Zahnloser Tiger

Herbert Hasenbein 04.08.2003

Die lang erwarteten harten Kriterien der EU-Kommission für genetisch veränderte Organismen wird es vielleicht nie geben: Jedes Mitgliedsland soll eigenständig handeln.

Der Berg kreißte gar lange, um die Maus zu gebären.

Wir wollen sicherstellen, dass die Landwirte selbst wählen können, ob sie gentechnisch veränderte, herkömmliche oder ökologische Kulturen anbauen. Deshalb brauchen wir Maßnahmen, die die Koexistenz dieser verschiedenen Produktionsformen gewährleisten. Was am effizientesten und kostenwirksamsten ist, hängt von den jeweiligen nationalen, regionalen oder örtlichen Bedingungen ab. Daher ist eine EU-weite Einheitslösung nicht praktikabel. Die Empfehlungen stützen sich auf die neuesten Forschungsergebnisse und schaffen eine solide Grundlage, auf der die Mitgliedstaaten aufbauen sollten

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Koexistenz

"GVO" ist die Abkürzung für genetisch veränderte Organismen. Nach der neuen GVO-Regelung, wie sie der Rat am 23. Juli 2003 verabschiedet hat, "können die Mitgliedstaaten nunmehr geeignete Maßnahmen treffen, um das zufällige Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen in anderen Erzeugnissen zu verhindern." Es ist schwerlich vorstellbar wie sich diese Lösung mit der Feststellung verträgt:

Die EU wird neue GVO weiterhin genau prüfen, denn nach geltendem Gemeinschaftsrecht dürfen GVO nur dann zum Anbau und/oder zur Vermarktung zugelassen werden, wenn sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden.

Die zentrale Prüfbehörde ist die "European Food Safety Authority" (EFSA), die, kaum eingerichtet, mit diesen Worten als zahnloser Tiger der Ländersouveränität geopfert wird:

Die Kommission wird die Einhaltung der gemeinschaftlichen GVO-Regelung genau überwachen und etwaige Probleme infolge divergierender nationaler Maßnahmen, die mit den geltenden Gemeinschaftsvorschriften nicht in Einklang stehen, in Angriff nehmen.

Genveränderte und natürliche Pflanzen können nicht ohne weiteres einfach nebeneinander bestehen. Deshalb ist es irritierend, wenn die EU Kommission erklärt:

Die Landwirte sollten die Möglichkeit haben, selbst zu wählen, welchen Produktionstyp sie praktizieren wollen, ohne benachbarten Betrieben eine Änderung bereits bewährter Produktionsmuster aufzuzwingen.

An anderer Stelle heiß es:

Koexistenz-Maßnahmen sollen in transparenter Weise, auf wissenschaftlicher Grundlage und unter Einbeziehung aller Interessengruppen entwickelt werden.

Die auslegungsbedürftigen Sätze führen zur Frage: Ist in Brüssel die volle Tragweite der Entscheidung überhaupt erkannt worden oder soll Zeit gewonnen werden, bis sich die Aufregung um GVO von selbst legt?

Haftung

In den Vereinigten Staaten ist die Gesetzgebung ein bisschen weiter (vgl. "The American Way of Life" achtet den Konsumenten gering). Die Hersteller von GVO haben in nahezu allen Bundesstaaten das Recht, unmittelbar oder 24 Stunden nach Voranmeldung auf die Felder der Bauern zu gehen und auf Lizenzverstöße zu prüfen. Ein durchaus plausibler Grund: Sobald die Nachbarn GVO-Saatgut ausstreuen, überziehen die Samen spätestens im Folgejahr die Felder des Bauern, der sich nicht erpressen lassen und "organisch" bleiben will. Dass der Wind nicht vor Landesgrenzen halt macht, wissen zahllose mexikanische Landwirte, die von Monsanto zur Kasse gebeten werden, weil sie "Nutznießer" des Saatgutes ist, das von den texanischen Feldern herüberweht.

In der EU besteht noch Hoffnung: die Haftung. Während in den Vereinigten Staaten alle Bemühungen abgeschmettert wurden, die GVO-Hersteller für Folgeschäden in die Pflicht zu nehmen, bietet Brüssel eine salomonische Lösung:

Bezüglich der Frage der Haftung im Falle einer wirtschaftlichen Schädigung aufgrund der Vermischung gentechnisch veränderter und nicht veränderter Organismen wird den Mitgliedstaaten empfohlen, ihre diesbezüglichen Rechtsvorschriften daraufhin zu prüfen, ob sie in dieser Hinsicht genügenden und gleichwertigen Schutz bieten.

Aus naiver Sicht gibt es anfänglich zwei Szenarien, die je nach Rechtssystem zu unterschiedlichen Entscheidungen führen: Zum einen könnte sich ein organischer Bauer geschädigt fühlen. Dann greift die Frage, ob der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird oder eine Entschädigung anfällt. Letztere, über Jahre durch die Gerichte gezerrt, würde allein aus prozeduralen Gründen die natürliche Landfläche zunehmend ausdünnen. Zum anderen, um nicht zuletzt die Entschädigungssumme zu mindern, könnte der GVO-Hersteller, wie in den USA nunmehr erlaubt, den Bauern verklagen, weil er unrechtmäßig mehr Umsatz macht. Im schlimmsten Falle unterstellen Monsanto & Co gar die kriminelle Absicht. Wie beweist der Bauer, dass er nicht selbst oder ein Mittelsmann die GVO-Saat ausgestreut hat?

Solange genveränderte Nährungsmittel nicht medizinrechtlich bewertet wwerden, besteht für den Hersteller nach der Anfangszeit überhaupt keine Risiko mehr, sollte sich dereinst herausstellen, dass sein Produkt gesundheitsschädlich ist. Die EU Kommission folgt damit der US Lobby, die lauthals tönt, GVO-Produkte bis hin zu "Functional Food" dienten der Gesundheit, zugleich aber jede Verantwortung für Schäden, die aus "der Pille" erwachsen, ablehnt. Aus diesen und nicht nur aus Gewinnstreben denken die GVO-Hersteller über "annuals" nach; das sind Einjahrespflanzen. Damit zerbröselt jeder Haftungsanspruch.

Modell Hawaii

Über die Probleme mit der landesbezogenen staatlichen Überwachung berichten aus Hawaii die Umweltschützer von Earthjustice. Nachdem die US Environmental Protection Agency in Washington gegen zwei GVO-Hersteller vorging, die gegen die gesetzlichen Auflagen verstießen, kam es unbürokratisch zum außergerichtlichen Vergleich. Die Forderung der Umweltschützer, die Areale zu benennen, wie es geltendes Recht verlangt, wurde sowohl in Washington wie vom Hawaiischen Landwirtschaftsministerium abgelehnt.

Vor wenigen Tagen hat Earthjustice nun eine Klage gegen das Ministerium eingebracht. Hawaii mit seinen besonderen Witterungsbedingungen zieht die GVO-Experimentatoren an wie ein Magnet. Mehr als ein Dutzend Projekte werden bereits realisiert, zum Teil für die Landwirtschaft, zum Teil für die Medizin. Die Umweltschützer befürchten, dass die natürliche Flora nachhaltig verändert werden könnte mit unvorhersehbaren Auswirkungen auf Tiere, die vom Aussterben bedroht sind und unter Naturschutz stehen. Dagegen argumentieren die GVO-Hersteller, sie befürchten die mutwillige Zerstörung, sollten die Felder öffentlich gemacht werden.

Zurück nach Europa

Die britische Regierung versucht mit aller Macht, die Bevölkerung für GVO zu begeistern (vgl. "Frankenstein Food" - die Neuauflage). In einer Veranstaltung in Somerset behauptete Professor Vivian Moses, Koordinator der EU für "GM Education":

GVO ist längst draußen. Die jetzige Aufgabe besteht lediglich darin zu entscheiden, wie die verschiedenen Systeme nebeneinander bestehen können.

Auf die Frage des lokalen Parlamentsabgeordneten, einem Bienenzüchter, wie sich GVO auf die Pollen für die Bienen auswirke, gestand Vivian Moses zu, dass da keine Trennung möglich sei.

Mehr als 90 Prozent der Teilnehmer sprachen sich gegen genveränderte Nahrungsmittel aus. Diese Quote entspricht einer aktuellen Befragung des Milcherzeugers Yeo Valley Organic und weiterer Kooperativen in Großbritannien (93 Prozent Gegner), die von der Regierung geflissentlich übersehen werden.

Ein Teilnehmer argumentierte in Somerset:

Genetisch hergestellte und modifizierte Pflanzen sind ein eingreifendes, unkontrolliertes Experiment. Der Ausgang ist unvorhersehbar. Die große Unsicherheit betrifft vor allem die Auswirkungen auf Dich und mich, auf unsere Kinder und die Umgebung.

Die Reaktion der gut honorierten Politiker aus Brüssel hingegen lässt den Bürger in Stich. Der Druck, den George W. Bush ausübt (Spiel mit dem Hunger?), zeigt hierzulande Wirkung. Anders in China: unübersehbar die diesjährige Kehrtwende. Das Landwirtschaftsministerium in Peking hat zum Ärger der American Soybean Association gefordert, Brasilien, das genveränderte Sojabohnen einführt, müsse einen neuen detaillierten Unbedenklichkeitsnachweis beibringen, ebenso wie zukünftig jeder andere Importeur. Die chinesische Regierung verlangt nun Jahr für Jahr ein Zertifikat zu Kosten des Produzenten. Ferner behält sich das Landwirtschaftsministerium vor, die eingeführte Saat bis zur endgültigen Entscheidung über die Annahme "in Quarantäne" zu halten. Da China seit Jahren das Aushängeschild der US-Regierungen für GVO war und sich diese Rolle gefallen ließ, verheißt die für den Westen überraschende Zurückhaltung nichts Gutes für die Lieferanten von genveränderten Nahrungsmitteln.

Dass die britische Regierung die EU als Vorwand nimmt, in ihrem Sinne "GM-Education" zu betreiben, und sich damit gegen die überwiegende Mehrheit der Bürger stellt, weckt kein Vertrauen. Bürgernähe ist gefragt, und nicht Profitdenken der Agitatoren.

http://www.heise.de/tp/artikel/15/15364/1.html
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