Vernichtung von Regierungsdokumenten

Florian Rötzer 05.08.2004

Das US-Justizministerium hat die öffentlichen Bibliotheken angewiesen, einige Publikationen des Ministeriums zu vernichten, aber schnell die seltsame Anordnung wieder zurück gezogen

US-Justizminister ist einer der eifrigsten Kämpfer gegen den Terrorismus in den USA. Aus seinem Haus stammt die Antiterror-Gesetzgebung des Patriot-Act, der nach dem 11.9. schnell und fast ohne Diskussion durch den Kongress gejagt wurde - Vorbild für zahlreiche andere Innenminister, ähnliche Sicherheitspakete durchzusetzen. Der Patriot Act ermöglicht es unter anderem dem FBI und anderen Sicherheitsbehörden, die Benutzerdaten von Bibliotheksbesuchern einzusehen, also zu überprüfen, was sie gelesen haben.

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Der äußerst konservativ-christliche Justizminister, der gerne religiöse Lieder singt und seine Mitarbeiter auch beten lässt, wirbt weiterhin für den Patriot-Act und würde ihn auch gerne durch den Patriot Act II erweitern. Vor den Präsidentschaftswahlen dürfte er aber damit scheitern. Ashcroft favorisiert nicht nur die Überwachung der Bürger durch die Bürger und hat einige dementsprechende Initiativen gestartet, die allerdings nicht alle auf Wohlwollen stießen ("Augen und Ohren von Amerikas Trucker-Armee"), aus seinem Haus stammten auch die juristischen Kommentare, aufgrund derer dann die US-Regierung die sogenannten "feindlichen Kämpfern" oder allen, im Zuge des Kampfs gegen den Terrorismus Gefangenen alle Rechte verweigern und das Lagersystem aufbauen konnte. Auch die Möglichkeit der Folter wurde hier gebilligt (Die intellektuellen Wegbereiter von Folter und Willkürjustiz).

Angeblich wurde von der Möglichkeit für Strafverfolger noch kein Gebrauch gemacht, alle Daten von Bibliothekskunden (Ausleihlisten, gespeicherte Daten der Internetnutzung oder Registrierungsdaten) einzufordern. Dazu müssten Strafverfolger nicht einmal einen begründeten Verdacht mitteilen, sondern nur die Behauptung aufstellen, dass er glaube, die von ihm geforderten Informationen könnten mit einer Untersuchung verbunden sein. Falls ein Durchsuchungsbefehl nach den FISA-Regeln (Foreign Intelligence Surveillance Act) angeordnet wurde, dürfen die Bibliothekare dem Betroffenen, aber auch anderen nicht mitteilen, dass ein solcher vorliegt.

Ende Juli hatte das Justizministerium, das auch 2001 in einem von Ashcroft unterzeichneten Memo an alle Behörden mitgeteilt hat, dass diese Anfragen auf Einsicht in Dokumente nach dem Informationsfreiheitsgesetz (FOIA) möglichst zurückhaltend beantworten und juristische Folgen nicht fürchten sollten (Mehr Geheimhaltung), ein Schreiben an 1.300 öffentliche Bibliotheken geschickt. Diese wurden vom Kongress bestimmt, praktisch alle offiziellen Regierungsdokumente vorrätig zu halten. In dem Schreiben wurden sie aufgefordert, fünf Publikationen des Justizministerium zu vernichten, da diese "Übungsmaterialien und andere Materialien" seien, "die nach der Überzeugung der Mitarbeiter des Justizministeriums nicht geeignet für den externen Gebrauch" seien. Die Publikationen dürften nur denjenigen zugänglich gemacht werden, die zu einem Rechtsbüro oder einer Rechtsbibliothek Zutritt haben.

In einer Mitteilung protestierte der Verband der Amerikanischen Bibliothekare (ALA) gegen diese Auforderung und gab bekannt, dass zwei der fünf Dokumente aus Gesetzestexten bestehen. Alle betreffen juristische Fragen, die mit Fälschungen zusammenhängen: Civil and Criminal Forfeiture Procedure; Select Criminal Forfeiture Forms; Select Federal Asset Forfeiture Statutes; Asset forfeiture and money laundering resource directory und Civil Asset Forfeiture Reform Act of 2000 (CAFRA). In den Publikationen wird unter anderem auch erörtert, wie Bürger ihre Besitztümer wieder nach einer Beschlagnahmung zurück erhalten können.

ALA hat daraufhin ein FOIA-Ersuchen nach diesen Dokumenten eingereicht, um eine offizielle Antwort des Justizministeriums über diese "ungewöhnliche Aktion" zu erhalten. Immerhin seien diese Publikationen der Öffentlichkeit vier Jahre lang zugänglich gewesen.

Möglicherweise wegen des unerwarteten Widerstands der Bibliothekare oder auch, um nicht zu große Kritik auf sich zu ziehen, hat das Government Printing Office des Justizministeriums am 31. Juli die Forderung nach Entfernung und Vernichtung der Publikationen schnell wieder zurück gezogen. Einzige Begründung: Die Publikationen seien doch "nicht so bedeutsam, dass eine Entfernung erforderlich isr". ALA begrüßte diesen Schritt und hofft, "dass es keine Wiederholung solcher ungerechtfertigter Anweisungen zur Zerstörung von Regierungsinformationen mehr geben wird".

http://www.heise.de/tp/artikel/18/18025/1.html
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