British Telecom blockiert Zugriffe auf Webseiten mit Kinderpornographie

Florian Rötzer 20.07.2004

Über 20.000 Zugriffsversuche auf Seiten, die aufgrund einer Liste der Internet Watch Foundation gesperrt werden, würden jeden Tag durch Kunden des Internetproviders erfolgen

Seit drei Wochen blockiert die British Telecom (BT) mit einer neuen Technik Internetseiten, auf denen sich kinderpornographische Bilder befinden sollen. In dieser Zeit will, wie BBC berichtet der Internetprovider fast 250.000 Zugriffsversuche auf diese Seiten registriert haben. An jedem Tag würden mehr als 20.000 Zugriffe blockiert.

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BT arbeitet mit der 1996 gegründeten Internet Watch Foundation (IWF) zusammen. Sie sucht in Kooperation mit Internetprovidern und der Polizei die Verbreitung von kinderpornographischen Bildern zu unterbinden. Im Zentrum der Arbeit der Organisation steht die Hotline, über die anonym Hinweise auf solche Bilder - aber auch auf "kriminell" obszöne oder rassistische Inhalte -gemeldet werden können, die dann an die Polizei weiter gegeben werden.

Nach Auskunft von BT-Mitarbeiter Pierre Danon blockiert der Provider Hunderte von Webseiten, die von der IWF genannt werden, nicht aber Chat-Räume oder Newsgroups. Für die Benutzer erscheint dann lediglich eine Fehlermeldung "Website not found". Angeblich würden die Internetbenutzer, die solche Webseiten aufrufen wollten, nicht registriert. Es würden auch keine Informationen an die Polizei weiter gegeben. Man könne auch nicht sagen, wie viele der Benutzer nur zufällig auf die URLs der Websites stoßen: "Wir kennen ihre Beweggründe nicht oder wissen, wer dies ist. Und das wollen wir, ehrlich gesagt, auch gar nicht wissen", versichert Danon.

Tatsächlich ist vermutlich nicht nur deswegen große Vorsicht notwendig, um die Kunden nicht zu verschrecken. Denen könnte es auch unangenehm sein, überwacht zu werden, wenn sie zufällig auf eine solche URL stoßen. Überdies ist es eine Vertrauenssache, der BT zu glauben, dass die Benutzer nicht registriert werden, die versucht haben, eine solche Seite aufzurufen. Und möglicherweise könnte die Sorge bestehen, dass der Internetprovider noch mehr kontrolliert. Zudem müssen die Nutzer darauf vertrauen, dass die BT zusammen mit der IWF tatsächlich nur Seiten mit verbotenen Inhalten sperren. Nachprüfen ließe sich dies nur, wenn man die Sperre umgeht.

Die BT sperrt den Zugriff auf Seiten mit Inhalten, die die IWF aufgrund des Protection of Children Act aus dem Jahr 1978 als verboten bezeichnet. Nach dem Gesetz ist die Herstellung, die Verbreitung, der Besitz und die Publikation von anstößigen Bilder von Kindern (unter 16 Jahren) verboten. Nach dem Criminal Justice and Public Order Act von 1994 sind auch "Pseudo-Fotografien" verboten, also dem Anschein nach realistische kinderpornographische Bilder.

http://www.heise.de/tp/artikel/17/17914/1.html
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