Abgeschoben und ausgeliefert
Die Heimat, die keine ist
In Tschetschenien herrscht Krieg, trotzdem werden regelmäßig Flüchtlinge aus der Kaukasus-Republik in die Heimat abgeschoben. Deutsche Gerichte berufen sich dabei auf die so genannte inländische Fluchtalternative, doch die ist eine Fiktion.
Dass ein grausamer Krieg in Tschetschenien wütet, das leugnet niemand mehr. Einzig Russland spricht vom Kampf gegen den Terrorismus. Die kleine Kaukasus-Republik ist ein Land, in dem man eigentlich nicht mehr leben kann, und das ist von den russischen Besatzern wohl auch so gedacht. Doch wohin sollen die Tschetschenen gehen? In den Flüchtlingslagern der Nachbarrepublik Inguschetien, in denen seit Beginn des 2. Tschetschenien-Krieges 1999 insgesamt 568.449 Personen Schutz gesucht haben, sind sie nicht mehr erwünscht. Zum 10. Juni sollte dort auch das letzte offizielle Lager dicht gemacht werden. Schon zuvor berichteten Menschenrechtsgruppen, dass Russland Druck auf Flüchtlinge ausübe, um sie zur Rückkehr in ihre Heimat zu bewegen.
Tschetschenen in Russland: unerwünscht und illegal
Tschetschenien ist Teil der Russischen Föderation (RF) und der Krieg wird geführt, um den Menschen das einzubläuen. Doch im Alltag ist mit der Zugehörigkeit schnell Schluss: Um ihr Leben in Sicherheit zu bringen, können Tschetschenen nicht einfach nach Moskau ziehen. Vielmehr ist es ihnen fast unmöglich, sich auf dem weiten Territorium der RF legal niederzulassen Stellungnahme der Gesellschaft für bedrohte Völker vom März 2004. Sie erhalten weder einen Status als Zwangsumsiedler noch gelingt es ihnen, sich offiziell registrieren zu lassen. Ein Grund für die Anerkennung als Zwangsumsiedler ist das Vorhandensein einer "massiven Störung der öffentlichen Ordnung" im Herkunftsgebiet. Aus Sicht der russischen Behörden findet jedoch in Tschetschenien eine "antiterroristische Operation" der eigenen Regierung statt. Auch die Registrierung, wie sie für Russen bei einem Umzug Pflicht ist, bleibt Tschetschenen in der Regel verwehrt. Antragsteller werden beleidigt und beschimpft, erkennungsdienstlich erfasst und nicht selten sofort verhaftet und verhört. Doch wer nicht registriert ist, lebt wie ein illegaler Flüchtling. Er erhält weder Rente noch medizinische Grundversorgung, noch Arbeit noch dürfen seine Kinder öffentliche Schulen besuchen.
Tschetschenen in Deutschland: die inländische Fluchtalternative
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Es ist nur folgerichtig, dass Tschetschenen ins Ausland flüchten. Wie das UNHCR Anfang Juni meldete, waren die Tschetschenen im ersten Jahresquartal sogar die größte Volksgruppe, die in den Industrienationen um Asyl gesucht hat. Und man sollte meinen, dass ihre Chancen dafür in Deutschland gut stehen. Doch das Gegenteil ist der Fall. Einige Flüchtlinge werden anerkannt, viele nicht, manche erhalten Abschiebeschutz, viele nicht. Der Forderung von Menschenrechtsorganisationen nach einem Abschiebestopp ist bislang kein Bundesland gefolgt. Ein deutschlandweiter Abschiebestopp kann nur durch einen einstimmigen Beschluss der Innenministerkonferenz verhängt werden, und da spielen Bayern und Baden-Württemberg nicht mit. Dass Tschetschenen trotz der offenkundigen Kriegsverhältnisse in ihrer Heimat abgeschoben werden können, basiert auf einem Konstrukt namens "inländische Fluchtalternative". Das bedeutet in diesem Fall: Die deutsche Rechtsprechung ist sich durchaus einig, dass in Tschetschenien eine solche Gefahr für Leib und Leben besteht, dass man Menschen dorthin nicht zurückschicken kann, doch die Russische Föderation ist groß, warum also sollten Tschetschenen dort nicht ein anderes Plätzchen zum Leben finden? Es liegt allein im Ermessen des jeweiligen Gerichts, wie es die Frage der inländischen Fluchtalternative bewertet. Glück hat womöglich ein Asylbewerber beim Verwaltungsgericht in München, schlechter stehen die Chancen beispielsweise in Regenburg.
Die Unbelehrbarkeit von Gerichten
Die Gewissheit, mit der manche Gerichtskammern an der inländischen Fluchtalternative für Tschetschenen festhalten, wird von vielen Institutionen, die zur Meinungsbildung der Behörden beitragen sollen, zunehmend in Frage gestellt. Albrecht Göring ist Rechtsanwalt, er vertritt derzeit 30 Tschetschenen in ganz Deutschland und verfolgt die Entwicklung intensiv:
"Asylverfahren hängen an den Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes. Damit urteilen die Verwaltungsgerichte. Und diese Stellungnahmen haben sich verändert, man sieht die Gefahren für Rückkehrer immer deutlicher. Grundsätzlich wichtig für die inländische Fluchtalternative ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1991, in der die Voraussetzungen für die Annahme der ausländischen Fluchtalternative genannt werden. Danach muss staatliche Schutzbereitschaft an den Orten der Fluchtalternative durch Fälle tatsächlich gewährten Schutzes belegbar sein. Mutmaßungen allein genügen nicht. In einem Ad-hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes vom Januar 2003 wird außerdem erstmals erwähnt, dass eine inländische Fluchtalternative auch dann sorgfältig zu prüfen ist, wenn die betroffenen Tschetschenen sich nicht für die tschetschenische Sache engagiert haben. Dies war wichtig, weil es in den Lageberichten früherer Jahre immer hieß, dass dann zu prüfen sei, wenn sich Tschetschenen für die Tschetschenienfrage 'in besonderer Weise' engagiert haben. Und seit März genügt es schon, wenn einer nur Kontakt zu Menschenrechtsorganisationen hatte."
Noch deutlicher und vor allem sehr viel früher hat sich laut Albrecht Göring der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zur Sache geäußert.
"Der Europäische Gerichtshof hat schon 2001 die Möglichkeit einer inländischen Fluchtalternative für Tschetschenen verneint. Und das UNHCR, das vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde, geht in seiner Antwort vom 29.10.03 davon aus, dass restriktive lokale Verwaltungsvorschriften die Ursache dafür sind, dass eine Registrierung nicht gelingt und damit eine inländische Fluchtalternative nicht besteht, ja sogar die Gefahr besteht, zwangsweise nach Tschetschenien zurückgeführt zu werden."
Unsicherheit bis zum Ende des Asylverfahrens
Deutsche Gerichte, die tschetschenische Flüchtlinge nach Moskau abschieben, setzen sich über die Stellungnahmen maßgeblicher Institutionen hinweg. Deren Empfehlungen bzw. Beschlüsse sind zwar nicht bindend, trotzdem sind sie ernst zu nehmen. So lange sie ignoriert werden, gibt es für tschetschenische Flüchtlinge keine Sicherheit in Deutschland, bleiben sie über den Ausgang ihres Verfahrens bis zum Schluss im Ungewissen.
"München etwa macht sehr durchdachte Urteile. Regensburg macht regelmäßig Gerichtsbescheide, das heißt, die haben die Asylbewerber überhaupt nicht gesehen, weil es keine mündliche Verhandlung gibt", sagt Albrecht Göring. "Wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, hat man zwei Wochen Zeit, eine mündliche Verhandlung zu beantragen. Das weiß aber nicht jeder Asylbewerber. Und wenn es dann auch der Anwalt nicht weiß und einfach einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellt, wird der sofort abgelehnt."
Du hast keine Chance, aber nutze sie
Ist Deutschland also eine gute "ausländische Fluchtalternative"? Hierzulande herrscht für Tschetschenen zwar keine akute Bedrohung für Leib und Leben, doch man braucht schon eine Seele aus Panzerstahl, um ein Asylverfahren durchzustehen. Denn Asyl in Deutschland bedeutet: Ein Leben mit 40 Euro im Monat, dazu wöchentlich zwei Esspakete. Ein Leben auf engstem Raum mit minimaler räumlicher Mobilität. Anwalt Göring hat das Leid, das hier entsteht, häufig miterlebt:
"Ein Asylverfahren hat psychisch erhebliche Auswirkungen. Zur Traumatisierung im Heimatland kommt dann noch eine Anpassungsstörung hier. Und vielleicht noch eine neue Traumatisierung durch das, was die Leute hier erleben. Das Völkergemisch in den Unterkünften ist oft schwierig. Die meisten sind existenziell unter sehr starkem Druck. Entweder haben sie Todesangst, je nach Land aus dem sie kommen, oder zumindest die Angst, Geld in den Sand gesetzt zu haben, weil ihre Familie für die Ausreise gespart hat und Hoffnungen auf sie setzt."
Drei bis sieben Jahre dauert ein Verfahren. Kostbare Lebenszeit, die sinnlos verrinnt. Und von der viel beschworenen Integration nicht die leiseste Spur: Auch Deutschkurse gibt es erst mit der Anerkennung.
http://www.heise.de/tp/artikel/17/17713/1.html- Ja, und Du meins? (28.6.2004 18:02)
- Demokratie auch in dieser Frage (26.6.2004 21:29)
- Schön wärs, aber Verfassungsrang (26.6.2004 21:12)
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