "Mehr Demokratie e.V.".
Unklar sei die politische Situation in den 10 Kandidatenländern. Dort stehe derzeit noch die Debatte über den EU-Beitritt im Vordergrund. Doch die positiven Erfahrungen mit den jüngsten Referenden steigern nach Einschätzung der Studie die Chancen für einen Verfassungs-Entscheid. Dem Bundestag liegt ein Vorschlag für eine Grundgesetzänderung vor, die auch in Deutschland ein Verfassungs-Referendum ermöglichen soll. "Die Initiative der FDP kommt zum richtigen Zeitpunkt. Koalition und CDU müssen jetzt Farbe bekennen", forderte Efler.
Laut dem jüngsten Eurobarometer befürworten 62 Prozent der Deutschen die EU-Verfassung. Allerdings wissen die Bürger wenig über die Inhalte. Eine breite Debatte, die in einem Volksentscheid mündet, wäre eine Möglichkeit, die neue Verfassung auch in der deutschen Bevölkerung breit zu verankern.
http://www.heise.de/tp/artikel/15/15341/1.html- Findulinchen.de für Volksentscheid ! (8.1.2004 12:17)
- lies mal den Rest (25.8.2003 1:42)
- Re: Wahlrecht-Feinheiten (5.8.2003 19:32)
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