Vom Urheberrecht zum DRM-geregelten Umgang mit digitalen Werken

Oleg Schnitzler 16.09.2003

Ein Bericht untersucht, wie das neue europäische Urheberrecht in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde

Von der Software-CD als erstes eine Sicherungskopie anlegen, fürs Auto einen Mix mit den schönsten Songs von den während der letzten Woche teuer erstandenen CDs zusammenstellen, dem Wissenschaftler-Kollegen mal eben eine Seite aus einer neuen, elektronisch erschienenen Publikation zumailen - all das wurde, ohne dass die Öffentlichkeit groß Kenntnis davon genommen hätte, in vielen europäischen Ländern innerhalb der letzten paar Monate verboten. Dort, wo dergleichen kriminelles Treiben noch gestattet ist, sind meist schon Gesetze in Vorbereitung, die dem ein Ende bereiten sollen.

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So sieht die Umsetzung einer vor gut zwei Jahren verabschiedeten EU-Richtlinie aus, die dem Titel nach nur der "Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" dient. Was da so harmonisch daherkommt, ist in Wahrheit - im Fahrwasser er WIPO-Verträge und des US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) die gesetzliche Grundlage für den Schutz von Digital Rights Management(DRM)-Systemen, die die Käufer und Nutzer eines Mediums daran hindern sollen, Kopien davon anzufertigen. Ob sie das mit technischen Mitteln auch wirklich tun, ist in Zukunft unerheblich, denn das Knacken eines Kopierschutzes ist beispielsweise in Deutschland auch dann schon strafbar, wenn der seinen Namen gar nicht verdient.

Deutschland hat die EU-Direktive mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft umgesetzt, das am 13. September in Kraft getreten ist (siehe Reform des Urheberrechts tritt in Kraft). Die anderen EU-Staaten waren großenteils schon etwas früher dran; eigentlich hätte die Richtlinie aus Brüssel schon zum 22. Dezember 2002 umgesetzt sein müssen.

Wie es in den einzelnen Ländern zwischen Großbritannien und Griechenland, Italien und Irland aussieht, welche Unterschiede es gibt in der Umsetzung der Copyright-Richtlinie und welche Optionen sich daraus vor allem für die zehn Staaten ergeben, die im nächsten Jahr der EU beitreten und die Direktive dann ebenfalls umsetzen müssen - diese Fragen versucht jetzt eine groß angelegte Studie der angesehenen britischen Foundation for Information Policy Research zu beantworten.

In sieben thematischen Einzelberichten und 13 Länderberichten kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass in einigen Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, mit Strafen von mehreren Zehntausend Euro und im Extremfall sogar Gefängnis rechnen muss, wer urheberrechtlich geschützte Werke wie CDs, Filme oder elektronische Bücher auch nur auf andere Weise verwendet, als vom Herausgeber vorgesehen.

Einerseits postuliert es ausdrücklich das Recht zur Anfertigung von Privatkopien; andererseits stellt es die Umgehung von Kopierschutzmechanismen selbst dann unter Strafe, wenn dies zu dem alleinigen Zweck geschieht, eine legale Privatkopie anzufertigen.

Im Dezember nächsten Jahres will die EU-Kommission ihrerseits einen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie vorlegen, im Anschluss könnte sie noch einmal umformuliert werden. Ian Brown, der Herausgeber des Berichts, fordert:

Diese Gesetze müssen neu gefasst werden, damit sie die Eigentümer von CDs, DVDs und e-Books ebenso schützen wie die Medienkonzerne.

Doch im Moment setzt man bei der EU erst einmal auf Repression: Ein neuer Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum "Schutz der Rechte an geistigem Eigentum" beschäftigt sich vor allem damit, die Strafen für Copyright-Verstöße auf hohem Niveau zu "harmonisieren". Denn Harmonie ist nach wie vor ganz wichtig in der EU.

http://www.heise.de/tp/artikel/15/15649/1.html
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