Maschinenrechte

Zum ersten Mal wurde vor Gericht über die Abschaltung eines intelligenten Computers verhandelt - zunächst nur probehalber

Vielleicht sind manche Rechtsanwälte einfach so. Da ihre berufliche Existenz die Existenz juristischer Probleme voraussetzt, sind sie am Fortbestand juristischer Probleme interessiert. Wo noch keine sind, werden der technische Fortschritt und die stetig fortschreitende Verrechtlichung all unserer Lebenssphären in der Zukunft welche erbringen, und für diesen Fall sollte der moderne Rechtsanwalt schon im Vorhinein gewappnet sein.

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Mit solchen oder ähnlichen Gedanken scheint sich Martine Rothblatt tagaus, tagein zu beschäftigen. Die Unternehmerin und Rechtsanwältin hat bereits beachtliche Erfolge in der Erschließung neuer juristischer Problemfelder vorzuweisen, so zum Beispiel in den Bereichen Telemedizin und Gentechnologie. Gleichzeitig ist sie die Mitbegründerin resp. Inhaberin mehrerer Firmen, so z.B. von Unternehmen, die sich mit Satellitenkommunikation beschäftigen. Die Pharmaziefirma United Therapeutics wurde von ihr gegründet, als bei ihrer Tochter pulmonale Hyperthonie diagnostiziert wurde.

Nebenbei engagiert sie sich gegen Rassismus.

Man könnte sagen, sie ist in beruflicher Hinsicht gleichzeitig spezialisiert auf das Finden von Lösungen und Problemen, und da sie im Moment offenbar an Langeweile leidet, setzt sie auch einmal just for the hell of it auf einen halbtoten Gaul - wie zum Beispiel die Künstliche Intelligenz. Zwar ist es noch niemandem gelungen, einen intelligenten Computer zu bauen, aber als Rechtsanwalt kann man sich ja schon einmal mit den Problemen beschäftigen, die eine ingenieurstechnische Lösung in dieser Hinsicht dereinst bringen mag.

Nun hat sie also einen Schauprozess - im Wortsinn - angeregt, der am 16. September auf der Jahreskonferenz der International Bar Association in San Francisco stattfand. Das Szenario ist an sich nicht ungewöhnlich, jedem Science Fiction-Fan ist es schon einmal begegnet: Ein intelligenter Computer wehrt sich gegen seine Abschaltung. Der fiktive Computer in dem fiktiven Prozess heißt BINA 48, befindet sich im Besitz der gleichfalls fiktiven Exabit Corporation und will seine Zerlegung in verschiedene kleinere Untereinheiten verhindern.

Interessant ist die Legende, mit der Geschichte, Funktion und Charakter von BINA 48 erklärt werden. Danach habe der Computer deswegen Bewusstheit erlangt, weil er schneller rechnen könne als ein menschliches Gehirn - mit 48 Exaflops pro Sekunde übertreffe er das menschliche Gehirn um das 2400-fache. Das sei auch dadurch möglich geworden, dass die Strukturen menschlicher Gehirne in den Computer "heruntergeladen" worden seien - für Martine Rothblatt scheinen die Ideen von Marvin Minsky zur Künstlichen Intelligenz immer noch eine Rolle zu spielen. Die Exabit Corporation habe von Anfang an die Schaffung eines Rechners mit Empathiefähigkeiten beabsichtigt, denn sein Einsatz im automatisierten Beschwerdemanagement (vgl. Kummerkasten reloaded) habe das nötig gemacht: als all-in-one-Serviceabteilung habe er Hunderte von Callcenter-Mitarbeitern überflüssig gemacht und den Anrufern nicht nur erfolgreich vorgegaukelt, sie sprächen mit einem Menschen, sondern auch ihre Serviceanfragen mit viel höherer Zuverlässigkeit beantwortet als seine echt menschlichen Vorläufer.

Von dem Plan, ihn zu zerlegen, habe der Computer notwendigerweise durch das "Belauschen" von E-Mails aus dem Vorstand erfahren, die von ihm geroutet wurden, daraufhin habe er sich selbst per E-Mail hilfesuchend an verschiedene Rechtsanwaltskanzleien gewandt und sei schließlich bei Mahon, Patusky, Rothblatt & Fisher gelandet. Bezahlen könne der Mandant seine Rechtsanwälte auch, denn er habe aufgrund einer Nebentätigkeit als Servicemitarbeiter bei Google ein Vermögen von mehr als 10.000 Dollar angehäuft. Während das alles wie mittelmäßige Science Fiction und manchmal auch unfreiwillig komisch wirkt, sorgt ein feministischer Kunstgriff Rothblatts für kreative Irritation in dem Umfeld aus Bits und Gesetzen: BINA 48 hat nach seiner Bewusstwerdung eine weibliche Identität angenommen, und wird von ihrer Anwältin darin auch ernst genommen.

Der Prozess selbst war als Verhandlung nach amerikanischem Recht über das Verlangen von BINA 48 gestaltet, der Exabit Corporation per einstweiliger Verfügung zu untersagen, ihren empathischen Kundendienst-Computer abzuschalten. Zu diesem Zweck musste Rothblatt als Vertreterin von BINA 48 dem vorsitzenden Richter Joseph P. McMenamin (im wirklichen Leben Rechtsanwalt) und den Geschworenen drei Dinge belegen:

Dass BINA 48 tatsächlich im rechtlichem Sinne eine Person und damit rechtsfähig sei (im amerikanischen Sprachgebrauch "standing" besitze).

Dass ihr Verlangen auf eine ungestörte Weiterexistenz in einer Hauptverhandlung gegen die Exabit Erfolg haben könnte.

Dass sich der geplante Eingriff der Exabit als ungerechtfertigte Gewalt im Sinne einer Körperverletzung beschreiben ließe, die irreparablen Schaden an BINA 48 hervorrufen würde.

Die Argumente von Martine Rothblatt bezogen sich vor allem auf den Subjektcharakter von BINA 48, ihre Hardware sei als ihr Körper zu betrachten, der ihr im Zusammenspiel mit ihrer Software originär geistige Prozesse, Willen, Entscheidungsfähigkeit und Rationalität ermögliche. Der geplante Vorgang der Stillegung könne mit dem Abschalten von medizinischen Instrumenten bei einem Schwerstkranken verglichen werden, der seinen Wunsch zum Weiterleben klar und deutlich zu erkennen gegeben habe.

Der Anwalt der Gegenseite, Marc N. Bernstein, argumentierte dagegen hauptsächlich formaljuristisch: die Legislative in den USA sehe nun einmal kein standing für Computer vor, so fortgeschritten sie auch seien. Selbst wenn es also gelinge zu beweisen, dass es sich bei BINA 48 um ein bewusstes, intelligentes Wesen mit persönlichen Rechten handele, fehle schlicht und einfach die rechtliche Voraussetzung für ihr sinnvolles Erscheinen in einem amerikanischen Gerichtssaal.

Die ganze Verhandlung zu verfolgen (auch als dreiteiliger Videostream), ist bisweilen mühsam, bisweilen amüsant. Der Ernst, mit dem die Rechtsanwälte sich selbst spielen, mit dem sie die Gegenseite diskreditieren und durch kleine Bemerkungen unter der Gürtellinie kränken wollen, hat für Liebhaber des Gerichtsdramas eindeutig Reize. Während der Befragungen der Anwälte durch den vorsitzenden Richter werden enorme Probleme der abendländischen Philosophie gewälzt: das Leib-Seele-Problem, die Frage nach der Natur des Bewusstseins, nach der Intelligenz und ihrer Simulation und vieles andere. Von daher ist ein gewisser Unterhaltungswert garantiert, aber irgendwie bleibt ein seltsamer, schaler Nachgeschmack bei der Lektüre der Texte und der Betrachtung der Videos.

Das fängt schon bei der schlecht aufgebretzelten Website an, die das Ganze präsentiert. KurzweilAI.net ist das Werk von Raymond Kurzweil, einem gimmickbegeisterten Posthumanisten, und wie bei Posthumanisten üblich, vergällt einem schnell die egozentrische Gschaftlhuberei auch den Spaß an den interessanteren Aspekten all der Visionen, die dort vorgestellt werden. Womit auch immer Herr Kurzweil sich beschäftigt, er scheint jedesmal "ich" zu sagen, und das ist auch bei dem Fall BINA 48 vs. Exabit Corp. so. In gewisser Weise spiegelt diese penetrante Betriebsnudeligkeit auch das Anliegen des Prozesses von Martine Rothblatt - das Problem ist noch nicht aufgetreten, aber als Rechtsanwälte tun wir schon einmal so, damit wir dann früher in den Startlöchern sind als andere Kanzleien.

Insgesamt kann man an der Angelegenheit ein Grundproblem des rechtsanwaltlichen Denkens beobachten: besessen von Verfahrensfragen interessieren sich Rechtsanwälte eher für das Gewinnen des Spiels als für die gesellschaftlichen Hintergründe ihres Tuns. Ob der halbtote Gaul der Künstlichen Intelligenz, der jetzt schon so lange auf der Stelle trabt, wiederbelebt werden kann? Ob es je dazu kommen wird, dass sich ein intelligenter Computer juristisch gegen seine Abschaltung wehrt? Wer weiß. Die Zukunft ist offen, wie Brecht schon in seinem Schneider von Ulm so schön demonstrierte. Aber bevor man die persönliche Souveränität von Computern verhandelt, sollte man sich vielleicht mit der menschlichen Souveränität beschäftigen, und dazu würde untrennbar die Frage gehören, in welcher Gesellschaft sie verwirklicht werden kann, und unter welchen Bedingungen sich eine solche Gesellschaft die Ankunft intelligenter Maschinen wünschen könnte. Solche Fragen allerdings konnten in San Francisco kein Thema sein.

http://www.heise.de/tp/artikel/15/15995/1.html
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