Warner vs. Wissenschaft

Peter Mühlbauer 10.09.2003

Der Konzern wollte Zitate in einer Diplomarbeit nach seinem Gusto ändern lassen

Es begann nicht mit einem P2P-Tausch, einer Fan-Website oder einer Slash-Story, sondern mit einer Diplomarbeit im Fach Volkskunde an der Universität Passau: Vera Hambel schrieb sie im letzten Jahr zum Thema"Verwendung und Bedeutung der Alraune in Geschichte und Gegenwart".

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Die Arbeit wurde für außergewöhnlich gut befunden und sollte im Rahmen der Passauer Studien zur Volkskunde publiziert werden - eine wissenschaftliche Reihe, die keine Gewinne erzielt, sondern nur ihre Kosten deckt.

In der Arbeit wurde unter anderem das Auftauchen der Alraune in der Literatur des 20. Jahrhunderts behandelt - darunter auch im zweiten Harry-Potter-Roman, Harry Potter and the Chamber of Secrets. J. K. Rawling, die Autorin der Harry-Potter-Bücher, bediente sich in ihrem Büchern ausgiebig aus dem gemeinfreien Sagen- und Mythenschatz. Bei Harry Potter kommen die Zauberlehrlinge im Gewächshaus von Professor Sprout mit Alraunen in Berührung. Diese werden gezüchtet, um von Basilisken versteinerte Menschen wieder zum Leben zu erwecken.

Für die Arbeit wollte Vera Hambel eine Schwarzweiß-Illustration einer Alraune von Mary GrandPre aus besagtem Harry-Potter-Roman verwenden. Das Bild sollte in der Veröffentlichung etwa 1/5 Seite einnehmen und als Beispiel für die "traditionellere" Alraune in der Form eines menschlichen Körpers Verwendung finden.

Am 3. März 2003 begann sie deshalb einem längeren bürokratischen Hürdenlauf durch diverse Abteilungen und Agenturen des Konzerns Warner Bros. - zur Einholung der Genehmigung für den Abdruck der Illustration. Und gut zwei Monate und viele Schreiben später erlebte sie eine Überraschung: Neben der Illustration hatte sie - wie in kulturwissenschaftlichen Arbeiten üblich und notwendig - auch kurze Passagen aus dem behandelten Buch zitiert. Aus diesem Grund schrieb ihr jetzt Emma Schlesinger von der Agentur "Christopher Little" (an die der Konzern sie verwiesen hatte): "please note, you do need our permission to reproduce extracts from the books" und forderte sie anschließend auf, die verwendeten Textauszüge in voller Länge und ohne die Auslassungen in eckigen Klammern zu verwenden. Erst nach Änderung der Zitate in diesem Sinne wollte Frau Schlesinger den Wunsch an Lalida Chirasheve von der Warner-Zentrale zur endgültigen Genehmigung weiterleiten.

Diese Auslassungen sind in wissenschaftlichen Arbeiten üblich, um beispielsweise Sprechereinschübe in wörtlichen Reden zu entfernen. Zu exakt diesem Zweck wurden sie von der Autorin gesetzt. Die Frage, warum sie entfernen werden sollten, ließen sowohl der Konzern als auch die von ihm beauftragte Agentur unbeantwortet.

Die Arbeit ist mittlerweile als Buch erschienen - Autorin und Universität hatten sich entschlossen, auf den Abdruck der Bilder zu verzichten und die Forderung nach einer Änderung der Wortzitate zu ignorieren. Trotzdem stimmt der Vorfall nachdenklich: Überzogene Vorstellungen vom "geistigem Eigentum" behinderten bisher vorwiegend private Websites (vgl. Hase und Igel). Wissenschaft und Forschung waren - abgesehen von den zunehmenden Problemen wissenschaftlicher Bibliotheken durch die Digital-Rights-Kostenfallen (vgl. Content is King! oder die Diktatur des Kleingedruckten) - von direkten Auswirkungen des Anziehens der Monopolzügel bisher verschont geblieben. Das könnte sich durch diverse gesetzgeberische Geschenke in Zukunft ändern: Mit immer umfassenderen Monopolrechten wie der EU-Richtlinie zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum könnten immer frivolere Forderungen jedoch nicht nur gegen Websites von Schülerinnen (vgl. Is this really the Harry Potter movie?), sondern auch zu Lasten von Forschung und Wissenschaft gerichtlich durchgesetzt werden.

http://www.heise.de/tp/artikel/15/15587/1.html
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