Nicht ohne meine Wumme
Ermittlungen mit Augenmaß sind nicht geplant
Knapp drei Stunden Zeit nahm sich der Finanzausschuss des Bundestags für eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Vertreter von Kripo und Zoll setzen auf bewaffnete Kräfte und fordern Telefonüberwachung gegen die "Organisierte Kriminalität der Schwarzarbeiter". Ratschläge zu Mäßigung und überlegtem Handeln waren nicht so gefragt.
Aufblähung der Behörden
Anhörungen zu einem geplanten Gesetz geraten immer mehr zur bloßen Alibiveranstaltung. Der Gesetzentwurf ist von den Mehrheitsfraktionen längst beschlossen und die Richtung festgelegt, wenn jede Fraktion ihre jeweiligen, handverlesene Fachleute und Gelehrten mit der klaren Erwartung ins Parlament bestellt, aus ihrem Munde die eigene Position gestärkt zu bekommen. Neues zu lernen oder geplante Gesetzesformulierungen grundlegend zu überdenken gehört nicht zu den Gepflogenheiten des Deutschen Bundestages.
So begrüßte die Vorsitzende des Finanzausschusses Christine Scheel viele alte Bekannte, Personen die an zahlreichen vorherigen Anhörungen ihren Zweck erfüllt hatten. Doch manchmal sorgt einer der Geladenen doch noch für Überraschungen. Bei dieser Anhörung war dies Norbert Cyrus, der in seiner schriftlichen Stellungnahme Bereiche ansprach, über die die Politiker eigentlich nicht so gerne informiert werden wollten.
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Norbert Cyrus hat sich in einem europäischen Forschungsprojekt mit "Migrationskontrolle auf dem Arbeitsmarkt" befasst und jüngst eine Untersuchung über die erzwungene Arbeit ausländischer Wanderarbeiter im gegenwärtigen Deutschland durchgeführt.
Wo andere nach noch mehr Mitteln, Mannstärken und gar Abhörtechnik gegen Schwarzarbeiter rufen, forderte er zur kritischen Reflexion auf. Die "grundlegende Neuordnung der gesetzlichen Bestimmungen zur Definition illegaler Beschäftigung und die organisatorische Umgestaltung der Behördenstrukturen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung" sind auch für ihn "längst überfällige Schritte". Trotz der Wiedervereinigung lässt ein Vergleich des heutigen Personalaufwands aufmerken:
Der Personalansatz bei den Kontrollbehörden im Bereich der Bekämpfung illegaler Beschäftigung ist von 50 Stellen 1982 auf geplante 7.000 Stellen 2005 angestiegen.
Zusätzlich wird bei vielen anderen Behörden sowie bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten Personal im Zusammenhang mit der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit eingesetzt.
In Anbetracht der erheblich angestiegenen Aufwendungen öffentlicher Mittel sollte man erwarten dürfen, dass die effiziente und sachgerechte Mittelverwendung durch ein transparentes Controlling überprüft und die Zielerreichung regelmäßig evaluiert wird. Eine transparente Kosten-Nutzen-Analyse fehlt jedoch ebenso wie eine grundsätzliche Analyse der Zielrealisierung und der Schwachstellen der bisher verfolgten Ansätze zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit.
In den letzten Jahren wurden die Voraussetzungen der Strafbarkeit illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit verschärft, neue Delikte wurden eingeführt und der Rahmen für Bußgeld und Gefängnisstrafen wurde insgesamt erheblich erhöht. Diese Maßnahmen zur Verschärfung stehen Cyrus zufolge in einem auffälligen Missverhältnis zur Anwendung und Durchsetzung dieser Bestimmungen:
So hatte die Bundesanstalt für Arbeit nach Presseinformationen im Jahr 2002 insgesamt 122,3 Mio. Bußgelder wegen illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit verhängt. Das tatsächlich vollstreckte Bußgeld betrug dagegen gerade einmal 30,4 Mio. . Dieser Sachverhalt verdeutlicht, dass aktuelle Defizite der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vor allem in der Umsetzung und Durchsetzung von Gesetzen liegen. Notwendig ist eine systemische Gesamtbetrachtung der Effizienz staatlicher Bemühungen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit.
Konsequente Durchführung bestehender Gesetze
Die konsequente Durchsetzung des bestehenden Rechts forderte auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Trotz des im Sommer 2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit sind zumindest in der Bauwirtschaft immer noch Defizite im Bereich des Gesetzesvollzugs, der Prüfpraxis der zuständigen staatlichen Behörden und bei der Durchsetzung der verhängten Geldbußen und Straftaten festzustellen, von einem Rückgang der illegalen Beschäftigung kann nicht ausgegangen werden.
Die Baubranche fordert statt neuer und schärferer Gesetze die Bekämpfung der Ursachen für Schwarzarbeit und dazu gehören die hohen Lohnnebenkosten, wie etwa die Mehrwertsteuer, wie ein Blick über die Landesgrenze zeigt. So habe sich eine deutliche Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Bauleistungen als adäquates Mittel zur Bekämpfung von Schwarzarbeit dargestellt, wie das Beispiel Frankreich zeige.
Der Bau-Zentralverband fordert darüber hinaus die "Beseitigung des Vollstreckungsnotstands im Ausland". Es müsse "davon ausgegangen werden, dass bisher nur ca. 15 % der Bußgeldbescheide im Bereich der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit tatsächlich vollstreckt werden".
Damit zielt der Verband natürlich auf die ausländische Konkurrenz und erklärt, die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden scheitere insbesondere bei Betrieben, die keinen Betriebssitz in Deutschland haben. Statt dem derzeit üblichen Aktionismus mit medienwirksamen Großaktionen in Spielhallen, Gaststätten und Baustellen fordert der Zentralverband "regelmäßige Baustellenbeobachtungen und Kontrollen, die auch vor Beginn und nach Ende der allgemeinen Arbeitszeit sowie am Wochenende durchgeführt werden müssen". Hierzu seien keine Gesetzesänderungen, sondern eine wirksame und verbesserte Praxis der zuständigen Behörden notwendig.
Bundesagentur gegen Arbeit
Doch das Verhalten der deutschen Behörden trägt selbst zum Anstieg der illegalen Arbeit bei. Während der Bund deutscher Kriminalbeamte, assistiert von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft, nach deutlicher Aufrüstung verlangt und mit der "ganzen Palette polizeilicher Maßnahme einschließlich Telefonüberwachung" gegen die ihrer Meinung nach oft als eine Form der organisierten Kriminalität oder in Verbindung "zur OK" auftretende Schwarzarbeit vorgehen will, sitzen beispielsweise in Nürnberg bei der "Bundesagentur für Arbeit" hochbezahlte Beamte, die sogar im eigenen Haus zur billigen Arbeit, also letztlich zur Schwarzarbeit, geradezu herausfordern.
In der jüngsten Sendung von "Report München" belegten Andreas Bachmann und Udo Rappenberg in einem Beitrag, wie die Bundesagentur Hunderte sozialversicherter Arbeitsplätze im Reinigungsgewerbe mittels einer, natürlich von einem "externen Berater" entwickelten Ausschreibung, vernichtet.
Fürs Saubermachen will die Behörde künftig rund 70 Prozent weniger bezahlen. Für rund 500 mittelständische Reinigungsunternehmen ist deshalb im Arbeitsamt am Monatsende der letzte. Statt wie bisher 1,20 pro Quadratmeter im Monat werden künftig nur noch 40 Cent gezahlt. Damit können die Reinigungsfirmen bei ordentlichen Arbeitsverhältnissen nicht einmal ihre Kosten decken.
Normale Bruttolöhne will jene Firma Kattenbeck GmbH, die den Auftrag für die meisten der bundesweit über 900 Arbeitagenturen erhielt, auch gar nicht bezahlen. Die Mitarbeiterin Doris Simpson bestätigte, dass ihr ein vom arbeitsrechtlichen Standpunkt her unzüchtiges Angebot unterbreitet wurde:
Der Vorschlag war der, drei Stunden täglich, 5 Tage in der Woche, wahrscheinlich eine Reduzierung der Arbeitskräfte und mehr Arbeit und das ganze für 400 Euro.
Umgerechnet also 1,80 unter Tarif - und damit illegal. Denn Tarife genießen Gesetzescharakter - das gilt auch für die Bundesagentur für Arbeit. Doch wen stört das schon, bei der BA offenbar niemanden.
Frage report München an Bernhard Faß
Antwort Bernhard Faß
Schließlich geht es hier nur um Putzfrauen und nicht um Berater wie Berger oder Software-Firmen - irgendwie muss die Agentur die an anderer Stelle verpulverten Millionen ja einsparen (vgl. Nürnberger Geschichten).
Konsequenterweise gilt diese Haltung in der "Bundesagentur für Arbeit" auch bei der Bewertung illegaler, weil unterbezahlter Arbeit in der Fleischindustrie. Gegenüber Telepolis erklärte Dr. Roland Schütz bezogen auf das in vielen Schlachthöfen gebräuchliche Lohndumping durch so genannte "Werkarbeitsverträge" (vgl. Lohndumping für billiges Fleisch):
Bei einer untertariflichen Entlohnung der Arbeitnehmer liegt keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vor. Die Werkvertragsvereinbarungen sehen aber für Werkverträge die Zahlung bestimmter am Tarif orientierter Löhne vor, zu denen sich die ausländischen Unternehmen per Unterschrift verpflichten. Ein Verstoß dagegen führt dann zu Sanktionen. Diese greifen aber erst für Verträge, die nach einem Ausschluss eingereicht werden. Bereits genehmigte Verträge dürfen erfüllt werden. Dies ist auch zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der deutschen Hauptunternehmer so geregelt.
Doch bei der Anhörung zum Entwurf eines "Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit" spielten solche praktischen Beispiele keine Rolle. Zwar von Norbert Cyrus in seinem Papier angesprochen, aber in der Anhörung nicht weiter thematisiert, wurde die Situation in vielen Zolldienststellen, von Kennern der Situation auch als "Stillstand der Rechtspflege" umschrieben.
So versucht der Bezirksgeschäftsführer der IG Bau Agrar Umwelt in Oldenburg, Gero Lüers, seit geraumer Zeit seine örtliche Zollbehörde zu Überprüfungen mehrerer Baustellen zu motivieren. Doch nichts bewegt sich. Lüers kann
nicht verstehen, dass etwas was zwanzig Jahre lang beim Arbeitsamt ohne Waffe prima funktionierte, ich meine die Kontrollen am Bau, jetzt plötzlich mit den bewaffnete Zöllnern nicht mehr klappt, ob wohl die doch die Leute vom Arbeitsamt noch dazu bekommen habe. Ich weiß auch, dass die Situation in den einzelnen Zolldienststellen unterschiedlich ist. Aber in einigen Zollstellen habe ich den Eindruck, dass die Bekämpfung illegaler Arbeit einzuschlafen droht.Quelle
Kein Einzelfall. In Aschaffenburg soll eine eingespielte und vor allem ortskundige Einheit, überwiegend bestehend aus ehemaligen Mitarbeitern des Arbeitsamtes, ihre Zuständigkeit für die ihr bekannte Region verlieren und künftig in Hessen tätig sein. Diese kaum erklärbare "Umorganisation" bezeichnen Sachkenner als "Sabotage der Schwarzarbeitsbekämpfung".
So bleiben auch viele jener illegalen Arbeitsverhältnisse ungeprüft und unerkannt, in denen die Arbeiten erzwungen werden. Als Zwangsarbeit definiert die ILO Konvention Nr. 29 aus dem Jahr 1930 in Artikel 2 "jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat." Beispiele dafür gibt es keineswegs nur im Rotlichtmilieu, sondern auch am Bau und in der Fleischindustrie (vgl. Mit dem Dienstwagen zur Fahrschule und dann schießen lernen).
http://www.heise.de/tp/artikel/17/17071/1.html- Bundeseinnahmen (7.4.2004 14:51)
- Das glaube ich nicht, Tim ... (7.4.2004 4:58)
- Nur falls irgend jemand was auf wenig bekannte Fakten gibt: (7.4.2004 0:40)
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