Das Gentech-Moratorium der EU läuft aus
EU-Kommissionsentwurf will den Genmais Bt11 noch nach den alten Regeln zulassen, Umweltschützer protestieren
Trotz des wachsenden Widerstands gegen gentechnisch veränderte Pflanzen in vielen EU-Ländern kann es der EU-Kommission beim Import offensichtlich nicht schnell genug gehen. Nach Informationen der österreichischen Umweltschutzorganisation Global 2000 will die EU bereits am 10. November den zuständigen Behörden einen Kommissionsentwurf für die Zulassung von Genmais BT11 für Lebensmittelzwecke vorlegen. Der Mais wurde allerdings noch nach veralteten Regeln geprüft, da für ihn bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung eine abschließende wissenschaftliche Bewertung vorlag. Auch der Monsanto-Mais GA 21 soll noch nach der alten Regelung eingeführt werden.
Am 24. Juni 1999 hatten Frankreich, Griechenland, Italien, Dänemark und Luxemburg mit ihrer Sperrminorität im EU-Umweltministerrat faktisch einen GVO (=genetisch veränderte Organismen) -Zulassungsstopp bewirkt. Mangelnde Kennzeichnungspflicht, fehlende Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit und ungenügende Haftungsregelungen hatten die fünf Länder bewogen, alle Gentech-Neuzulassungen zu blockieren.
Inzwischen wurden neue, bei weitem strengere Richtlinien verfasst. So wird die Novel Food-Verordnung künftig durch die Verordnung 1829/2003 ersetzt, welche mehr Transparenz bei Zulassungsverfahren verspricht. Bei all diesem Bemühen von Seiten der EU verwundert die Eile bei Altanträgen, die noch nach der "Novel-Food"-Verordnung behandelt werden umso mehr.
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Aus einem EU-Arbeitspapier, das die österreichischen Umweltschutzaktivisten von Global 2000 kürzlich an die Öffentlichkeit brachte, geht hervor, dass die EU-Kommission bereits am "10. November oder 12. Dezember" (Originalwortlaut EU) den zuständigen Behörden einen Entwurf für die Zulassung von Bt11 Genmais der Firma Syngenta, ehemals ein Novartis-Antrag, vorlegen will. Auch der Antrag zum Monsanto-Mais GA 21 wird noch nach dem alten Verfahren bearbeitet.
Die Abstimmung über Bt11 in diesem EU-Gremium ist vorentscheidend. Danach ist es bis zur endgültigen Freigabe für Lebensmittelzwecke nur noch ein kleiner Schritt.
Das EU-Papier ist mit 20. Oktober 2003 datiert. Die Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass nun alle rechtlichen Voraussetzungen zur Regelung der Zulassungen gegeben seien. Damit sei ein Moratorium nicht mehr notwendig. Für die Umweltschützer ist das ein "unhaltbares und zynisches Argument". Sie sehen darin einen Trick, strengere Prüfverfahren zu umgehen.
Die neuen Verordnungen müssen erst bis 18. April 2004 umgesetzt werden. Die EU-Kommission versucht jetzt noch, bevor die neuen Bestimmungen wirksam werden, auf Basis der alten völlig unzureichenden Rechtsgrundlage möglichst viele Gentech-Produkte durchzupeitschen.
Gemäß der neuen Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel müsste die EU-Kommission bzw. die EFSA (Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit) der Öffentlichkeit die Zusammenfassungen der Anträge sowie die Ergebnisse der Risikoabschätzung zugänglich machen. "Diese Infos fehlen der Öffentlichkeit bei Bt11", so Müller. Bt11 wurde bereits 1998 in einem ersten Verfahren basierend auf den damals geforderten wissenschaftlichen Gutachten grundsätzlich zum Import zugelassen Allerdings sei der Bt11-Antrag selbst "mehrfach mangelhaft", so Müller. Auf die Sicherheit des Produktes könne auf Basis der vorgelegten Untersuchungen nicht geschlossen werden. So würden Tests fehlen, die chronische Effekte wie Krebs oder die Schwächung des Immunsystems ausschließen.
Die Risikobewertung ist katastrophal und entspricht dem Stand des Jahres 1930. Damals gab es nur akute Toxizitätsstudien. Langzeitwirkungen wurden völlig ausgeblendet.
Dass die alte "Novel Food"-Verordnung alles andere als befriedigend war, ist nicht nur Meinung von Umweltaktivisten, sondern auch die von renommierten österreichischen Wissenschaftlern. Bereits 2001 formulierte eine Wissenschaftsgruppe in einer vom österreichischen Bundesministerium für Gesundheit und Frauen beauftragten Studie, Bedenken gegenüber den alten Bestimmungen:
Speziell in den sehr sensiblen Bereichen der toxikologischen und allergologischen Sicherheitsbewertung sieht die Richtlinie 90/220/EWG beispielsweise vor, dass Anmelder Daten über die Toxizität und Allergenität der Spender-, Empfängerorganismen, der GVO selbst bzw. deren Stoffwechselprodukte zur Verfügung stellen müssen.
Als man dann weiter nachbohrte, kam zu Tage, auf welch dünnem Eis sich die alten EU-Regelungen bewegten. Zu Fragen der Toxizität und Allergie-Risken gab man sich in der EU offensichtlich mit wenig zufrieden. Die Gruppe um Dr. Helmut Gaugitsch vom österreichischen Umweltbundesamt und Dr. Armin Spök bekamen Zugang zu den Volltextdossiers (Stand Sept. 2002), die neben dem eigentlichen Antrag bzw. der Anmeldung auch den Prüfbericht bzw. Stellungnahmen von Behörden der Mitgliedsstaaten und des Scientific Committee on Food sowie Korrespondenzen und Nachreichungen enthalten. Geprüft wurde u.a. auch der Bt11-Antrag. Die Muster der Argumentation scheinen bei allen anhängigen Anträgen ähnlich und oftmals wurde mehr hypothetisch denn auf Fakten basierend argumentiert. So hält die Studie zur Frage der Toxizität fest:
Die Proteine für die Toxizitätsstudien wurden generell in Mikroorganismen produziert und stammen nicht aus den Pflanzen, was aufgrund möglicher Unterschiede z. B. durch posttranslationale Modifikationen problematisch sein kann. In der Beurteilung der Toxizität der neu exprimierten Proteine wurden üblicherweise Überlegungen zur Homologie mit 'nicht toxischen' Proteinen angestellt. Ergebnisse von Futterverwertungsstudien, die allerdings keine toxikologischen Untersuchungen sind, wurden in jedem Antrag berichtet. Mögliche toxische Wirkungen durch Sekundäreffekte der Geninsertion wurden nicht oder nur unzulänglich berücksichtigt. An Stelle von Untersuchungsergebnissen wurden teilweise auf Annahmen und nicht auf Fakten basierende Argumente als Beleg für die 'Unbedenklichkeit' der transgenen Pflanze oder ihrer Produkte vorgebracht.
Die von bei alten Anträgen vorgebrachten Argumente im Bereich der Allergologie wurden von den österreichischen Wissenschaftlern "massiv in Zweifel" gezogen:
Das Fehlen eines allergenen Potentials wird nahezu ausschließlich argumentativ oder indirekt durch Verdauungstests des neu eingebrachten Proteins und Sequenzhomologie-Untersuchungen zwischen diesem und bekannten Allergenen unterstützt. (...) Die Hauptargumentationslinien sind folgende
(i) Ein Zusammenhang zwischen Sequenzhomologie und allergenem Potential ist nicht wirklich gegeben; (ii) als sehr aggressiv bekannte Allergene kommen nur in sehr geringen Mengen in der Allergenquelle vor; (iii) es gibt bekannte Allergene, die leicht verdaulich sind; (iv) nicht die Quelle, sondern die Art der Präsentation gegenüber dem Immunsystem entscheidet, ob ein Protein allergen wirken kann; (v) viele potente Allergene sind nicht glykosiliert; (vi) der Zusammenhang zwischen "nicht fremd" und geringerem allergenen Potential ist nicht gegeben.
Dass Bt11-Genmais jetzt auf Basis alter Rechtsregelungen durchgehen soll, scheint tatsächlich bedenklich. Wurden eventuell Tests nachgereicht? Was hätte das Unternehmen zu befürchten, wenn es sich längeren Testverfahren unterzieht und die neuen Regelungen freiwillig einhält? Der Öffentlichkeit weiß so gut wie gar nichts. Die Eile, mit der Bt11 jetzt grünes Licht gegeben werden soll, wirkt nicht sonderlich vertrauenserweckend. Einer allerdings dürfte über die EU-Aktivitäten sehr freuen: George W. Bush ("The American Way of Life" achtet den Konsumenten gering). Er hatte ja ganz massiv gegen das EU-Import-Moratorium für Genmais gewettert (Bush attackiert "Old Europe"). Bt11-Genmais wird nur in den USA und Kanada angebaut.
http://www.heise.de/tp/artikel/16/16035/1.html- Anwendungsgebiete (10.11.2003 16:38)
- Re: Anspruchsdenken (9.11.2003 2:20)
- Spiegel-Artikel gelesen? (8.11.2003 17:54)
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